Ausgleichszahlung (Bestandsschutz)

Nicht zu verwechseln mit der Ausgleichszahlung nach dem 12a-Tarifvertrag.


Wenn der rbb in einem Kalenderjahr nicht mindestens so viele rechtzeitige Angebote gemacht hat wie im Honorarrahmenvertrag vereinbart (Angebotsgarantie), muss der rbb für jeden nicht angebotenen Tag eine Ausgleichszahlung leisten. Siehe Tz. 3.8 und 3.9 des Bestandsschutz-Tarifvertrages.

  • Die Höhe pro Tag ergibt sich aus dem Durchschnittshonorar der zurückliegenden 12 Monate (Summe der Honorare geteilt durch Einsatztage).
  • Ausgezahlt wird spätestens bis Ende März.
  • Falls sich mitten im Jahr herausstellt, dass die Angebote deutlich hinter der Garantie zurückbleiben, kann man sofort beim Serviceteam Freie Mitarbeit einen Antrag stellen, dann gibt es u.U. einen Abschlag. Bedingung: Wenn in einem Zeitraum von drei Monaten nur 75 Prozent oder weniger der garantierten Aufträge angeboten wurden. Das geht auf Antrag auch monatlich, als Abschlag ausgezahlt werden maximal 75 Prozent der vereinbarten Honorare.
  • Dazu ist ein formloser Antrag erforderlich,  folgenden Formulierungsvorschlag könnt ihr nutzen.

"Hiermit beantrage ich die Ausgleichzahlung nach Tz. 3.8 Bestandsschutztarifvertrag. Sie haben mir im Jahr 20xx lediglich xy Tage angeboten, vereinbart waren yz Tage. Ich bitte Sie, die Differenz von x Tagen auszuzahlen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung."