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Dienstag, 9. Februar 2010
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Honorarerhöhung und neues Krankengeld

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gibt zwei Neuigkeiten: der Tarifkonflikt beim rbb ist so gut wie beigelegt und es gibt eine neue Regelung zum Krankengeld.

Die Vermittlerempfehlung im Tarifkonflikt liegt vor und wird wohl von beiden Seiten akzeptiert werden. Für die Freien bedeutet das:

Die Honorare werden rückwirkend zum 1.10.2009 bis zum 31.12.2009 um drei Prozent angehoben. Der rbb wird die Honorar zurückrechnen und nachbezahlen. Gleichzeitig steigt die Kappungsgrenze zum 1.10.2009 um diese drei Prozent. Zum 1.1.2010 beträgt die Honorarerhöhung dann 2,6 Prozent, weil wir 0,4 Prozent in die neue Krankengeld-Regelung stecken. Dazu gleich mehr. Zum 1.10.2010 steigen die Honorare dann noch einmal um 2,3 Prozent und die Kappungsgrenze ebenso. Das ist in Kürze der Tarifabschluss für die Freien. Nun zum Krankengeld.  

Die Gewerkschaften ver.di und djv sowie der rbb haben sich auf eine neue Krankentagegeldregelung geeinigt. Sie tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft und führt die bisher geltende Übergangsregelung im Wesentlichen fort. Alle  freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach dem gültigen Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen einen Anspruch auf Urlaubsgeld haben, bekommen vom rbb einen Zuschuss. Es ist dabei egal, ob die Freien gesetzlich oder privat versichert sind oder bei der Künstlersozialkasse. Konkret sieht das so aus:

Dauert die Krankheit länger als 3 Tage an, zahlt der rbb pro Krankheitstag vom 1. bis 42. Tag 1/365 der Bruttovergütung der letzten zwölf Kalendermonate vor Beginn der Krankheit. Das entspricht dem Tagessatz beim Urlaubsgeld. 

Allerdings zahlt der rbb nur dann 100 Prozent des Durchschnittsverdienstes, wenn dabei die Beitragsbemessungsgrenze, derzeit 122,50 Euro pro Tag, nicht überschritten wird. Wer darüber liegt, bekommt nur 80 Prozent, mindestens aber die 122,50 Euro.
  
Ab dem 43. Krankheitstag bleibt es beim auch bisher schon gezahlten Zuschuss zu den Leistungen der Krankenversicherung. Das heißt, wenn die freie Mitarbeiterin oder der freie Mitarbeiter Krankengeld von der Krankenversicherung erhält, stockt der rbb diese Leistung auf den Tagessatz vom Urlaubsgeld auf. Das kann auch bedeuten, dass es vom rbb nichts gibt, weil die Krankenkasse mehr bezahlt als der Tagessatz vom rbb-Urlaubsgeld ist.

Wer mindestens fünf Jahre regelmäßig, d.h. an mehr als 72 Tagen dabei ist, für den zahlt der rbb auch bis zum 87. Krankheitstag, nach 10 Jahren bis zum 178. Tag.

Freien, die kein Krankengeld von der Krankenversicherung, bekommen, zieht der rbb ab dem 43.Tag den Höchstsatz an Krankengeld ab, den die AOK Berlin an Pflichtversicherte zahlt, derzeit 85,75 Euro. Wer gesetzlich krankenversichert ist, sollte daher in den allgemeinen Beitragssatz von 14,9 Prozent wechseln. Der ermäßigte Beitragssatz von 14,3 ist zwar 0,6 Prozentpunkte günstiger, bietet aber keinen Anspruch auf Krankengeld.
Auch privat Versicherte sollten eine Krankentagegeldversicherung ab dem 43. Tag prüfen. Je nach Anbieter gibt es akzeptable Preise, und der zu versichernde Tagessatz muss ja nicht hoch sein, da der rbb auf 100 Prozent des Durchschnittsverdienstes aufstockt.

