Neujahr + Anträge + Honorarerhöhung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

liebe Arbeitnehmerähnliche: Na, wie war der Jahreswechsel? Ein bedeutungsschweres Kribbeln vielleicht, als um Mitternacht die Raketen hochgingen und die Sektgläser klirrten? Etwas Ungewohntes beim Blick in den Spiegel am Neujahrsmorgen? Herzlichen Glückwunsch zur Beförderung! Seit dem 1. Januar sind alle rbb-Arbeitnehmerähnlichen „Beschäftigte im Sinne des Bundespersonalvertretungsgesetzes“. Sagen wir es vielleicht so: Das fühlt sich ziemlich genau so an, wie es klingt. Prost Neujahr jedenfalls! Und allen anderen wünschen wir natürlich auch ein gutes, gesundes neues Jahr 2024.

+++

Als guten Vorsatz hat sich die Freienvertretung jedenfalls vorgenommen, die Zeit bis zur Neuwahl des Personalrats im Mai zu nutzen für eine möglichst glatte Übergabe. Weil wir jetzt immer öfter danach gefragt werden: Mit dem Freien-Lexikon waren wir ja ohnehin immer zu Gast bei rbbpro.de, daran wird sich nichts ändern. Ob der nächste Personalrat einen Newsletter wie diesen herausgeben will, kann nur er selbst entscheiden. Nach fast zehn Jahren haben wir einen ordentlichen Packen mit Freien-spezifischem Hintergrundwissen angesammelt – bis zu unserer Liquidation wollen wir das ordentlich sortieren und übergeben.

+++

In der Übergangszeit bis Ende Mai sind rechtlich gesehen beide Gremien für die Vertretung der Arbeitnehmerähnlichen zuständig. Der Personalrat mit weit besseren Rechten, die Freienvertretung mit sehr viel Erfahrung in Freien-Angelegenheiten. Wenn es nach uns geht, dürfte sich in der Praxis wenig ändern: Wir sind weiterhin mit voller Kraft für euch da – und werden von Fall zu Fall besprechen, welchen Part der Interessenvertretung besser schon jetzt der Personalrat übernehmen kann.

+++

Wir gehen natürlich fest davon aus, dass der nächste Personalrat nicht nur für Feste und Freie gleichermaßen zuständig ist, sondern auch gleichermaßen aus Festen und Freien bestehen wird. In den nächsten Wochen werden dafür die Weichen gestellt. Und wir bitten euch, ein paar Minuten ernsthaft darüber nachzudenken, ob ihr vielleicht selbst für den Personalrat antreten wollt. Oder was ihr tun könnt, um mitzuhelfen, dass Freie und ihre Themen nach den Wahlen angemessen im Personalrat vertreten sein werden.

+++

Die Spielregeln sind jedenfalls für Freie neu. Während die Freienvertretung (schon seit ihrer Gründung in rbbprotest-Zeiten) immer nur Personenwahl praktiziert hat (= jeder kann sich bewerben, die Kandidierenden mit den meisten Stimmen sind gewählt), sind bei Personalratswahlen Listenwahlen üblich. Im rbb relevant sind seit vielen Jahren die drei (mehr oder weniger offenen) Listen der beiden Gewerkschaften DJV und ver.di bzw. die gewerkschaftsunabhängige Liste Courage. Dassalle drei traditionellen Player Freie aufstellen wollen, freut uns jedenfalls sehr! Wer Fragen hat, wie man sich deswegen wo am besten meldet, um sich einzubringen (oder auch eigene Wahlvorschläge machen kann), kann sich gerne bei uns melden, wir vermitteln dann weiter.

+++

Kein neues Jahr ohne alte Pflichten. Reisekosten abgerechnet? Tätigkeitsnachweise eingereicht? Wer jetzt noch Resturlaub nimmt (bis zu sechs Monate rückwirkend), bekommt ihn noch problemlos ins alte Jahr zurückgebucht. Der Anspruch auf Bildungsurlaub verfällt zwar nicht, aber die zehn Tage in zwei Jahren (so regelt es das Berliner Bildungszeit-Gesetz) nützen auch nichts, wenn man sie nie nimmt.

+++

Ausgleichszahlung fällig? Bestandsgeschütze mit Erfahrung wissen: Ohne Antrag keine Zahlung. Aber auch ohne Honorarrahmenvertrag kann es Geld geben. Darum im Zweifel schnell nachrechnen, ob es nur ein schlechtes Jahr war oder: eine wesentliche Einschränkung. Wenn der Sender einen ohne Ankündigung im Vergleich zum Vorjahr 25 Prozent weniger beschäftigt hat (nach 20 Jahren: 20 Prozent), kann es eine Ausgleichszahlung geben. Der Antrag ist formlos, die Freienvertretung hilft gerne beim Nachrechnen.

+++

Und auch sonst ist der Jahreswechsel ein guter Anlass, Ansprüche zu überprüfen. Es soll noch Eltern geben, die keine Familiensonderzahlung beantragt haben. Alle aktuellen Unterlagen pünktlich eingereicht? (Für volljährige Kinder jährlich.) Testfrage: Läuft die gesetzliche Krankenversicherung eigentlich zum allgemeinen Beitragssatz? Wer das nichtspontanmit Jabeantworten kann, sollteeinen kurzen Blick auf die erste Ziffer des  SV-Schlüssels werfen. Steht da eine „1“? Sonst zackig die Wahlerklärung abgeben, sonst gibt es früher oder später Probleme mit dem Kranken- bzw. Mutterschaftsgeld (nur KSK-Mitglieder können gelassen bleiben). Ach ja: Wer sie noch nicht hat, sollte gleich die Mitgliedschaft in der Pensionskasse miterledigen. Wer 4 Prozent der Honorare für die betriebliche Altersversorgung zurücklegt, bekommt 4 Prozent vom rbb dazu!

+++

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Hat alles geklappt mit der Honorarerhöhung zum 1. Dezember (plus 2,8 Prozent)? Insbesondere im Programmbereich machen die Sonderregelungen der (ursprünglich nicht als Dauerzustand konzipierten) „Honorarangleichung“ die Sache kompliziert und daher fehleranfällig. Gut, dass bei den Programmhonoraren zum 1. Januar endlich die erste Stufenerhöhung greift. Aber mit dieser Art von Tariferhöhung hat der rbb noch keine Übung, Fehler sind nicht auszuschließen. Bitte sagt uns schnell Bescheid, wenn Ungereimtheiten auffallen oder es Fragen gibt – aussitzen macht die Sache nicht besser.

+++

Und übrigens: Fortbildungen werden seit dem 1.1. nicht mehr mit 75 Euro, sondern mit einem individuellen Durchschnitts-Tagessatz honoriert (maximal 318 Euro). Ein Kreis schließt sich, denn die Fortbildungsfrage war 2014/15 das erste große Thema der Freienvertretung. #missionaccomplished

Jetzt aber erstmal: Schönes Wochenende!

Eure Freienvertretung

Probleme mit den Intranet-Links? Wer von außen auf das Intranet zugreift, loggt sich am besten erstmal ein über https://mein.rbb-online.de. Gar keine Links zu sehen? Dann aber hier: https://www.rbbpro.de/.