Osterbilanz + 1.-Mai-Kundgebung + Homeoffice-Richtlinie

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gut erholt zurück aus dem Osterurlaub? Rund 370 Freie haben in der vergangenen Woche für sich entschieden: „wirsindnichtda!“ – und damit für einigen Wirbel innerhalb wie außerhalb des rbb gesorgt.

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Auch wenn großflächige Programmausfälle durch vorproduzierte Beiträge und Urlaubssperren für Festangestellte verhindert werden konnten: Aufmerksamen rbb-Nutzerinnen dürfte aufgefallen sein, dass vom 1.-18. April etwa in den Fernsehnachrichten von Abendschau und Brandenburg aktuell sowie im Inforadio oder auf rbbKultur vergleichsweise wenig Aktuelles zu sehen oder zu hören war. Die Medien außerhalb des rbb berichteten zudem umfänglich über die Protestaktion der Freien wie auch deren Hintergründe – schließlich diente der kollektive Osterurlaub nicht ausschließlich Erholungszwecken. #Bestandschutzfüralle

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Ob das Signal laut genug war, um endlich auch in der rbb-Geschäftsleitung anzukommen? Programmdirektor Jan Schulte-Kellinghaus zeigt im Intranet-Interview jedenfalls wenig Verständnis für die Ziele der protestierenden Freien – in mehrfacher Hinsicht: Anders als von ihm behauptet, haben die Gewerkschaften einen starren „Beendigungsschutz nach sechs Jahren“ nach Kenntnis der Freienvertretung so überhaupt nicht mehr gefordert – vielmehr haben sie angeboten, über einen sanften Einstieg in ein gleitendes und flexibles Modell der Beschäftigungssicherung zu reden. Und dass die Aussicht auf einen sicheren Arbeitsplatz, wie sie in anderen Kreativbranchen selbstverständlich ist, den rbb „unattraktiv für fitte, junge Kolleginnen und Kollegen“ macht, darf zumindest bezweifelt werden.

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Nach dem Osterurlaub ist jedenfalls vor dem 1. Mai: Wie schon im vergangenen Jahr wird um 11 Uhr vor dem Fernsehsendezentrum in der Masurenallee demonstriert. Diesmal geht es nicht vorrangig um den Bestandsschutz, sondern um gute Arbeitsbedingungen und soziale Sicherheit für alle – feste und freie – rbb-Mitarbeiter*innen, ohne die ein hochwertiges und erfolgreiches Programm unmöglich ist. „BLOSS NICHT KAPUTTSPAREN!“ – heißt es in dem ganz frisch veröffentlichten Aufruf. Dieser Forderung kann sich die Freienvertretung uneingeschränkt anschließen – und wird am 1. Mai natürlich auch vor dem rbb stehen.

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Nicht nur die Tarifverhandlungen um Beschäftigungssicherung stocken – auch beim Thema Homeoffice sind sich rbb und Gewerkschaften noch nicht einig geworden. Deshalb hat der rbb jetzt bis zum Inkrafttreten eines entsprechenden Tarifvertrags eine Übergangsregelung zum mobilen Arbeiten veröffentlicht. Sie soll regeln, wann und wie die Arbeit auch außerhalb der Räume des rbb erbracht werden kann – und gilt ausdrücklich auch für arbeitnehmerähnliche Freie. Vorausgesetzt, dass einzelne Regelungen „dem Wesen der freien Mitarbeit nicht entgegenstehen“. Grundsätzlich begrüßen wir natürlich, dass die Richtlinie für Feste und Freie gilt.  Da das ominöse, sagenumwobene „Wesen der freien Mitarbeit“ in der Vergangenheit jedoch immer wieder dafür herhalten musste, uns elementare Rechte vorzuenthalten, ist unsere Freude zumindest gedämpft.

Sorge bereitet uns auch der Passus, dass Führungskräfte die Anwesenheit im rbb aus nicht genauer definierten „betrieblichen Gründen“ jederzeit anordnen können – in dringenden Fällen sogar am selben Tag, unabhängig davon, was vorher zwischen Mitarbeitenden und Führungskraft vereinbart wurde. Planungssicherheit sieht anders aus.

Leider hatte die Freienvertretung – anders als der Personalrat – hier kein Mitspracherecht. Wir drücken die Daumen, dass es schnell einen Tarifvertrag geben wird, der die Richtlinie ablöst.      

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Noch ein Tipp zum Schluss. Wer trotz einer Woche Osterurlaub immer noch Urlaubstage aus dem Jahr 2021 übrig hat: Ganz schnell den Antrag ausfüllen und an die Honorarabteilung schicken. Nach dem 30. April verfällt der Resturlaub – und das wäre doch jammerschade!

Gerade beim Urlaub zeigt sich der rbb gerade leider äußerst knauserig: Bei arbeitnehmerähnlichen rbb-Kolleg*innen, die überwiegend für andere ARD-Anstalten tätig sind, kürzt er seit neuestem das Ergänzungsurlaubsentgelt. Wir finden das nicht nur kleinlich, sondern auch tarifvertragswidrig – und hoffen, den rbb von dieser Praxis wieder abbringen zu können. Meldet euch bitte bei uns, wenn ihr auch betroffen seid.     

Jetzt aber erstmal ein schönes Wochenende!

Eure Freienvertretung

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