Das Wichtigste zum Start ins Jahr 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir wünschen euch viel Glück und Kraft für das neue Jahr! Wir werden beides sicher gut gebrauchen können, denn für uns Freie beim rbb bringt 2020 einige Veränderungen. Ob dabei am Ende das Positive oder das Negative überwiegt, hängt nicht zuletzt von uns ab. Die Geschäftsleitung schwört uns schon seit Monaten auf einen bevorstehenden, harten Sparkurs ein.

Wir alle müssen jetzt aktiv werden und uns wehren, damit letztendlich nicht wieder vor allem zu Lasten der Freien gespart wird. Wir tun unser Bestes, aber ohne Eure Unterstützung haben wir nur wenige Möglichkeiten.

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Die größte Veränderung aus Freiensicht ist bisher aber sicherlich der Honorarrahmen Programm, der zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Es bringt neue, für alle Standorte und Ausspielwege einheitliche Mindesthonorare, von denen vor allem die bisher sehr schlecht bezahlten Freien im Hörfunk und in Online-Redaktionen profitieren dürften. Dorthin wird wohl ein Gros der ca. 3 Millionen Euro zusätzlichen Honorarmittel gehen, die der rbb versprochen hat. Gleichzeitig garantiert der Tarifvertrag allen Freien, die bis jetzt schon mehr verdient haben, den Schutz dieser höheren Honorare. Mit anderen Worten: Niemand darf schlechter honoriert werden als bisher. Für einige wird es allerdings auch keinen Cent mehr geben – trotz Tarifsteigerung. Dazu später mehr.

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Leider wissen viele bislang noch nicht, wie genau ihre Honorare jetzt aussehen. Das liegt vor allem an der noch vielfach ungeklärten tariflichen Einstufung: Kann ich für meinen Dienst erhöhte Anforderungen geltend machen? Erstelle ich meinen Beitrag unter besonderen Bedingungen wie z.B. „außerordentlichem Zeitdruck“? Von der Beantwortung dieser Fragen hängt in der Regel ab, wie gut unsere Arbeit bezahlt wird. Leider hat sich der rbb für eine sehr restriktive Auslegung entschieden, um Geld zu sparen. Wir werden in den nächsten Monaten für eine leistungsgerechte Einstufung kämpfen. Das geht nur mit eurer Hilfe: Wenn ihr mit eurer Einstufung unzufrieden seid oder eine ungerechte Einstufung befürchtet, solltet ihr das euren Chefs mitteilen, Aufträge nur noch unter Vorbehalt annehmen und euch an die Freienvertretung wenden.

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Von der Einstufung hängt letztlich auch ab, ob ihr in den Genuss der aktuellen Tarifsteigerung kommt. Diese erhöht die Honorare ab dem 1.1.2020 um 2,3 Prozent – es sei denn, sie liegen schon über denen im sogenannten Zielrahmen. Dann werden sie „eingefroren“ – das heißt, bis auf weiteres nicht mehr gesteigert. Für Redakteure bzw. Redakteurinnen (3.1.) liegt die Grenze – anders als im letzten Newsletter irrtümlich genannt – bei 293 €, für Redakteure bzw. Redakteurinnen mit erhöhten Anforderungen (3.2.) bei 342,- .  Ihr seht: Selbst wenn sich durch den neuen Honorarrahmen auf den ersten Blick nichts zu ändern scheint, kann sich der Kampf um eine leistungsgerechte Einstufung lohnen!      

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Drei uneingeschränkt gute Neuerungen:

– Der bislang bis Ende 2019 befristete Kinderzuschlag für Freie – bürokratisch korrekt: Familiensonderzahlung – wird weiter gezahlt und von 67 auf 80 € erhöht. Ganz wichtig: Für Kinder ab 18 Jahren muss der Antrag jährlich neu gestellt werden. Bei allen anderen gilt er für fünf Jahre.

– Arbeitnehmerähnliche Freie können künftig einen steuerfreien Zuschuss von 30 € im Monat zum BVG-Jobticket bekommen. Wie genau und ab wann ihr das beantragen könnt, will der rbb demnächst im Intranet bekannt geben. Wir werden euch natürlich auch auf dem Laufenden halten.

– Arbeitnehmerähnliche Freie enthalten ab diesem Jahr Urlaubsentgelt für 43 statt wie bisher für 42 Tage.  

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Auch wenn einiges so bleibt wie es ist: Der Jahreswechsel ist immer eine gute Gelegenheit, (zu) lange Liegen gelassenes nachzuholen. Die Freienvertretung empfiehlt ganz dringend:

–  Krankenversicherung prüfen: Seid ihr zum „allgemeinen Beitragssatz“ versichert? Wenn nicht: Wahlerklärung abgeben! Sonst gibt es bei längeren Erkrankungen keine Krankengeld und bei Schwangerschaft kein Mutterschaftsgeld! Näheres hier oder direkt bei der Freienvertretung.        

Altervorsorge klären: Seid ihr Mitglied bei der „Pensionskasse des Rundfunks“ bzw. beim „Versorgungswerk der Presse“? Falls nicht, möglichst schnell eintreten! Der rbb legt für jeden Euro, den ihr dort einzahlt, nochmal einen drauf – in der Regel jeweils 4 Prozent eurer Honorareinkünfte.

Bestandschutz prüfen: Seid ihr vielleicht doch nicht so programmgestaltend, wie ihr bisher immer dachtet oder euer Chef/eure Chefin euch weismachen wollte? Auch in diesem Jahr sind wieder neue Bestandsschutzverträge dazugekommen, z.T. nach eingehender juristischer Prüfung. Prüfen kostet nichts – im besten Falle winkt eine Beschäftigungsgarantie bis zur Rente. Wenn ihr unsicher seid, kommt gerne zur Beratung bei uns vorbei!

Jetzt erstmal ein entspanntes Wochenende – und dann los!

Eure Freienvertretung