Einschränkung, wesentliche

Mal mehr, mal weniger Honorare, das ist normal. Aber wenn ein vom rbb wirtschaftlich abhängiger und sozial schutzbedürftiger Mitarbeiter 25 Prozent (nach 20 Jahren: 20 Prozent) oder mehr einbüßen soll, gewährt der Tarifvertrag einen gewissen Schutz.

Sobald der rbb das beabsichtigt (oder etwas beabsichtigt, dessen Folge das sein wird, z.B. Kürzungen im Programm), muss der rbb das dem Mitarbeiter rechtzeitig ankündigen. Der Mitarbeiter hat das Recht, die Freienvertretung seinen Fall prüfen zu lassen (nur auf Antrag).

Hält sich der rbb nicht an die Frist, muss er zahlen.

(Vgl. 12a-Tarifvertrag 6.7)