Alter, was diese Woche wieder los war!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Freienvertretung fragte sich in dieser Woche unter anderem: Sind 84,6 Millionen Euro eigentlich viel Geld? So hoch soll nämlich das rbb-Defizit für das Jahr 2019 ausfallen. Gar nicht mal so viel, gibt die Intendantin zu verstehen – schließlich hat(te) der rbb eine einst stattliche Rücklage, die jetzt konsequent abgebaut wird. Im Vergleich zu den Einnahmen (458 Mio. Euro) sind 85 Millionen, naja, schon eine Menge. Und im Vergleich zu den Honoraren fürs Programm (70,1 Millionen inklusive Sozialabgaben) – äh, auch eine Menge. Ganz andere Größenordnung: Insgesamt 2,8 Millionen stehen 2019 für Honorarsteigerungen bereit – das setzt schon mal den Rahmen für die Verhandlungen um die erste Stufe der Honorarangleichung. Wer nun fürchtet, dass unsere Honorarangleichung der letzte Tropfen ist, der das Defizit zum Überlaufen bringt – keine Sorge, es gilt immer noch das Linketascherechtetascheprinzip. 204 Millionen bracht der Programmetat 2018 auf die Waage, im nächsten Jahr sollen es – trotz Honorarerhöhung – sogar 3 Millionen weniger sein.

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Noch Lust auf Zahlen? Auch bei der Abschluss-Auswertung zum Thema Reporterteam stand nämlich eine total knifflige und bisher ungelöste Mathe-Aufgabe im Raum: Wenn zwei Menschen die Arbeit von drei Menschen erledigen sollen, wie viel mehr Geld müssen die beiden jeweils bekommen? Gute Frage. Bisher hatte die Geschäftsleitung jedesmal mit „Null“ geantwortet. Nach hartnäckigem Nachhilfeunterricht durch die Interessenvertretungen sieht es seit dieser Woche aber fast aus, als hätte sie den Denkfehler inzwischen eingesehen: Über „Honoraranpassungen“ beim Reporterteam soll im Januar verhandelt werden. Das an sich verdient schon mal ein Lob. Kleiner Tipp für den richtigen Rechenweg: Bloss nicht geizen!

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Nochmal zum Thema „Durchmelden bei der Sozialversicherung“. Wir haben sehr viele Rückmeldungen bekommen. Seit die Arztpraxen ihre Lesegeräte für die G2-Chipkarten ausgetauscht haben, berichten viele über Probleme, als normaler Patient behandelt zu werden – die Sprechstundenhilfe sieht nämlich beim Einchecken, dass man eigentlich bei der Krankenversicherung abgemeldet wurde. Zum einen: Lasst euch nicht irritieren, eine Behandlung muss in akuten Fällen auch im Rahmen des nachgehenden Leistungsanspruchs erfolgen. Zum anderen: Der Status als Dauerbeschäftigter ist möglich. Für Programmgestaltende führt der Weg zum Durchmelden über einen Rahmenvertrag – den muss der/die Chef*in bei der Personalabteilung beantragen. Bitte sprecht sie deswegen an. Wenn es Probleme dabei gibt, helfen wir gern. Nicht ganz so einfach ist es für die NPG-Freien ohne Bestandsschutz – vielleicht muss es im Einzelfall eine Klärung durch die Sozialversicherung geben. Mühsam, aber machbar. Vielleicht auf die Liste mit den Vorsätzen fürs neue Jahr ;-)

Schönes Wochenende allerseits!

Eure Freienvertretung