Archiv für den Monat: Juni 2015

„Fortbildungen nach Maß“ – Freienvertretung schlägt Leitlinien vor

Regelmäßige und gezielte Fortbildungen sind für uns Freie genauso unverzichtbar wie für den rbb: Sie sind angesichts ständiger Veränderungen des Programms, der Technik und der Betriebsabläufe die Voraussetzung, um „im Geschäft“ zu bleiben und für ein hochwertiges Programm zu sorgen. Wir brauchen in diesem wichtigen Bereich mehr Transparenz und Mitspracherechte. Deshalb hat die Freienvertretung jetzt „Leitlinien zur Fortbildung“ vorgeschlagen. Sie sollen u.a. dafür sorgen, dass

  1.  …die Vorschläge und Bedürfnisse der Freien bezüglich Fortbildungen stärker berücksichtigt werden.
  2. …die Freienvertretung und die Freiensprecher in den Bereichen stärker in die Fortbildungsplanung einbezogen werden.
  3. …die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungen in einem offenen und transparenten Verfahren erfolgt.

Wir freuen uns auf anregende Diskussion über unseren Vorschlag – mit dem rbb und natürlich den freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern!

Im Wortlaut: Unser Antrag zu Fortbildungsleitlinien

Um das Angebot und die Ausgestaltung von Fortbildungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu optimieren und transparenter zu machen, beantragt die Freienvertretung nach § 34 (1) des Freienstatuts als „Maßnahme, die dem rbb und seinen arbeitnehmerähnlich Beschäftigten dient“, gemeinsame „Leitlinien zur Fortbildung“. Diese sollen eine systematische Planung und bessere Abstimmung zwischen den zuständigen Abteilungen und der Freienvertretung bewirken sowie die Möglichkeiten für Freie verbessern, ihren eigenen Fortbildungsbedarf einzubringen und zu realisieren. Außerdem sollen sie einen Rahmen vorgeben, in dem die Freienvertretung ihr Mitwirkungsrecht in allgemeinen Fragen der Fortbildung gemäß § 40 des Freienstatuts effektiver ausüben kann.

Wir beantragen folgende Leitlinien:

  1. Die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Bereiches erörtern regelmäßig unter Einbeziehung der jeweiligen Freiensprecher den Fortbildungsbedarf in Bezug auf ihre Tätigkeit in diesem Bereich. Ihre Anregungen und Vorschläge nimmt der Bereichsverantwortliche auf und stimmt mindestens einmal im Jahr mit den Freiensprechern und der für Fortbildung zuständigen Abteilung (derzeit Personalstrategie und -entwicklung) einen Fortbildungsplan ab, der die geplanten Maßnahmen des Bereichs in den kommenden 12 Monaten beschreibt.
  2. Fortbildungswünsche und -vorschläge freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über den Bedarf des Bereiches hinausgehen bzw. rbb-übergreifend realisiert werden können, erhebt die Fortbildungsabteilung darüber hinaus mindestens einmal im Jahr, u.a. mit Hilfe von Fragenbögen. Außerdem hält sie alle Führungskräfte an, die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig nach Fortbildungswünschen zu befragen und diese an die Fortbildungsabteilung weiterzuleiten.
  3. Die Fortbildungsabteilung informiert die Freienvertretung frühzeitig – d.h. unmittelbar mit der Beantragung durch einen Bereich – über die von den Bereichen geplanten oder gewünschten Fortbildungen, die freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen.
  4. Mindestens einmal im Quartal erörtert die Fortbildungsabteilung mit der Freienvertretung den auf diese Weise festgestellten Fortbildungsbedarf von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den langfristigen, strategischen Fortbildungsbedarf, der z.B. durch geplante Umstrukturierungen, Einführung neuer Technik oder Programmreformen anfällt.
  5. Auf dieser Grundlage entwickeln Freienvertretung und Fortbildungsabteilung einen gemeinsamen Fortbildungsplan, der quartalsweise abgestimmt und aktualisiert wird. Er weist sowohl konkret beschlossene Fortbildungsmaßnahmen als auch mittel- und langfristig geplante Schulungen und Fortbildungsschwerpunkte aus.
  6. Bevor die Zustimmung zu einer Fortbildungsmaßnahme beantragt wird, stimmen sich Fortbildungsabteilung und Freienvertretung darüber ab, ob diese den rbb-Kriterien für eine Honorierung entspricht. Das Ziel ist, hierbei zu einer verbindlichen gemeinsamen Festlegung zu kommen.
  7. Danach werden die Fortbildungsangebote in einem transparenten Verfahren (z.B. durch Veröffentlichung im Intranet, Aushänge am Schwarzen Brett des Bereiches, per Mailverteiler) allen infrage kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich gemacht. Diese können sich dann für eine Teilnahme bewerben. Die Auswahl der Teilnehmer/innen nimmt die Fortbildungsabteilung in Abstimmung mit der Freienvertretung vor.

