Klarstellung zur Tarifkommission Honorarrahmen

Mit großer Irritation haben wir in den vergangenen Tagen Äußerungen von Führungskräften bei Brandenburg aktuell und der Abendschau zur Kenntnis genommen, in der „Tarifkommission Honorarrahmen Programm“ habe es eine Einigung zur Bewertung von „außerordentlichem Zeitdruck“ und „besonderen Fachkenntnissen“ gegeben. Vor allem gegenüber freien Mitarbeiter*innen der Redaktionen wurde offenbar behauptet, die Gewerkschaften hätten der restriktiven Auslegung des rbb zugestimmt, und dieser „Kompromiss“ sei nun von allen Beteiligten zu akzeptieren und mitzutragen.

Als Gewerkschaftsvertreter*innen in der Kommission weisen wir diese Sichtweise ausdrücklich zurück und fordern die von der Geschäftsleitung eingesetzen Mitglieder Kommission auf, gegenüber allen Führungskräften folgendes klarzustellen:

Tatsächlich konnte in der Kommission zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen für Redaktionsdienste „erhöhte Anforderungen“ geltend gemacht und damit eine entsprechende tarifliche Einstufung vorgenommen werden kann, in einigen Punkten eine Einigung erzielt werden („abnehmende Redakteur*innen, Alleindienste, Liveschalten“).

In anderen Punkten – vor allem beim „außerordentlichen Zeitdruck“ und „besonderen Fachkenntnisse“ –  blieb es jedoch beim Dissens. Entsprechend heißt es in der gemeinsamen Erklärung der „Honorarrahmenkommission“ vom 16.12. 2020:

Bei der Einordnung von außerordentlichem Zeitdruck und besonderen Fachkenntnissen konnte kein Einvernehmen erzielt werden. Die Gewerkschaften nehmen deshalb zur Kenntnis, dass es in diesen beiden Fällen bei der bisherigen Auslegung bleibt.

Anders als behauptet, gab es in diesen Punkten also keine Einigung, an die sich die Gewerkschaften oder ihre Mitglieder gebunden fühlen müssten. Die Gewerkschaftsvertreter*innen haben zwar zur Kenntnis genommen, dass der rbb hier bei seiner restriktiven Auslegung bleiben will, haben dieser Sichtweise allerdings zu keiner Zeit zugestimmt. Im Gegenteil: Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass „außerordentlicher Zeitdruck“ und „besondere Fachkenntnisse“ unter bestimmten Voraussetzungen erhöhte Anforderungen im Sinne des Tarifvertrags darstellen und zu einer entsprechenden Einstufung führen müssen.

Wir haben deshalb großes Verständnis dafür, dass viele freie Kolleg*innen mit der restriktiven Auslegung des rbb unzufrieden sind und das u.a. mit sogenannten „Tagen des 2. Standbeins“ zum Ausdruck bringen wollen. Abgesehen davon steht es natürlich jederzeit allen freien Mitarbeiter*innen frei, dem rbb an bestimmten Tagen nicht zur Verfügung zu stehen. Das ist legal und völlig legitim.

Marika Kavouras, Dagmar Bednarek, Thomas Klatt (ver.di), Christoph Reinhardt, Sylvia Wassermann, Christoph Hölscher (djv)