Archiv der Kategorie: Tarif-Angelegenheiten

Kategorie für alles, was mit Tarifverhandlungen, Honorarerhöhungen etc. zu tun hat.

Honorare beim neuen Vorabend

Stellungnahme DJV Berlin – JVBB

Vor der Umstellung der Sendung „zibb“ hin zu neuen Sendeformaten, stellt sich die Frage, auf welcher Basis die Honorierung der freien Mitarbeiter mit 12a-Status der Sendung „zibb“ ab 2022 erfolgen soll.

Seit dem 1. Januar 2020 gilt der Tarifvertrag zur Inkraftsetzung des Honorarrahmens Programm (rbb-Honorartarifvertrag Programm). Dieser legt die Mindestvergütung für die einzelnen Tätigkeit fest.

Daneben bleibt die Höhe der Honorare, die zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Tarifvertrages über den Mindesthonoraren liegen, bestehen. Das ist selbst dann der Fall, wenn die Zuschnitte der Bereiche bzw. der Redaktionen umgestaltet werden und sich dabei die Tätigkeit der Mitarbeiter nicht grundlegend ändert.

Der rbb wandelt das Vorabendprogramm ab dem 1. Januar 2022. Die bisherige Sendung „zibb“ wird in neue Programmstrecken mit den Schwerpunkten Service und Talk aufgeteilt. Im Wesentlichen wird inhaltlich damit die Sendung „zibb“ fortgeführt, die ebenfalls aus den Kernelementen Service und Talk bestand. Dass es nunmehr eine klare Zuordnung der Mitarbeiter zur Redaktion „Service“ bzw. „Talk“ gibt, ändert nicht grundlegend die inhaltliche Arbeit. Nur dies kann nach dem Wortlaut der Ziffer 3 eine Absenkung von Honoraren rechtfertigen.


Dies hat zur Folge, dass die Freien Mitarbeiter, die bislang bei zibb beschäftigt waren und nunmehr ihre Arbeit in einer der neuen Redaktionen fortsetzen, unter Nr. 3 des Bereichs- und Redaktionsschutz des rbb-Honorartarifvertrag Programm fallen. Damit haben diese Mitarbeiter weiterhin Anspruch auf die Honorarhöhe für die entsprechende Tätigkeit, die sie vor dem 1. Januar 2020 vom rbb erhalten haben. Hier ist der Wortlaut des Honorartarifvertrags eindeutig.

Verhandlungen über Beschäftigungssicherung beginnen

Liebe Kolleg*innen,

am Freitag, 17. September, haben der rbb und die Gewerkschaften Tarifverhandlungen für eine Beschäftigungssicherung für arbeitnehmerähnliche vereinbart. Der rbb hat die folgenden Eckpunkte benannt:

  • Beendigungsschutz: Arbeitnehmerähnliche, die seit „X“ Jahren ununterbrochen beim rbb beschäftigt sind, sollen bis zum Renteneintrittsalter nicht mehr beendet werden können. Nur die Beendigung aus wichtigem Grund bleibt weiter möglich. Die genaue Dauer des erforderlichen Beschäftigungszeitraums soll Gegenstand der Verhandlungen sein.
  • 80 Prozent Honorarsicherung: Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss jährlich mindestens Aufträge im Volumen von 80 Prozent eines Durchschnittsjahres bekommen. Der genaue Bemessungszeitraum muss noch definiert werden.
  • Ausgleichszahlung im ersten Quartal des folgenden Jahres: Erteilt der rbb in einem Jahr weniger Aufträge, ist eine Ausgleichszahlung fällig.

Wir haben vereinbart, zügig die Verhandlungen aufzunehmen, obwohl die Vorschläge des rbb deutlich hinter den Bedürfnissen der Freien zurückbleiben:

  • Entscheidend wird es sein, sich schnell auf eine angemessene Mindestbeschäftigungsdauer zu einigen. Andere Sender setzen für das „X“ Werte bis zu 25 Jahren an. Das kommt für uns überhaupt nicht in Frage, denn solche Fristen schließen fast alle Freien vom Beendigungsschutz aus. Der NPG-Bestandsschutz des rbb sieht drei Jahre vor. Die unbefristete Beschäftigungssicherung beim SWR greift ab sechs Jahren ununterbrochener Beschäftigung bei programmgestaltenden Freien und i.d.R. zwei Jahren bei nicht programmgestaltenden Freien.
  • Völlig unklar ist auch der Umgang mit Fehlzeiten z.B. aufgrund von Eltern- oder Pflegezeiten. Die bestehenden Regelungen zählen solche Lebensphasen nicht zur Beschäftigungszeit (anders als bei Angestellten). Wir können keine Regelung abschließen, die Eltern – de facto vor allem Mütter – weniger Schutz bietet. Auch Zwangspausen und Beschäftigungszeiten mit befristeten Arbeitsverträgen müssen berücksichtigt werden.
  • 80 Prozent Honorarsicherung ist völlig ungenügend und gerade für Geringverdiener keine „Sicherheit bis zur Rente“. Andere Sender verzichten auf Abschläge oder staffeln sie je nach Einkommenshöhe.
  • Eine lediglich jährliche Ausgleichszahlung ist im rbb seit langem üblich, hat sich aber nicht bewährt. Wenn Freie von Honorarausfällen betroffen sind, müssen sie den Ausgleich zeitnah bekommen.

