Vergütungsmitteilung

Auch als Honorarabrechnung bekannt. Ist einmal im Monat im Briefkasten, viele viele Zahlen, Ziffern und Abkürzungen - keine schöne Lektüre. Aber: Wer sie lesen kann, erfährt nicht nur, was der rbb einem zu zahlen gedenkt. Sondern auch, wie er einen einstuft: Arbeitsrechtlich, steuerlich, sozialversicherungsmäßig, urheberrechtlich. Ein Blick lohnt immer, schon weil sich immer wieder Fehler einschleichen.

Die jüngste Form Vergütungsmitteilung ist noch unübersichtlicher als die früheren:

  • es wimmelt von Abkürzungen,
  • etliche Angaben sind doppelt aufgeführt,
  • zusammengehörende Informationen stehen oft weit auseinander.

Hier eine kleine Lesehilfe:

  • Es gibt einen Kopf: Titel, Datum, Persönliche Daten
  • es folgt eine Tabelle mit der Liste der einzelnen Honorare,
  • eine weitere Tabelle mit den monatlichen Summen, jeweils aufgedröselt nach steuerpflichtigen, sozialversicherungspflichtigen Einnahmen, den jeweiligen Abzügen und Netto-Überweisungsbeträgen aufs Konto.
  • einem Fuß: mit weiteren Daten zum Zeitraum und den Überweisungen.

im Einzelnen:

"Persönliche/Organisatorische Daten" (der Kasten oben rechts)

Sollte man gelegentlich überprüfen, ob das alles so (noch) stimmt. Empfehlung: mindestens einmal im Jahr, oder wenn sich etwas geändert hat. Die Honorarabteilung übernimmt hier i.d.R. die Angaben, die ihr im jährlichen Fragebogen macht.

  • Ein Blick auf den SV-Schlüssel schützt vor Überaschungen: wenn die erste Ziffer eine "3" ist, ist Handlungsbedarf.
  • Wenn bei SV-Tage eine andere Zahl steht als "30", meldet der rbb euch tageweise bei der Sozialversicherung an und ab. Das hat Folgen, über die man sich klar sein sollte.

Tabelle 1 mit den einzelnen Honoraren

Die Spalten sind leider unzureichend oder gar nicht beschriftet. Es sind aber sechs. Von links nach rechts:

Honorarnummer. Bedeutet nichts, ist nur eine achtstellige laufende Nummer. Braucht man praktisch nie.

Tätigkeitssymbol. Kürzel für die Tätigkeit, für die es ein Honorar gibt, z.B.: "D360". Erfreulicherweise steht die Tätiigkeit nochmal im Klartext dahinter. (z.B.: "Redakteur/Reporter"). Wenn hinter der Nummer ein "N" steht, bedeutet das immer: "brutto = netto", also: eine steuerlich selbständige Tätigkeit. Die vollständige Liste umfasst über fast 70 kleingedruckte Seiten und heißt "Tätigkeitskatalog".

VA. Vertragsart. Typisch für Dienste ist "DH" (= Dienstleistungshonorar), Autorenleistungen sind i.d.R. "UV" (= Urhebervergütung ). Daneben gibt es noch Mitwirkendenvergütung (MV), sonstige Zahlung (SZ), Sondervergütungen (SV).

VT. Vertragstyp. Dienste sind immer "E" wie "einmalige Abgeltung", bei Werken gibt es auch "W" (mit Wiederholungshonorar) und Ü (Übernahme).

Betrag.

Die Zeilen - immerhin ist jedes Honorar vom nächsten durch eine Linie getrennt. Hier werden alle Honorare aufgeführt. Anders als früher gibt es keine Rückrechnungsmonate mehr. Jedes Honorar wird also nur noch einmal aufgeführt, und zwar untergliedert nach dem Monat der Leistung. Wenn z.B. ein Dienst von Ende April erst Anfang Mai abgerechnet wird, taucht es in der Mai-Abrechung auf, und zwar unter der Überschrift "Honorare für April".

Tabelle 2 mit den Monats-Summen

Eigentlich lässt die Abrechnung an Vollständigkeit nichts zu wünschen übrig. Egal ob aus Sicht des Finanzamts, der Renten- oder Krankenversicherung oder der Pensionskasse: das jeweils relevante Monatsbrutto hat eine eigene Zeile abbekommen.

