Honorarrahmen +++ Tarifsteigerungen +++ OVG-Urteile

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gerade an Weihnachten klaffen Erwartungen und Wirklichkeit ja oft weit auseinander. Nicht selten gibt es deshalb nach der Bescherung auch lange Gesichter. Beim rbb dürfte das in diesem Jahr ähnlich sein. Heute wurden quasi auf den letzten Drücker die Unterschriften unter den neuen Honorarrahmen Programm gesetzt, der damit planmäßig – zusammen mit den ebenfalls beschlossenen Tarifsteigerungen – zum 1.1.2020 in Kraft treten kann. Und ohne zu viel zu verraten: Es gibt Gewinner und Verlierer.

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Der Honorarrahmen bringt vor allem für die bisher sehr schlecht bezahlten freien Kolleginnen und Kollegen bei vielen Hörfunkwellen – etwa bei Fritz oder Antenne Brandenburg – und im Online-Bereich lange überfällige Honorarsteigerungen. So darf künftig eine freie Redakteurin bzw. Redakteur beim rbb nicht weniger als 241,-€ verdienen. Auch für Beitragsmacher*innen sowie für Assistent*innen werden die Honorare überwiegend steigen. Außerdem erhalten Freie im Programm ab sofort Zuschläge für Sonn- Feiertags- und Nachdienste sowie für Überstunden. Voraussetzung: Sie werden „zeitbezogen“ honoriert, kriegen also Tagessätze, und ihr Honorar liegt nicht über der Kappungsgrenze von derzeit 278 €.  Der rbb hat für all dies insgesamt 3 Millionen Euro zusätzlich eingeplant. Das begrüßen wir als Freienvertretung!

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Ein dicker Wermutstropfen dagegen: Die beabsichtigte Einstufung. Indem der rbb für nur für die wenigsten Redaktionsdienste „erhöhte Anforderungen“ anerkennen will, werden die Honorare wohl für einige hundert Kolleg*innen vor allem im Fernsehen auf Jahre „eingefroren“ – d.h. von den jährlichen Tarifsteigerungen ausgenommen – bleiben. Dadurch wird sich die Schere zwischen Festen und Freien in einigen Bereichen künftig wieder stärker öffnen, anstatt sich wie beabsichtigt zu schließen. Das liegt vor allem an den…

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Tarifsteigerungen: Auch diese wurden heute von Gewerkschaften und rbb für die kommenden drei Jahre final beschlossen. Für die (meisten) Freien gibt es ab dem 1.1.2020 2,3% mehr, ab dem 1.7.2020 kommen noch einmal 2,0%, ab dem 1.10.2021 1,9% dazu. Außerdem wird der bislang bis Ende 2019 befristete Kinderzuschlag für die nächsten drei Jahre verlängert und von 67 auf 80 € angehoben. Oben drauf gibt es einen zusätzlichen Urlaubstag und einen steuerfreien Zuschuss von 30 € zum BVG-Jobticket.

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Doch auch hier gibt es eine fette Kröte – exklusiv für uns Freie: Weil die Honorare erst zum 1.1.2020 erhöht werden – anders als die Gehälter der Festangestellten, die sogar rückwirkend zum 1.10.2019 gesteigert werden –  werden alle Freien, deren Honorare über dem Zielrahmen liegen, schon jetzt eingefroren und bleiben damit für das Jahr 2019 komplett ohne Tariferhöhung. 2020 und 2021 natürlich sowieso. Wer jetzt meint, hier seien ausschließlich Bezieher*innen exorbitanter Luxushonorare betroffen, die es nicht besser verdient hätten: Alle Redakteurshonorare (3.1.), die über 282 € liegen, werden eingefroren. Zum Vergleich: Ein festangestellter C9-Redakteur verdient im Schnitt 390 € pro Arbeitstag und bekommt nicht nur weiterhin alle Tarifsteigerungen, sondern auch Zuschläge. So viel zur Angleichung von Festen und Freien.

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Schuld daran sind natürlich in erster Linie die skandalösen Einstufungspläne des rbb (s.o.) – gegen die wir uns deshalb entschieden wehren müssen! Ab Januar können wir strittige Fälle in die Konfliktkommission von rbb und Gewerkschaften tragen. Dort werden wir allerdings nur Erfolg haben, wenn der rbb auch den Unmut der betroffenen Freien zu spüren bekommt! Erster Schritt: Widersprecht klar und deutlich, wenn ihr der Meinung seid, ungerecht eingestuft zu werden – und nehmt entsprechende Dienste nur unter Vorbehalt an. Wir haben dazu einen kurzen Ratgeber mit Formulierungsvorschlag veröffentlicht. Wir beraten euch gerne persönlich, wenn ihr im Einzelfall unsicher seid.

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Und auch für die Freienvertretung selbst hatte der Weihnachtsmann – hier verkörpert durch den Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht – keine Geschenke im Sack. Am Donnerstag stand dort zweimal „Freienvertretung vs. rbb“ auf der Agenda. Wir hatten den rbb zum einen auf die Herausgabe von Daten verklagt, die wir für die Erfüllung unserer Aufgaben brauchen, z.B. um zu überwachen, ob Männer und Frauen beim rbb gleich bezahlt werden und ob der rbb die geltenden Tarifverträge einhält. Zum anderen wollten wir unser Recht einklagen, der Auswahl von Freien für Fortbildungen nicht zuzustimmen, wenn sie durch das niedrige „Ersatzhonorar“ von 75 € benachteiligt werden. Beide Klagen hat das OVG abgewiesen und damit die Entscheiden der Vorinstanz bestätigt. Für uns eine weitere Bestätigung dafür, dass unser Freienstatut in jeder Hinsicht unzulänglich ist und dringend verbessert oder gleich durch das Personalvertretungsgesetz ersetzt werden muss.

Aber das gehört schon in die Kategorie „Vorsätze fürs neue Jahr“.

Jetzt erstmal: Frohe Weihnachten!

Eure Freienvertretung