Neben der Beschäftigungssicherung haben wir uns auch zu den folgenden Themen ausgetauscht:

Keinerlei Annäherung hat es bei der künftigen Beschäftigung aller neuen NPG-Freien mit einer 60-Tages-Prognose gegeben. Diese Beschäftigungsform führt dazu, dass Freie in der Regel weder Schutz durch die Personalvertretung noch durch Tarifverträge bekommen und z.B. keine Unterstützung bei Krankheit oder Urlaubsentgelt erhalten. Die Gewerkschaften haben den rbb aufgefordert, diese zum September eingeführte Praxis sofort zu stoppen. Der rbb lehnt dies kategorisch ab.

Die vollständige Angleichung der Programm-Honorare auf das Niveau des Ziel-Honorarrahmens will der rbb zwar „schnellstmöglich“ umsetzen, einen konkreten Zeitplan konnten wir dazu aber nicht vereinbaren. Auch eine zeitnahe Angleichung der unterschiedlichen Honorare im CNC lehnt der rbb ab. Es besteht Einvernehmen, die Mitte 2022 beginnenden Gehalts- und Honorartarifverhandlungen so vorzubereiten, damit der nächste Angleichungsschritt zum Oktober 2022 erfolgen kann. Dazu werden wir alsbald Termine vereinbaren.

Ebenfalls soll es demnächst Gespräche über neue Rollen und Tätigkeiten sowohl in den Redaktionen (u.a. CNC) als auch in der Produktion geben. Nach einer Bestandsaufnahme soll dies zur Tarifierung neuer Tätigkeiten führen.

Die Verhandlungsdelegation

  • Kathlen Eggerling (ver.di)
  • Christoph Hölscher (DJV)
  • Marika Kavouras (ver.di)
  • Andrea Mavroidis (ver.di)
  • Christoph Reinhardt (DJV)

rbb will verhandeln

Liebe Kolleg*innen,

am Freitag, 3. September, haben wir uns fast vier Stunden lang mit den Vertreter*innen der rbb-Geschäftsleitung über unsere Forderung nach Bestandsschutz für arbeitnehmerähnliche Freie ausgetauscht. Der rbb hat uns dabei versichert, dass er mit den Gewerkschaften eine tarifvertragliche Beschäftigungssicherung für langjährige Freie vereinbaren will. Eine Übernahme des NPG-Bestandsschutz-Tarifvertrages komme für den rbb zwar nach wie vor nicht in Betracht, Ziel solle es aber sein, den bestehenden (12a-)Tarifvertrag für Arbeitnehmerähnliche, der auch für programmgestaltende Freie gilt, um geeignete Regelungen zu ergänzen. Vorbilder könnten entsprechende Tarifverträge anderer Sender sein.

Wir nehmen dieses Angebot ernst und wollen so schnell wie möglich die Verhandlungen aufnehmen.

Aus unserer Sicht kommt vor allem der 12a-Tarifvertrag des SWR in Betracht, auch wenn die dort vereinbarte Honorarstruktur für den rbb kein Verhandlungsgegenstand sein soll. Wir hoffen, dass wir uns jetzt sehr schnell auf konkrete Eckpunkte für die neuen Regeln verständigen können.

Die Verhandlungsdelegation

  • Dagmar Bednarek (ver.di)
  • Kathlen Eggerling (ver.di)
  • Christoph Hölscher (DJV)
  • Marika Kavouras (ver.di)
  • Andrea Mavroidis (ver.di)
  • Christoph Reinhardt (DJV)

Sondierungsgespräch zum Bestandsschutz gescheitert

Der rbb lehnt Verhandlungen über einen Bestandsschutz- Tarifvertrag auch für die programmgestaltenden Freien ab. Das ist das Ergebnis der Sondierung von DJV und ver.di mit Vertreter*innen des rbb. rbb-Verhandlungsführerin und Personalchefin Sylvie Deléglise konstatierte, dass es „auf keinen Fall“ eine tarifliche Regelung zur Beschäftigungssicherung für diese Mitarbeiter*innen geben werde.

Obwohl wir seit langem auf die guten Erfahrungen beim SWR mit solch einem Tarifvertrag ebenso hinweisen wie auf den Erfolg des NPG-Bestandsschutz-Tarifvertrags des rbb, will die Geschäftsleitung beim rbb keine vergleichbare Regelung für alle Freien einführen.

Von Seiten des rbb sind keine weiteren Verhandlungsangebote gemacht worden. Die Gewerkschaften halten an der Forderung nach Bestandsschutz für alle Freien fest.

