Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der stete Kampf ums liebe Geld kennt keinen Urlaub. Heute tagte wieder einmal die Tarifkommission der Gewerkschaften und der Geschäftsleitung zum neuen Honorar-Rahmen. Und das Ergebnis?
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Noch ein bisschen mehr Annäherung als beim letzten Mal. Am deutlichsten bei der Abnahme: Redakteur*innen, die Beiträge abnehmen bzw. Nachrichtensendungen verantworten, tragen offensichtlich eine hohe Programmverantwortung und sollen darum mehr Geld bekommen – das ist nicht mehr strittig. Aber die Umsetzung wird noch dauern. Der rbb will sicherstellen, dass die abnehmenden Redakteur*innen damit künftig explizit beauftragt werden …
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… und der Tipp der Freienvertretung dazu: Weil das das höhere Honorar dafür (in der Theorie) rückwirkend seit Januar gilt, muss man (in der Praxis) dokumentieren können, wann das der Fall war. Also: Dienste mit Abnahmen aufschreiben, sonst kann man seinen Anspruch vielleicht später nicht belegen.
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Eine gewisse Annäherung gibt es auch bei Thema außerordentlicher Zeitdruck. Es gibt ihn. Da ist man sich jetzt einig, zumindest im Tagesaktuellen. An einer treffenderen Formulierung wird noch gearbeitet.
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Beim Wert der Live-Reportage ist man aber weiter auseinander. Ein gewisser Lichtblick: Fernseh-Liveschalten. Das Thema wird bei der nächsten Sitzung wieder aufgenommen …
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… ebenso wie höhere Honorare für Redakteur*innen mit besonderen Fachkenntnissen und hoher Programmverantwortung …
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… und die Abgrenzung zwischen Redaktion und Assistenz. Am 11. August sollen diese Fragen geklärt werden. #tobecontinued
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Noch Lust auf Honorare? Einige Neuerungen des Honorarrahmens sind offensichtlich noch nicht überall angekommen. Die Freienvertretung präsentiert daher aus gegebenem Anlass ausdrücklich: Den Eigenproduktionszuschlag für Audio-Beiträge.
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Mindestens 15 Prozent Zuschlag gibt es, wenn einen der Sender beauftragt, einen Beitrag nicht im Sender, sondern mit eigener Technik zu produzieren. Das könnte ja durchaus der Fall sein, wenn man – in diesen Zeiten – ausdrücklich die Redaktion meiden soll und aufgefordert wird, im Homeoffice zu produzieren. Bitte prüft die Abrechnung und weist darauf hin, wenn etwas fehlt. Achtung: Das gilt nur für Stücke, nicht für Tagessätze.
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Und nochmal Geld: Auf das sensationelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Entgelttransparenzgesetz für Arbeitnehmerähnliche hatten wir ja schon hingewiesen. Auch wenn die schriftliche Urteilbegründung immer noch nicht vorliegt, wird die Sicht langsam klarer. Wenn ihr wissen wollt, wie viel die lieben Kolleg*innen des jeweils anderen Geschlechts für vergleichbare Tätigkeiten bekommen, dürft ihr das erfahren. Und zwar von der Freienvertretung. Wir holen uns die nötigen Daten dann vom rbb. Wir freuen uns sehr auf eure Anfragen – denn den Ursachen der ungerechten Honorierung sind wir schon seit Jahren auf der Spur.
Aber jetzt erstmal: Schönes Wochenende!
Eure Freienvertretung