Zahlung bei Erkrankung des Kindes

Auch bei Erkrankung eines Kindes wird das Krankentagegeld vom rbb gezahlt. Die Anspruchsvoraussetzungen regeln sich nach dem 12a-Tarifvertrag. Darin heißt es:
Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter hat einen Anspruch auf Leistungen bei Erkrankung eines versicherten Kindes, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass das erkrankte Kind selbst beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Zahlung bei Schwangerschaft

Werdende Mütter erhalten ab 1. Januar 2010 ebenfalls das Krankentagegeld vom rbb. Auch hier sind die Voraussetzungen im 12a-Tarifvertrag geregelt. Darin heißt es:
Weist eine Mitarbeiterin durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung den voraussichtlichen Termin ihrer Niederkunft nach, erhält sie für die Dauer von sechs Wochen vor diesem Termin, für den Tag der Entbindung und für die Dauer von acht Wochen nach diesem Termin auf Antrag einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Solltet ihr kein Geld von der Krankenkasse bekommen, tritt hier ebenfalls die Zahlung in Höhe des Tagessatzes beim Urlaubsgeld in Kraft. 

Da diese Regelung dem rbb Geld kostet haben die Gewerkschaften wie erwähnt auf 0,4 Prozent der Honorarerhöhung in den laufenden Tarifverhandlungen verzichtet. Wir denken, dass wir diese 0,4 Prozent richtig eingesetzt haben. Es dürfte auch schwer fallen, für diesen Betrag eine Versicherung zu finden, die eine vergleichbare Leistung bietet.


Wer Fragen hat wende sich an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, du musst Javascript aktivieren, damit du sie sehen kannst oder an
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Für die Gewerkschaften ver.di und djv

Marika Kavouras, Henriette Wrege, Jürgen Schäfer und Christoph Reinhardt

 

 
Mindestbedingungen: Zwischenlösung gefunden

Mindestbedingungen: Zwischenlösung gefunden

 

Gemeinsame Erklärung von ver.di, DJV und rbb

Heute haben wir in den Verhandlungen über die Mindestbedingungen der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Schritt aufeinander zugemacht. Um bestehende Ungerechtigkeiten bei unbezahlter Mehrarbeit und Zuschlägen für Arbeit an Sonn- und Feiertagen zu mildern, werden wir einen Übergangstarifvertrag schließen. Er soll vom 1. Dezember 2009 befristet bis zum 30. Juni 2010 gelten. Die Eckpunkte sind:

  •  Die Überstunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Produktion am Standort Berlin mit einem Tageshonorar von 177,- bis 225,- € werden vergütet.
  • Darüber hinaus erhalten sie einen pauschalen Sonntagszuschlag von 30,- € sowie einen pauschalen Feiertagszuschlag von 50,- €.
  • Bei Abschluss der Vergütungstarifverhandlungen wird der Höchstbetrag von 225,- € entsprechend anpasst.
  • Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Tageshonorar bis 176,- € bleiben die bisherigen Regelungen bestehen. Ebenso wenig ändern sich die Bedingungen für die Kolleginnen und Kollegen am Standort Potsdam.

Bis zum 30. Juni 2010 wollen wir außerdem eine einheitliche Honorarstruktur für den Bereich Produktion an allen Standorten vereinbaren. Wir streben bis zum 31. Dezember 2010 auch eine Einigung über einen einheitlichen Honorarrahmen Programm an.

Am 1. Dezember 2009 werden wir die Tarifverhandlungen über das Krankentagegeld aufnehmen, um noch vor Auslaufen der derzeitigen Regelung zu einem Ergebnis zu kommen.

 Verhandlungskommissionen von ver.di, DJV und rbb

 

 
Info Urheber-Honorarbedingungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Mittwoch Vormittag haben die Gewerkschaften mit Vertretern der Geschäftsleitung erneut über die Honorarbedingungen für Urheber verhandelt. Dabei ging es vor allem um die strittigen Onlinezuschläge.

Nachdem der rbb bereits im August signalisiert hatte, im Falle einer Einigung 4,5 Prozent nach dem siebten Tag zu zahlen, haben die Vertreter der Geschäftsleitung nun den Vorschlag gemacht, auch für die ersten sieben Tage 2 Prozent mehr zu zahlen. In diesem Modell würden alle Urheber-Honorare um 2 Prozent angehoben (unabhängig davon, ab sie tatsächlich online gestellt werden). Hinzu käme nach sieben Tagen ein Zuschlag von 2,5 Prozent (insgesamt 4,5 Prozent nach sieben Tagen für diejenigen, deren Werke dann noch online sind).

