Honorarrahmen Programm – Auftrag unter Vorbehalt

Leider haben sich die Tarifvertragsparteien zwar aber auf einen neuen Honorarrahmen für Tätigkeiten im Programm geeinigt, aber noch vor dem Inkrafttreten zum 1.1.2020 über die Frage zerstritten, auf welche konkrete Tätigkeiten  die Positionen 3.1 (Redakteur*in) bzw. 3.2 (Redakteur*in mit erhöhten Anforderungen) anzuwenden sind. Das führt zu einer großen Verunsicherung, auf welches Honorar man nun Anspruch hat oder nicht.

Wir raten jedem, der Zweifel an der korrekten Einstufung durch den rbb hat, sich an die Gewerkschaften oder an die Freienvertretung zu wenden. Eine aus Sicht der Freienvertretung kommentierte Fassung des Honorarrahmens findet ihr hier. Die Auslegung des rbb weicht erheblich davon ab.

Der Tarifvertrag regelt allerdings auch die Frage, was bei strittiger Auslegung zu geschehen hat: Eine paritätisch besetzte Konfliktkommission soll den Streit lösen. Weil das lange dauern und die Arbeit in den Redaktionen nicht darauf warten kann, empfehlen wir allen Betroffenen das folgende Vorgehen:

  1. Prüft, ob eure Tätigkeit(en) ggf. den Anforderungen von 3.2 entspricht - gerne mit Hilfe der Freienvertretung.
  2. Klärt intern mit dem entsprechenden Auftraggeber (i.d.R. ist das die Redaktionsleitung), ob eine 3.2-Einstufung Konsens ist. (Das ist möglich - von ca. 60.000 Schichten im Jahr erkennt der rbb ca. 10.000 als 3.2-wertig an.)
  3. Wenn nicht, müsst ihr entscheiden, ob ihr unter diesen Voraussetzungen überhaupt noch Angebote annehmen wollt. Falls doch, raten wir,
  4. die Aufträge nur unter Vorbehalt der Klärung durch die Tarifparteien anzunehmen. Der Vorteil: Falls sich die Konfliktkommission eines Tages entscheidet, dass 3.2 zur Anwendung kommt, habt ihr auf jeden Fall auch rückwirkend Anspruch auf den höheren Satz. Falls es keine Einigung gibt und ihr die Forderung gerichtlich einklagen müsst, könnt ihr darlegen, dass ihr den Anspruch frühzeitig angemeldet habt. Der Nachteil: Ihr geht in Vorleistung und arbeitet schon mal zum niedrigeren Satz. Falls weder die Tarifkommission eine Lösung findet noch ein Arbeitsgericht, hat man für (zu) wenig Geld gearbeitet.

Muster für einen Vorbehalt
(Bitte nicht einfach kopieren und abschicken, sondern an den jeweiligen Fall anpassen, gerne nach Rücksprache. Wenn ihr die Freienvertretung in cc setzt, können wir uns einmischen.)

"Sehr geehrte*r [Name der*des Auftraggeber+n/Redaktionsleitung],

vielen Dank für die Aufträge ab dem 1. Januar 2020, bei denen ja der neuen Honorarrahmen Programm anzuwenden ist. Wie ich erfahren habe, sind die konkreten Einstufungen zwischen den Tarifvertragsparteien in vielen Bereichen noch strittig. Ich gehe davon aus, dass auf meine Tätigkeit[en] [als/im] Bereich [z.B. Live-Reporter*in der Frühstrecke/Planer*in/RvD/Korrespondent*in/Nachrichtenredaktion Prime Time/Datenjournalist*in/Live-Untertitler*in/Umsetze*in...] die Position 3.2 anzuwenden ist, da alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Für den Fall, dass eine entsprechende Klärung zwischen den Tarifvertragsparteien noch nicht erfolgt sein sollte, teile ich vorsorglich mit, dass ich im Interesse von Programm- und Planungssicherheit übergangsweise bereit wäre, vereinbarte Aufträge unter dem Vorbehalt der oben genannten Einstufung durch die Tarifvertragsparteien auszuführen. Ich setze dabei voraus, dass ich mindestens  mein bisher übliches Honorar zuzüglich der linearen Tariferhöhung [falls das bisherige Honorar niedriger ist als 3.1: "mindestens den Satz nach 3.1 "] ggf. als Teilzahlung von Ihnen erhalte. Im gemeinsamen Interesse einer schnellen Klärung bitte ich Sie ggf., so bald wie möglich eine Entscheidung der Konfliktkommission zu veranlassen. Für Fragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung."