An- und abmelden

Für Feste ist alles ganz einfach: Bei Beginn des Arbeitsvertrags meldet der rbb den neuen Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung an, geht er in den Ruhestand, meldet er ihn ab.

Bei Freien ist es leider viel komplizierter. Selbst bei denjenigen, die abhängig beschäftigt sind (und damit sozialversichert werden müssen), geht der rbb davon aus, dass die Beschäftigung immer nur einen Tag dauert - sozusagen immer morgens neu beginnt und mit dem Feierabend endet. Deswegen meldet der rbb die Freien grundsätzlich "tageweise" jeden Tag an und ab (s.a. "unständig").

Ausnahme: Wer eine (Honorar- oder) Rahmenvereinabrung hat,  wird als dauerbeschäftigt gemeldet, darauf besteht nämlich die Rentenversicherung. Wir sind der Aufassung, dass der rbb typischerweise alle Arbeitnehmerähnlichen dauerhaft melden müsste. Die Kriterien der Rentenversicherung treffen jedenfalls auf die allermeisten Fälle zu.

Harter Grund für diese restriktive Auslegung: Täglich gemeldet werden kommt billiger (weil die Beitragsbemessungsgrenzen für tägliche und monatliche Beiträge unterschiedlich sind). Davon profitiert generell der rbb (weil seine Arbeitgeberbeiträge niedriger sind). Bei der Krankenversicherung spart auch der Freie (weniger Beiträge bei voller Krankenversicherung). Zwiespältig ist es bei der Rente. Wer täglich angemeldet wird, zahlt weniger Beiträge, bekommt dann aber auch wenige Rente. Wer da nicht anderweitig vorsorgt, muss später mit Problemen rechnen.

Noch eine Komplikation: innerhalb des rbb gibt es zwei unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen, eine für den alten Osten, eine für den alten Westen. Weil der rbb sowohl in Potsdam (Beitrittsgebiet) als auch in Berlin-Charlottenburg (alte Bundesländer) sitzt, gilt für Mitarbeitende, die in Potsdam abgerechnet werden, die tägliche Beitragsbemessungsgrenze von 223,33 Euro (Stand 2021), für Berliner 236,67 Euro.

Beispiel:

  • Cutter Potsdam: statt 259 Euro werden für Rente herangezogen nur 223,33 Euro. Differenz 35,67 Euro. Das schmälert die Rente um rund 13 Prozent.
  • Cutter Berlin: statt 259 Euro werden für Rente herangezogen 236,67 Euro. Differenz: 22,33 Euro. Rentenschmälerung: immer noch 9 Prozent.

Das bedeutet aber nicht, dass das immer gilt. Wer z.B. an beiden Standorten tätig ist, wird danach beurteilt, welcher Standort überwiegt. Damit kann auch ein Einsatz in Berlin zu großen Rentenverlusten führen.