Nachwirkung

“Nachwirkung” alias "nachgehender Leistungsanspruch" bedeutet, dass man noch vier Wochen nach dem Ende der Mitgliedschaft in einer Versicherung Anspruch auf Leistungen hat (eben genau dann, wenn man nicht mehr als versichert gilt). Man wird zwar behandelt, aber kann durchaus Problem mit Kuren oder Reha-Maßnahmen haben. Auch gewinnt man dadurch weniger Anrechnungszeiten für die Rente oder Pflegeversicherung.