Wir haben diesen Vorschlag als unzureichend abgelehnt. ARD-Standard ist ein Zuschlag von 4,5 Prozent ab dem ersten Online-Tag. Nach dem rbb-Modell würden aber alle Beiträge, die kürzer als sieben Tage online stehen, nur mit 2 Prozent mehr vergütet!

Nicht nur in der Höhe der Zuschläge liegen wir auseinander. Zwar halten wir den vom rbb vorgeschlagenen Weg mit zeitlich gestaffelten Nutzungs-Stufen für gangbar, diese müssten aber die tatsächliche unterschiedliche Nutzung im Internet annähernd realistisch abbilden und dürften den rbb nicht vom ARD-Standard abkoppeln. Wir haben dem rbb heute ein Modell mit drei Stufen vorgeschlagen:

1. Stufe: 0-7 Tage (Alle Urheber-Honorare werden erhöht, unabhängig, ob sie tatsächlich online gestellt werden. Diese Erhöhung sollte nur geringfügig unter 4,5 Prozent liegen.)

2. Stufe: eine Woche bis einen Monat (Nach sieben Tagen wird ein Zuschlag fällig, der zusammen mit der Erhöhung in Stufe 1 über 4,5 Prozent liegen sollte.)

3. Stufe: länger als einen Monat (Nach einem Monat wird für besonders lange genutzte Beiträge ein weiterer Zuschlag fällig.)

Der rbb hat zugesagt, den Vorschlag bis zur nächsten Verhandlungsrunde am 13. Januar zu prüfen. Bis dahin bitten wir euch mehr denn je:

Notiert alle eure Beiträge, die online gestellt werden, auch wenn das kürzer als sieben Tage sein sollte. Der rbb hat schon Anfang des Jahres verbindlich zugesagt, dass bei einer Einigung die künftigen Regeln rückwirkend zum 1.1.2009 gelten.

Gruß, Christoph

 
Urheber-Honorarbedingungen: rbb bewegt sich
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gibt Bewegung in den Verhandlungen über die "Honorarbedingungen für Urheber und Mitwirkende"!

Am 21. August hat der rbb zum ersten Mal signalisiert, dass der besonders umstrittene Online-Zuschlag von derzeit 2,5% nach dem 7. Tag auf den 4,5% angehoben werden könnte. Offen ist allerdings noch, welche Regelung für die ersten 7 Tage gelten soll. Wir fordern weiterhin, dass Urheber und Mitwirkende im rbb nicht schlechter gestellt sein dürfen als in den anderen ARD-Anstalten.

Ob die unterschiedlichen Auffassungen an diesem Punkt überwunden werden können, wollen Gewerkschaften und Geschäftsleitung beim nächsten Termin am 4. November klären. Dann soll es auch um alle anderen strittigen Themen gehen.

Bis dahin bitten wir euch mehr denn je:

Notiert alle eure Beiträge, die online gestellt werden, auch wenn das kürzer als sieben Tage sein sollte. Der rbb hat schon Anfang des Jahres verbindlich zugesagt, dass bei einer Einigung die künftigen Regeln rückwirkend zum 1.1.2009 gelten.

Gruß, Christoph
 
Tarifverhandlungen schwierig bis gescheitert

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es kommt eine etwas längere Mail, weil wir Euch über zwei Dinge informieren wollen. Die weiteren Verhandlungen über die Mindestbedingungen für die Beschäftigung von Freien und die Tarifverhandlungen über Gehalts- und Honorarerhöhung.

Um beim letzten anzufangen: am Freitag, den 18. September, haben die Gewerkschaften die Gehalts- und Honorartarifverhandlungen im rbb für gescheitert erklärt. Der rbb wollte erst über Kürzungen und schlechtere Bedingungen bei bestimmten Gehältern verhandeln und dann ein Lohnangebot machen. Das haben die Gewerkschaften mit Recht abgelehnt. Was nun kommt, ist klar: der alte Tarifvertrag läuft am 30.September aus, das heißt, an diesem Tag endet die Friedenspflicht. Am 1. Oktober kann im rbb für höhere Honorare und Gehälter gestreikt werden und das dürfen alle Beschäftigten, Freie und Feste.