Die Verhandlungsdelegation

Dagmar Bednarek (ver.di)
Christoph Hölscher (DJV)
Marika Kavouras (ver.di)
Christoph Reinhardt (DJV)

Klarstellung zur Tarifkommission Honorarrahmen

Mit großer Irritation haben wir in den vergangenen Tagen Äußerungen von Führungskräften bei Brandenburg aktuell und der Abendschau zur Kenntnis genommen, in der „Tarifkommission Honorarrahmen Programm“ habe es eine Einigung zur Bewertung von „außerordentlichem Zeitdruck“ und „besonderen Fachkenntnissen“ gegeben. Vor allem gegenüber freien Mitarbeiter*innen der Redaktionen wurde offenbar behauptet, die Gewerkschaften hätten der restriktiven Auslegung des rbb zugestimmt, und dieser „Kompromiss“ sei nun von allen Beteiligten zu akzeptieren und mitzutragen.

Als Gewerkschaftsvertreter*innen in der Kommission weisen wir diese Sichtweise ausdrücklich zurück und fordern die von der Geschäftsleitung eingesetzen Mitglieder Kommission auf, gegenüber allen Führungskräften folgendes klarzustellen:

Tatsächlich konnte in der Kommission zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen für Redaktionsdienste „erhöhte Anforderungen“ geltend gemacht und damit eine entsprechende tarifliche Einstufung vorgenommen werden kann, in einigen Punkten eine Einigung erzielt werden („abnehmende Redakteur*innen, Alleindienste, Liveschalten“).

In anderen Punkten – vor allem beim „außerordentlichen Zeitdruck“ und „besonderen Fachkenntnisse“ –  blieb es jedoch beim Dissens. Entsprechend heißt es in der gemeinsamen Erklärung der „Honorarrahmenkommission“ vom 16.12. 2020:

Bei der Einordnung von außerordentlichem Zeitdruck und besonderen Fachkenntnissen konnte kein Einvernehmen erzielt werden. Die Gewerkschaften nehmen deshalb zur Kenntnis, dass es in diesen beiden Fällen bei der bisherigen Auslegung bleibt.

Anders als behauptet, gab es in diesen Punkten also keine Einigung, an die sich die Gewerkschaften oder ihre Mitglieder gebunden fühlen müssten. Die Gewerkschaftsvertreter*innen haben zwar zur Kenntnis genommen, dass der rbb hier bei seiner restriktiven Auslegung bleiben will, haben dieser Sichtweise allerdings zu keiner Zeit zugestimmt. Im Gegenteil: Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass „außerordentlicher Zeitdruck“ und „besondere Fachkenntnisse“ unter bestimmten Voraussetzungen erhöhte Anforderungen im Sinne des Tarifvertrags darstellen und zu einer entsprechenden Einstufung führen müssen.

Wir haben deshalb großes Verständnis dafür, dass viele freie Kolleg*innen mit der restriktiven Auslegung des rbb unzufrieden sind und das u.a. mit sogenannten „Tagen des 2. Standbeins“ zum Ausdruck bringen wollen. Abgesehen davon steht es natürlich jederzeit allen freien Mitarbeiter*innen frei, dem rbb an bestimmten Tagen nicht zur Verfügung zu stehen. Das ist legal und völlig legitim.

Marika Kavouras, Dagmar Bednarek, Thomas Klatt (ver.di), Christoph Reinhardt, Sylvia Wassermann, Christoph Hölscher (djv)

Einladung zur Informationsveranstaltung zum neuen Honorarrahmen Programm

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der rbb hat den Gewerkschaften einen neuen Entwurf zum Honorarrahmen für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Programm vorgelegt. Die Freienvertretung hat den Entwurf veröffentlicht http://programm.rbbpro.de/ – dort kann er auch von euch kommentiert werden – und auf der Freienversammlung am 26.6.2018 wurde er bereits besprochen.
Für eure speziellen Anregungen und etlichen Detailfragen gibt es nun einen zusätzlichen Termin am:

Dienstag, 3.7.2018
um 16 Uhr
HdR, Raum 02.01.040
(ehemaliger 105er)

Wir freuen uns über euer zahlreiches Erscheinen!
Eure Freienvertretung

Sondierungen zum Honorarrahmen beendet

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum dritten und letzten Mal haben heute die Gewerkschaften mit den Vertretern der Geschäftsleitung sondiert, ob die Verhandlungen über einen neuen Honorarrahmen im Programm fortgesetzt werden. Wir haben vereinbart, dass der rbb den Gewerkschaften bis Ende Mai ein neues schriftliches Angebot für eine stufenweise Anhebung auf Festangestellten-Niveau unterbreitet. Auf dieser Basis werden die Gewerkschaftsgremien dann entscheiden können, ob das Ziel einer Angleichung auf diesem Weg erreichbar ist und ob die Verhandlungen fortgesetzt werden.

Euer Verhandlungsteam