2. Standbein – Brutto=netto-Umstellung – Umfrage

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hochverehrtes Publikum, meine Damen und Herren! Die Freienvertretung präsentiert stolz den zweiten „Tag des zweiten Standbeins“. Applaus!

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„Wir werden genau hinsehen, was am Wochenende passiert“, das hat uns die Programmdirektion wissen lassen. Genau hinsehen, das tut die Freienvertretung natürlich auch. Und, meine Damen und Herren aus der Geschäftsleitung, sehen Sie genau hin, denn Sie sehen – nichts!

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Jedenfalls keine Freien, die wie sonst unter außerordentlichem Zeitdruck aktuelle Sendungen stemmen (Abendschau und BA) oder an die man wegen ihrer besonderen Fachkenntnisse erhöhte Anforderungen stellt (Lapo Berlin). Vielen Dank an die Festen, die heute diese Arbeit mitmachen mussten und sich ihr Wochenende vielleicht anders vorgestellt hatten. Die Freienvertretung hat keinen Zweifel, dass dafür eine Bezahlung nach Gehaltsgruppe C völlig angemessen ist. Nichts anderes wollen auch die Freien.

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Auch beim Blick aufs Bankkonto sehen Sie leider – nichts. Jedenfalls nicht die versprochene „rückwirkende Honorierung“. Und überhaupt nicht zu sehen ist ein geordnetes Verfahren, mit dem Freie ihre Ansprüche auf die 3.2-Honorare anmelden könnten. Die Personalabteilung hat der Freienvertretung mitgeteilt, dass sie dafür nicht zuständig sei (sondern die Redaktionen). Die beantworten aber auch seit Wochen keine Fragen zum Thema. Ist ja auch nicht eilig! Die gesetzliche Verjährungsfrist betrage drei Jahre (bei Urheberleistungen verkürzt auf zwei Jahre), das hat uns die Personalabteilung freundlicherweise bestätigt.

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Wir bitten euch, nicht so lange zu warten, sondern gleich Montag auf eure Führungskräfte zuzugehen. Bitte klärt direkt, welche Ansprüche (z.B. wegen Abnahmen, Alleindiensten oder alleinverantwortlichen Radio-Livereportagen) die Redaktion von sich aus nachzahlen will bzw. wann. Wenn dann noch etwas offen ist, solltet ihr das konkret benennen und schriftlich einfordern (für Honorare von Anfang Januar 2020 läuft die Verjährungsfrist immerhin schon seit einem Jahr). Eure Freienvertretung berät gerne.

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Immer noch nichts zu sehen leider auch in Sachen verlängertes Kinderkrankengeld wegen Kinderbetreuung. Der Sender wartet noch ab, ob der Bundesrat dem Beschluss des Bundestages zustimmt. Die kinderreiche Freienvertretung geht jedenfalls fest davon aus, dass auch der rbb diese Ausweitung übernehmen wird. #tobecontinued

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Völlig überrascht war die Freienvertretung am Mittwoch und rieb sich ungläubig die Augen, was uns da Kolleg*innen ins Whistleblower-Postfach (freienvertretung@rbb-online.de) gesteckt hatten: Die brandneuen rbb-Richtlinien zur Umstellung bei der Sozialversicherungspflicht! Ehrlich gesagt hat die Freienvertretung ein bisschen Verständnis dafür, dass die Personalabteilung uns das nicht selbst geben wollte. Wer keinen Rahmenvertrag habe, sei „nicht auf Dauer beschäftigt“, steht da z.B. sinngemäß drin. Wer nicht arbeitnehmerähnlich sei, schon gar nicht. Das ist natürlich Unsinn. Und leider kein guter Stoff für einen heiteren Newsletter zum Wochenende. Wir haben uns zu einem Fachgespräch mit der Personalabteilung verabredet. #tobecontinued

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Aber falls jemand Lust haben sollte, das Wochenende mit komplizierten, aber erbaulichen juristischen Texten zu verbringen – es gibt frischen Lesestoff. Das Landesarbeitsgericht hat veröffentlicht, warum der Kollege Sounddesigner Bestandsschutz bekommt, auch wenn der rbb das nicht will (Spoiler: Kreativität und Selbständigkeit sind nicht dasselbe wie „inhaltlich-programmgestaltend“ zu sein). Und das Bundesarbeitsgericht hat auf 44 Seiten dargelegt, warum die freie ZDF-Kollegin Birte Meier Arbeitnehmerin ist, zumindest im Sinne des Entgelttransparenzgesetzes. Okay, die europarechtlichen Darlegungen sind Hardcore. Aber wie wenig das ZDF selbst einer preisgekrönten investigativ-Journalistin zahlt, das erfährt man schon auf Seite 5. Und jeder Laie versteht, warum sie auf den Gedanken kam, die Männer könnten vielleicht den einen oder anderen Euro mehr bekommen. Soll auch in anderen Sendern vorkommen.

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Und nun, hochverehrtes Publikum, ganz am Ende eines langen Newsletters legt die Freienvertretung noch einen drauf! Und präsentiert – die große Umfrage zum Thema des Jahres „Bestandsschutz für alle!“ Also auch für Programmgestaltende und die NPG-Kolleginnen, die in den Jahren 2014-2016 nicht genügend Tage hatten. Bitte macht mit und fragt eure Kolleg*innen, ob sie ihr Votum schon abgegeben haben. Wir wollen wissen, wie sicher ihr euch als Freie heute fühlt und ob Bestandsschutz im Zweifel bis zur Rente wichtig für euch ist. Andere Sender machen vor, wie es geht. Wir können das auch.

Schnell ausfüllen, abschicken und dann ein

schönes Wochenende!

Eure Freienvertretung