An- und abmelden

Für Feste ist alles ganz einfach: Bei Beginn des Arbeitsvertrags meldet der rbb den neuen Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung an, geht er in den Ruhestand, meldet er ihn ab.

Bei Freien ist es leider viel komplizierter. Selbst bei denjenigen, die abhängig beschäftigt sind (und damit sozialversichert werden müssen), geht der rbb davon aus, dass die Beschäftigung immer nur einen Tag dauert - sozusagen immer morgens neu beginnt und mit dem Feierabend endet. Deswegen meldet der rbb die Freien grundsätzlich "tageweise" jeden Tag an und ab (s.a. "unständig").

Ausnahme: Wer eine (Honorar- oder) Rahmenvereinbarung hat,  wird als dauerbeschäftigt gemeldet, darauf besteht nämlich die Rentenversicherung. Wir sind der Aufassung, dass der rbb typischerweise alle Arbeitnehmerähnlichen dauerhaft melden müsste. Die Kriterien der Rentenversicherung treffen jedenfalls auf die allermeisten Fälle zu.

Harter Grund für diese restriktive Auslegung: Täglich an- und abzumelden kommt den Sender billiger, weil die Beitragsbemessungsgrenzen für tägliche und monatliche Beiträge unterschiedlich sind. Davon profitiert generell der rbb (weil seine Arbeitgeberbeiträge niedriger sind). Bei der Krankenversicherung spart auch der Freie zumindest in den ersten sechs Wochen (weniger Beiträge bei voller Krankenversicherung), allerdings hängt das Krankengeld von der Beitragshöhe ab. Zwiespältig ist es bei der Rente: Wer täglich angemeldet wird, zahlt weniger Beiträge, bekommt dann aber auch wenige Rente. Wer da nicht anderweitig vorsorgt, muss später mit Problemen rechnen.