Am 22. Mai 2019 haben die Tarifparteien drei Dokumente paraphiert:
Der Tarifvertrag über die Inkraftsetzung setzt den Start des Angleichungsprozesses auf den 1.1.2020 fest und regelt den Übergang bis zum Erreichen des Ziels – vor allem den Schutz bestehender Honorare vor Absenkung und die Dynamisierung bei regulären Tarifsteigerungen.
Der Honorarrahmen definiert die Tätigkeiten und legt die Höhe neuen Honorare fest. Weil der Übergang stufenweise erfolgt, gibt es den Honorarrahmen in zwei Versionen:
- Der „Start-Honorarrahmen“ tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Weniger als die dort genannten Zahlen darf der Sender dann nicht mehr bezahlten.
- Der (Ziel-)“Honorarrahmen“ enthält die Höhe der Honorare, die die Tarifparteien eigentlich für angemessen halten. Wann das Ziel erreicht wird, ist leider offen – aber bis dahin darf kein bisher übliches Honorar abgesenkt werden.
Der Tarifvertrag muss noch von den Gremien bestätigt werden.