Aber die Darstellung ist furchtbar - vor allem, weil die Zeilen von verschiedenen Monaten einfach hintereinander weg geschrieben werden. Vor allen Zeilen, die sich nicht auf den jeweiligen Abrechungsmonat beziehen, stehen etwas unmotiviert die Buchstaben "DIFF" - hier wäre der Name des Monats wesentlich klarer. Um welchen Monat es eigentlich geht, kommt dann erst in der 3 Spalte - die Ziffern von 01-12 beziehen sich auf den jeweiligen Kalendermonat.

Erstmal die Einnahmeseite:

  • "Gesamtbrutto (EBeschV)": Die Summe aller Honorare (ohne Arbeitgeberanteile zur Pensionskasse oder VG Wort und ohne Erstattungen wie z.B. Reisekosten). "EBeschV" bedeutet übrigens "Entgeltbescheinigungsverordnung", das ist aber völlig egal
  • "Steuerbrutto": die Summe aller lohnsteuerpflichtigen Honorare (also keine selbständigen Honorare)
  • KV/PV-Brutto: die Summe aller sozialversicherungspflichtigen Honorare bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- bzw. Pflegeversicherung
  • RV-Brutto: die Summe aller sozialversicherungspflichtigen Honorare bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung
  • AV-Brutto: die Summe aller sozialversicherungspflichtigen Honorare bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung
  • Abeitgeberanteil zur betrieblichen Altersversorgung (Pensionskasse oder Versorgungswerk der Presse)
  • Abeitnehmeranteil zur betrieblichen Altersversorgung (Pensionskasse oder Versorgungswerk der Presse)

Übrigens: Die 2. Spalte ("Kennz.") ist mit ihren Abkürzungen zwar kaum zu verstehen, aber dafür auch völlig uninteressant - hier steht nichts anderes als schon in Spalte 1.

Jetzt zu den (gesetzlichen) Abzügen, wieder sortiert nach Monaten. "DIFF" bedeutet: "gucke in Spalte 3 nach, um welchen Monat es eigentlich geht".

  • "Lohnsteuer, lfd.": die Summe, die gleich ans Finanzamt geht. "lfd." (im Klartext: "laufend") bedeutet übrigens gar nichts, darum lasse ich es im Folgenden weg
  • "Soldaritätszuschlag": dito, der Soli
  • "Kirchensteuer": dito
  • "Krankenversicherung": die Summe, die gleich an die KV abgeführt wird
  • "Pflegeversicherung": die Summe, die gleich an die PV abgeführt wird
  • "Rentenversicherung": die Summe, die gleich an die RV abgeführt wird
  • "Arbeitslosenvers.": die Summe, die gleich an die AV abgeführt wird

Es folgen die verblieben Nettobezüge:

  • "gesetzl. Netto": also das Gesamtbrutto minus die gesetzlichen Abzüge für Steuer und Sozialversicherung

Und noch die freiwilligen (insofern nicht gesetzlichen) Leistungen für Pensionskasse bzw. Presseversorgungswerk

  • "Hon-xxxx-AG Betrag": der Arbeitgeberanteil. Leider ist nirgends ausgewiesen, ob es sich um 4% auf SV-Pflichtige Honorare oder 7% Prozent auf selbständige Honorare handelt.
  • "Hon-xxxx-AN Betrag": der Arbeitnehmeranteil. Leider steht nirgends, ob es 4% oder 7% sind.

Solange Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge gleich hoch sind, ist in den nächsten Zeilen unter der Überschrift "Überweisungsbeträge" dasselbe zu lesen wie das beim "gesetzlichen Netto":

  • "Nettogesamtvergütung": die muss letztlich auf dem Konto landen

Wann genau die Banküberweisungen kamen, steht im Kasten "Zahlungen".

Die kleinen Kästchen sind dann interessant, falls die Steuerklassen oder Einstufungen in der Sozialversicherung sich während des Abrechnungszeitraums geändert haben.
Die wichtigsten Abkürzungen:

Aufschlussreich ist auch der vierstellige Code zwischen Honorarnummer und dem Honorartitel. Dieser Tätigkeitsschlüssel zeigt, was der rbb denkt, was ihr macht.  Den Tätigkeitskatalog gibt es hier. Wenn der Buchstabe "N" dahintersteht, bedeutet das "brutto =  netto"

Übrigens: Die Vergütungsmitteilung bitte niemals wegwerfen! Sie ist zählt u.a. als Beweis der erfolgten Abnahme und ist die schriftliche Bestätigung für mündlich geschlossene Verträge.