Oktober-Erklärung

Belegschaftsversammlung von Unten am 25.10.2022

1) Verzicht auf nachvertragliches Ruhegeld!

Die bekannt gewordenen Details der Dienstverträge der Geschäftsleitung empören und erschüttern uns. Wer für einen glaubwürdigen Neuanfang stehen will, den fordern wir auf, seinen Dienstvertrag neu zu verhandeln und auf nachvertragliche Ruhegelder sowie eine übertarifliche Hinterbliebenenversorgung bedingungslos zu verzichten. Der Anspruch auf eine lebenslange Absicherung, sobald die Tätigkeit für den rbb beendet wird, ist nicht nur moralisch schwer erträglich, sondern bedeutet eine erhebliche wirtschaftliche Belastung für den rbb. Wir erwarten zudem, dass diese Verträge von Arbeitsrechtlern auf ihre Zulässigkeit geprüft werden.

2) Transparenz ist nicht nur Aufgabe der Intendantin!

Seit einigen Wochen teilt uns die Interimsintendantin in ihren (fast) täglichen Newslettern mit, woran sie arbeitet, was sie versucht voranzutreiben und vor welchen Schwierigkeiten sie steht. Von vielen Hauptabteilungs- und Abteilungsleitern ist dagegen kaum etwas zu hören. Woran arbeiten sie, wie beziehen sie die Belegschaft mit ein? Wir erwarten, dass wir als Belegschaft endlich beteiligt werden – auch an Entscheidungen, nicht nur an deren Umsetzung. Mehr Kooperation, flachere Hierarchien – daran können Führungskräfte jetzt schon arbeiten.

3) Mehr Mitbestimmung der Beschäftigten und Personalvertretungen!

Wir erwarten, dass die von uns gewählten Vertreterinnen und Vertreter in Zukunft in allen Belangen des Senders Mitspracherechte haben und diese gesetzlich verankert werden. Sie müssen mitentscheiden, wer neu eingestellt wird – egal, in welcher Gehaltsgruppe, auch bei allen außertariflichen Beschäftigten. Und sie müssen auch die Möglichkeit haben, ein wirksames Misstrauensvotum gegen Führungskräfte auszusprechen, wenn das erforderlich ist.

4) Keine automatische Rückfallposition bei AT-Verträgen mehr!

Nicht nur Direktor:innen fallen im rbb bislang weich – auch Inhaber von AT-Verträgen, die von außen kommen, konnten sich bislang darauf verlassen, dass sie im rbb weiterbeschäftigt werden, auch wenn ihr AT-Vertrag ausläuft. So ließen sich sehr gute Verdienste und öffentlich-rechtliche Sicherheit bestens kombinieren. Das muss ein Ende haben.

5) AT-Verträge offenlegen!

Wir sind im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und nicht in einer Privatfirma. Die Beitragszahlenden haben ein Recht darauf zu erfahren, wie ihre Gelder verwendet werden – auch bei Personaleinstellungen. Zudem sollte in jedem Fall schriftlich öffentlich begründet werden, warum es nicht mit einer A- oder B-Stelle getan ist, sondern außertarifliche Zulagen erforderlich sind.

6) Gesetzliche Rahmen verbessern!

Wir fordern: keine Intendant:innenverfassung mehr, Stimmrecht der Belegschaft im Rundfunkrat, Begrenzung der AT-Stellen und der Größe der Geschäftsleitung, Mitsprache der Belegschaft bei Einstellung von Führungskräften, Begrenzung der Ruhestandsbezüge von Intendant:in und Direktor:innen auf eine angemessen Höhe und abhängig von der Dauer der Beschäftigung.