uns wird berichtet, dass die Hororarerhöhungen für Freie nicht wie im
Tarifvertrag vereinbart in allen Bereichen und an alle Freie
weitergegeben werden. Wir haben Informationen, dass es im Haus Listen
gibt, in denen festgehalten wird, welche Bereiche/Redaktionen die
Honorarerhöhungen nicht weitergeben wollen.
Deshalb folgende Bitte an Euch: Kontrolliert bitte Eure Abrechnungen
und teilt uns bitte schnellstmöglich mit, wenn bei Euch die
Honorarerhöhungen nicht weitergegeben werden. Gut wäre es, die
Tätigkeit und zuständige Redaktion/Bereich zu erfahren.
Herzliche Grüße,
euere Sprecherinnen
rbbpro beim BarCamp für Freie
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der DJV macht aufmerksam auf sein "BarCamp" für Freie - hier der Link auf das Programm . Neben Themen wie Videojournalismus, Krankengeld, Online-Rechte und allgemeinen Fragen zur sozialen Situation als Freier gibt es auch einen Workshop über die Tarifsituation im rbb. Michael Hirschler vom DJV, der für uns Freie die Tarifverhandlungen u.a. zum Krankengeld geführt hat, steht dort zur Verfügung, ich bin auch da.
Beste Grüße,
Christoph
Honorarerhöhung und neues Krankengeld
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es gibt zwei Neuigkeiten: der Tarifkonflikt beim rbb ist so gut wie beigelegt und es gibt eine neue Regelung zum Krankengeld.
Die Vermittlerempfehlung im Tarifkonflikt liegt vor und wird wohl von beiden Seiten akzeptiert werden. Für die Freien bedeutet das:
Die Honorare werden rückwirkend zum 1.10.2009 bis zum 31.12.2009 um drei Prozent angehoben. Der rbb wird die Honorar zurückrechnen und nachbezahlen. Gleichzeitig steigt die Kappungsgrenze zum 1.10.2009 um diese drei Prozent. Zum 1.1.2010 beträgt die Honorarerhöhung dann 2,6 Prozent, weil wir 0,4 Prozent in die neue Krankengeld-Regelung stecken. Dazu gleich mehr. Zum 1.10.2010 steigen die Honorare dann noch einmal um 2,3 Prozent und die Kappungsgrenze ebenso. Das ist in Kürze der Tarifabschluss für die Freien. Nun zum Krankengeld.
Die Gewerkschaften ver.di und djv sowie der rbb haben sich auf eine neue Krankentagegeldregelung geeinigt. Sie tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft und führt die bisher geltende Übergangsregelung im Wesentlichen fort. Alle freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach dem gültigen Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen einen Anspruch auf Urlaubsgeld haben, bekommen vom rbb einen Zuschuss. Es ist dabei egal, ob die Freien gesetzlich oder privat versichert sind oder bei der Künstlersozialkasse. Konkret sieht das so aus:
Dauert die Krankheit länger als 3 Tage an, zahlt der rbb pro Krankheitstag vom 1. bis 42. Tag 1/365 der Bruttovergütung der letzten zwölf Kalendermonate vor Beginn der Krankheit. Das entspricht dem Tagessatz beim Urlaubsgeld.
Allerdings zahlt der rbb nur dann 100 Prozent des Durchschnittsverdienstes, wenn dabei die Beitragsbemessungsgrenze, derzeit 122,50 Euro pro Tag, nicht überschritten wird. Wer darüber liegt, bekommt nur 80 Prozent, mindestens aber die 122,50 Euro.
Ab dem 43. Krankheitstag bleibt es beim auch bisher schon gezahlten Zuschuss zu den Leistungen der Krankenversicherung. Das heißt, wenn die freie Mitarbeiterin oder der freie Mitarbeiter Krankengeld von der Krankenversicherung erhält, stockt der rbb diese Leistung auf den Tagessatz vom Urlaubsgeld auf. Das kann auch bedeuten, dass es vom rbb nichts gibt, weil die Krankenkasse mehr bezahlt als der Tagessatz vom rbb-Urlaubsgeld ist.
