Bestandsschutz + für + alle!!!!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

was für eine Woche! Oder vielmehr: Was für ein Tag! Wir haben euch gestern ja schon kurz über das bahnbrechende Ereignis informiert: Am Mittwochabend hat der rbb-Verwaltungsrat dem Tarifvertrag über Beendigungsschutz aka „Bestandsschutz für alle“ zugestimmt – der damit sofort in Kraft treten kann! Hier noch einmal die Intranetmeldung vom Donnerstag zum Nachlesen und Genießen!

+++

Auch wenn diese Neuregelung einen Kompromiss zwischen Gewerkschaften und rbb darstellt, kann man sie gar nicht hoch genug einschätzen: Sie ist nicht weniger als ein Paradigmenwechsel im Umgang mit den Freien im rbb. Wir sind spätestens jetzt fester Bestandteil des „Personalkörpers“ – der Sender muss langfristig mit und für uns planen, auch über Umbrüche, Rationalisierung und Programmänderungen hinweg. Er muss uns künftig – abhängig von der Dauer unserer Betriebszugehörigkeit – Beschäftigung und Einkommen garantieren, ohne dass damit unüberwindbare Hürden für junge oder künftige rbb-Mitarbeiter:innen aufgestellt werden.

+++

Was war das für ein langes, hartnäckiges, manchmal zähes Ringen: Angefangen mit der ersten, spektakulären „Frei im Mai“- Aktionswoche 2021 – gefolgt von diversen Tagen (und Wochen) des zweiten Standbeins, Kundgebungen und nicht zuletzt einem erfolgreichen Warnstreik im Mai 2022. Die Widerstände waren enorm – und die Rückschläge zahlreich.

Die damalige Intendantin Schlesinger lehnte die Forderung nach Bestandsschutz zunächst rundweg ab, um ein halbes Jahr später eine Art „Gnadenbrot“ für Freie kurz vor der Rente anzubieten. Nach der der Krise und dem Schlesinger-Rücktritt im Sommer 22 nahmen die Verhandlungen an Fahrt auf, bis Interimsintendantin Vernau vor gut einem Jahr völlig unvermittelt auf die Bremse stieg und der konsternierten Belegschaft dasAus für den Bestandsschutz verkündete.

+++

Eurer Beharrlichkeit und auch der entschiedenen Fürsprache von Festangestellten inklusive einiger Führungskräfte war es zu verdanken, dass die Verhandlungen dann doch weitergeführt und unter Intendantin Demmer kurz vor Weihnachten 2023 zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht wurden. Die Freienvertretung dankt allen, die das möglich gemacht haben: den Gewerkschaften, den solidarischen festen Kolleg:innen und nicht zuletzt allen Freien, die sich mit Mut und Ausdauer an den zahlreichen Protestaktionen beteiligt haben.

+++

Und hier ist sie: Die tarifliche Regelung zum Beendigungsschutz im Wortlaut. Als Bettlektüre nur bedingt geeignet, da in juristischer Sprache gehalten und mit vielen Querverweisen gespickt. Sehr verkürzt zusammengefasst bietet sie arbeitnehmerähnlichen Freien ab dem siebten Beschäftigungsjahr beim rbb einen anwachsenden Schutz vor Kündigung bzw. vor (Honorar-) Einschränkungen – nach 20 Jahren dann mit garantiertem Anspruch auf die Durchschnittseinkünfte der jeweils vorangegangenen fünf Jahre.

+++

Eure Anregung, die oft komplizierten Details des Tarifvertrags im Rahmen einer – oder mehrerer – Infoveranstaltung(en) zu erläutern, greifen wir gerne auf. Wir werden versuchen, das so schnell wie möglich zu organisieren, am liebsten gemeinsam mit der Personalabteilung. Die häufigsten Fragen auf die Schnelle beantwortet: Entscheidend für das Schutzniveau ist die Zahl der „durchgängigen Beschäftigungsjahre“ mit mindestens 72 Einsatztagen beim rbb (ohne Urlaubs- und Krankentage). Ausnahmen davon gibt es u.a. für Kinderbetreuungszeiten, längere Krankheit, befristete Festanstellung oder auch die frühere Zwangspause. Bei letzterer reichen i.d.R. auch mal 54 Tage, damit die Jahresfolge nicht unterbrochen wird. Die genauen Regelungen dazu findet ihr im 12a-Tarifvertrag v.a. unter Ziffer 6.4. und 6.5.        

+++

Wir verstehen, dass die Neugier jetzt groß ist und alle gerne wissen wollen, wie sie geschützt sind und wie hoch ihr künftiges Garantiehonorar ausfällt. Doch wir möchten euch noch um etwas Geduld bitte: Das für alle rund 1400 arbeitnehmerähnlichen Freien zu berechnen, ist sehr aufwändig und muss von den Kolleg:innen in der Personalabteilung neben der alltäglichen Arbeit geleistet werden. Die entsprechenden Informationen wird es deshalb erst im zweiten Halbjahr geben. Wir bitte euch, bis von entsprechenden Anfragen vorerst abzusehen. Ausnahme: Euch droht eine Beendigung oder Einschränkung, die ihr gemäß dem neuen Tarifvertrag für unzulässig haltet. In diesem Fall nehmt bitte umgehend Kontakt mit der Freienvertretung auf!

+++   

Bestandsschutz für alle – ein Grund zum Feiern? Wir finden schon – zumal es aus Freiensicht noch einige andere Anlässe gibt, z.B.: „10 Jahre Freienvertretung“ oder den nahenden „Abschied der Freienvertretung“ oder künftig „Freie im Personalrat“. Auf all das wollen wir mit euch gemeinsam anstoßen, und zwar am 7. Mai – an einem Ort, der wie kein anderer für die Arbeitskämpfe (nicht nur) der Freien in den letzten Jahren steht: das Rondell vor dem Fernsehsendezentrum Berlin. Bitte der Termin schon im Kalender vormerkenEinladung und Details folgen. 

+++

Und sonst? Verblassen alle weiteren Ereignisse der Woche ein wenig. Nur der Vollständigkeit halber: In der entsprechenden GBU-Arbeitsgruppe wurde am Montag weiter an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen im CNC gearbeitet. Die Zielbild-AG zu Studioproduktionen und Außenübertragungen hat am Mittwoch ihre Ideen präsentiert. Die wenig überraschende Tendenz: Bis 2028 soll alles kleiner, schlanker, billiger werden. Und eine weitere Arbeitsgruppe hat am Donnerstag in konstruktiver Atmosphäre damit begonnen, die umstrittene Compliance-Vereinbarung für freie Moderator:innen zu überarbeiten.

#tobecontinued.

+++

Aber jetzt erstmal: Schönes Wochenende!

Eure Freienvertretung

Probleme mit den Intranet-Links? Wer von außen auf das Intranet zugreift, loggt sich am besten erstmal ein über https://rbb.sharepoint.com/sites/Intranet-Startseite.