Am 22.9. wird es um 16.30 Uhr im  ehemaligen Inforadio-Pavillon eine Infoveranstaltung zum weiteren Vorgehen geben. Alle Freien sind selbstverständlich aufgefordert, zu kommen. Wir Freie haben allen Grund, uns an Kampfmaßnahmen zu beteiligen.

Denn auch die Tarifverhandlungen über die Mindestbedingungen sind am Mittwoch, den 16.9., leider nicht recht vorangekommen. Der rbb sollte uns einen Vorschlag mitbringen, wie es künftig mit der so genannten Kappungsgrenze aussehen soll. Es geht um die Bezahlung von Mehrarbeit und von Zuschlägen bei der Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit. Der rbb sah sich nicht in der Lage uns einen Vorschlag zu machen, weil noch nicht klar sei, wie die künftigen Honorare aussehen. Wir sollten nach Meinung des rbb erst die gemeinsamen Honorare verhandeln und dann über Kappungsgrenzen sprechen. Wir sehen das genau anders herum. Wir haben einen Kompromiss vorgeschlagen, über den der rbb bis zum nächsten Termin am 23. Oktober um 12.00 Uhr in Potsdam (Raum 311) nachdenkt. Hauptpunkt ist, dass wir zunächst die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden festlegen wollen und dass Mehrarbeit auch tatsächlich bezahlt wird. Übergangsweise haben wir zudem vorgeschlagen, auch in Berlin
höhere Honorare an Sonn- und Feiertagen zu zahlen. Die freien Kameraleute in Berlin arbeiten ja an Sonntagen derzeit nicht und machen keine Überstunden, das könnten demnächst auch Grafiker und Cutter sowie weitere Gewerke machen.

Wir wollen nicht nur auf die Antwort des rbb warten, sondern schon vorher deutlich machen, dass wir bereit sind, für unsere berechtigten Forderungen zu kämpfen. Die Gelegenheit bietet sich am 1. Oktober!

Und weil es sicher Fragen dazu gibt:
                       Informationen zum Streikrecht

1. Das Recht zur Teilnahme an Streiks steht jedem Beschäftigten zu,
Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtmitgliedern gleichermaßen. Deshalb dürfen alle
Beschäftigten streiken, auch die, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind.

2. Auch befristet Beschäftigte, Aushilfen und Freie haben ein Teilnahmerecht,
genauso wie Beschäftigte mit Leitungsaufgaben oder Leitungsfunktionen.

3. Das Streikrecht endet auch nicht an „dringenden betrieblichen Bedürfnissen“. Das
heißt, der Arbeitgeber kann die Teilnahme an Streiks nicht verbieten, auch nicht in
noch so wichtigen Bereichen oder bei noch so wichtigen Aufgaben.

4. Die einzelnen Streikenden sind geschützt. Arbeitsrechtliche Sanktionen des
Arbeitgebers wegen Streikmaßnahmen sind illegal. Auch Schikanen oder die
Androhung von Konsequenzen, z.B. Abmahnungen oder Kündigung, sind nicht
erlaubt. Allerdings zählt die Zeit der Arbeitsniederlegung nicht als Arbeitszeit und der
Arbeitgeber kann die ausgefallenen Stunden vom Gehalt abziehen oder gegen
Mehrarbeit verrechnen. Mitglieder erhalten aber bei einem eventuellen Gehaltsabzug
von ihrer Gewerkschaft Streikunterstützung nach den jeweiligen Richtlinien.

5. Arbeitsniederlegungen sind nur zulässig, wenn eine Gewerkschaft dazu
aufgerufen hat und das Ziel besteht, damit den Abschluss eines Tarifvertrages zu
erreichen.

6. Jeder Warnstreik wird von den Streikleitungen der Gewerkschaften ausgerufen
und beendet. Die Streikleitungen, nicht die Streikenden, tragen die rechtliche
Verantwortung und übernehmen die Haftung, auch bei Schäden.

7. Die Streikleitung organisiert die Einzelheiten und legt insbesondere Beginn und
Ende der Maßnahmen fest.

Mit den besten Grüßen,
für die Sprecherinnen

Marika Kavouras

 

 
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