Wer mindestens fünf Jahre regelmäßig, d.h. an mehr als 72 Tagen dabei ist, für den zahlt der rbb auch bis zum 87. Krankheitstag, nach 10 Jahren bis zum 178. Tag.
Freien, die kein Krankengeld von der Krankenversicherung, bekommen, zieht der rbb ab dem 43.Tag den Höchstsatz an Krankengeld ab, den die AOK Berlin an Pflichtversicherte zahlt, derzeit 85,75 Euro. Wer gesetzlich krankenversichert ist, sollte daher in den allgemeinen Beitragssatz von 14,9 Prozent wechseln. Der ermäßigte Beitragssatz von 14,3 ist zwar 0,6 Prozentpunkte günstiger, bietet aber keinen Anspruch auf Krankengeld.
Auch privat Versicherte sollten eine Krankentagegeldversicherung ab dem 43. Tag prüfen. Je nach Anbieter gibt es akzeptable Preise, und der zu versichernde Tagessatz muss ja nicht hoch sein, da der rbb auf 100 Prozent des Durchschnittsverdienstes aufstockt.
Zahlung bei Erkrankung des Kindes
Auch bei Erkrankung eines Kindes wird das Krankentagegeld vom rbb gezahlt. Die Anspruchsvoraussetzungen regeln sich nach dem 12a-Tarifvertrag. Darin heißt es:
Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter hat einen Anspruch auf Leistungen bei Erkrankung eines versicherten Kindes, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass das erkrankte Kind selbst beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Zahlung bei Schwangerschaft
Werdende Mütter erhalten ab 1. Januar 2010 ebenfalls das Krankentagegeld vom rbb. Auch hier sind die Voraussetzungen im 12a-Tarifvertrag geregelt. Darin heißt es:
Weist eine Mitarbeiterin durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung den voraussichtlichen Termin ihrer Niederkunft nach, erhält sie für die Dauer von sechs Wochen vor diesem Termin, für den Tag der Entbindung und für die Dauer von acht Wochen nach diesem Termin auf Antrag einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Solltet ihr kein Geld von der Krankenkasse bekommen, tritt hier ebenfalls die Zahlung in Höhe des Tagessatzes beim Urlaubsgeld in Kraft.
Da diese Regelung dem rbb Geld kostet haben die Gewerkschaften wie erwähnt auf 0,4 Prozent der Honorarerhöhung in den laufenden Tarifverhandlungen verzichtet. Wir denken, dass wir diese 0,4 Prozent richtig eingesetzt haben. Es dürfte auch schwer fallen, für diesen Betrag eine Versicherung zu finden, die eine vergleichbare Leistung bietet.
Wer Fragen hat wende sich an:
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oder an
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Für die Gewerkschaften ver.di und djv
Marika Kavouras, Henriette Wrege, Jürgen Schäfer und Christoph Reinhardt
Mindestbedingungen: Zwischenlösung gefunden
Mindestbedingungen: Zwischenlösung gefunden
Gemeinsame
Erklärung von ver.di, DJV und rbb
Heute haben wir in
den Verhandlungen über die Mindestbedingungen der freien Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter einen Schritt aufeinander zugemacht. Um bestehende Ungerechtigkeiten
bei unbezahlter Mehrarbeit und Zuschlägen für Arbeit an Sonn- und Feiertagen zu
mildern, werden wir einen Übergangstarifvertrag schließen. Er soll vom 1.
Dezember 2009 befristet bis zum 30. Juni 2010 gelten. Die Eckpunkte sind:
Die Überstunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Produktion am Standort
Berlin mit einem Tageshonorar von 177,- bis 225,- € werden vergütet.
Darüber hinaus erhalten sie einen pauschalen Sonntagszuschlag von 30,- € sowie
einen pauschalen Feiertagszuschlag von 50,- €.
Bei Abschluss der
Vergütungstarifverhandlungen wird der Höchstbetrag von 225,- € entsprechend
anpasst.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Tageshonorar bis 176,- € bleiben
die bisherigen Regelungen bestehen. Ebenso wenig ändern sich die Bedingungen
für die Kolleginnen und Kollegen am Standort Potsdam.
Bis zum 30. Juni
2010 wollen wir außerdem eine einheitliche Honorarstruktur für den Bereich
Produktion an allen Standorten vereinbaren. Wir streben bis zum 31. Dezember
2010 auch eine Einigung über einen einheitlichen Honorarrahmen Programm an.
Am 1. Dezember 2009
werden wir die Tarifverhandlungen über das Krankentagegeld aufnehmen, um noch
vor Auslaufen der derzeitigen Regelung zu einem Ergebnis zu kommen.
Verhandlungskommissionen
von ver.di, DJV und rbb
Info Urheber-Honorarbedingungen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am Mittwoch Vormittag haben die Gewerkschaften mit
Vertretern der Geschäftsleitung erneut über die Honorarbedingungen für Urheber
verhandelt. Dabei ging es vor allem um die strittigen Onlinezuschläge.
Nachdem der rbb bereits im August signalisiert hatte, im
Falle einer Einigung 4,5 Prozent nach dem siebten Tag zu zahlen, haben die
Vertreter der Geschäftsleitung nun den Vorschlag gemacht, auch für die ersten
sieben Tage 2 Prozent mehr zu zahlen. In diesem Modell würden alle Urheber-Honorare
um 2 Prozent angehoben (unabhängig davon, ab sie tatsächlich online gestellt
werden). Hinzu käme nach sieben Tagen ein Zuschlag von 2,5 Prozent (insgesamt
4,5 Prozent nach sieben Tagen für diejenigen, deren Werke dann noch online sind).
Wir haben diesen Vorschlag als unzureichend abgelehnt.
ARD-Standard ist ein Zuschlag von 4,5 Prozent ab dem ersten Online-Tag. Nach dem
rbb-Modell würden aber alle Beiträge, die kürzer als sieben Tage online stehen,
nur mit 2 Prozent mehr vergütet!
Nicht nur in der Höhe der Zuschläge liegen wir auseinander.
Zwar halten wir den vom rbb vorgeschlagenen Weg mit zeitlich gestaffelten Nutzungs-Stufen
für gangbar, diese müssten aber die tatsächliche unterschiedliche Nutzung im
Internet annähernd realistisch abbilden und dürften den rbb nicht vom ARD-Standard
abkoppeln. Wir haben dem rbb heute ein Modell mit drei Stufen vorgeschlagen:
1. Stufe: 0-7 Tage (Alle
Urheber-Honorare werden erhöht, unabhängig, ob sie tatsächlich online gestellt
werden. Diese Erhöhung sollte nur geringfügig unter 4,5 Prozent liegen.)
2. Stufe: eine Woche bis einen
Monat (Nach sieben Tagen wird ein Zuschlag fällig, der zusammen mit der
Erhöhung in Stufe 1 über 4,5 Prozent liegen sollte.)
3. Stufe: länger als einen Monat
(Nach einem Monat wird für besonders lange genutzte Beiträge ein weiterer
Zuschlag fällig.)
Der rbb hat zugesagt, den Vorschlag bis zur nächsten
Verhandlungsrunde am 13. Januar zu prüfen. Bis dahin bitten wir euch mehr denn
je:
Notiert alle eure Beiträge, die online gestellt werden, auch
wenn das kürzer als sieben Tage sein sollte. Der rbb hat schon Anfang des
Jahres verbindlich zugesagt, dass bei einer Einigung die künftigen Regeln
rückwirkend zum 1.1.2009 gelten.