Die Woche im Keller

Wer kennt sie nicht: Die Straßenmusiker, die Gitarre spielen, dazu singen und Mundharmonika spielen, mit dem Schellenbaum auf dem Hut wippen und außerdem noch per Fußpedal die Pauke auf ihrem Rücken schlagen? Dieses Bild drängt sich mir auf, wenn ich an die freien Videojournalisten denke, die unser neues Nachmittags-TV-Format „rbb um 4“ produzieren sollen: Morgens losfahren, alleine den tagesaktuellen Beitrag für die Sendung  drehen, schneiden, texten und ausspielen, um 16 Uhr dann noch die Kamera für die Live-Sendung bedienen und dann….Sauerstoffzelt? Offenbar ist das Finanzpolster für unser neues „Flaggschiff“ am Nachmittag so dünn, dass selbst die niedrigsten bisher bekannten rbb-Standards noch unterboten werden sollen. Das nennt sich dann „Smart Production“ – frei übersetzt: „Fernsehen für Arme“.  Zweifelhaft, ob es mit solch minimalistischer Ausstattung gelingt, die erhoffte Zuschauerresonanz zu erzielen. Als Freienvertretung werden wir jedenfalls streng darauf achten, dass der enorme Kostendruck nicht die Gesundheit der beteiligten Freien ruiniert!

Das kann dann nämlich schlimmstenfalls dazu führen, dass man sich auch als arbeitnehmerähnliche/r Mitarbeiter/in ins Aus katapultiert. Der rbb hat uns diese Woche ernsthaft erklärt, dass ein Freier, der wegen Krankheit für längere Zeit nicht im gewohnten Umfang tätig sein können, seinen Anspruch auf eine Ankündigungsfrist verloren habe und deswegen von heute auf morgen ohne einen Cent abserviert werden könne.

Auch wenn es nicht immer gut ausgeht: Immer mehr freie Kolleginnen und Kollegen lassen sich von uns dabei helfen, ihre Rechte z.B. auf Urlaubsentgelt, Mutterschaftsgeld, Krankengeld oder Ausgleichszahlungen bei Einschränkungen ihrer freien Mitarbeit wahrzunehmen.  Wir freuen uns natürlich darüber, dass offenbar immer mehr Freie diese Rechte kennen und nutzen. Also, wenn Ihr Beratung und Unterstützung braucht: Ruft an, kommt vorbei oder schreibt ne mail!

Die Woche im Keller

…war ganz schön turbulent – und das freut uns! Immer mehr freie Kolleginnen und Kollegen finden uns  unten in den verwinkelten Kellergängen des Fernsehzentrums. Langsam hat sich offensichtlich herumgesprochen, dass hier jeden Tag ein/e FvD (Freie/r vom Dienst) anzutreffen ist. Auch um gerne eure Fragen zu beantworten. Eine „All-Day-Sprechstunde“ sozusagen.

Für alle, die uns noch nicht gefunden oder gar nicht erst gesucht haben, hätten wir die neue „Beratung-To-Go“ im Angebot.  Den Anfang machen wir am Dienstag, den 7. Juli mit einem Info-Nachmittag rund um den Urlaub. „Ab in den Urlaub“ heißt es passenderweise ab 17 Uhr im Foyer des Fernsehzentrums. Franziska Liersch, die in der Personalabteilung für die freien MitarbeiterInnen zuständig ist, wird  dabei sein. Sie kann sämtliche Fragen – vom Urlaubsantrag, über den Bildungsurlaub bis hin zur Krankheit im Urlaub – kompetent beantworten.

Weitere Beratungsangebote werden folgen. Geplant ist ein Nachmittag zum Thema „Hauptsache gesund“ (von  der richtig getimeten Krankschreibung über Kinder-Krankengeld bis zum Hamburger Modell für Freie) und auch der “Herbst des Lebens” (Rente und Altersversorgung, Älterwerden als Freier bei einem Sender mit Jugendwahn) wird Thema sein.

Doch zunächst hoffen wir, dass ihr alle zahlreich zu unserer Freienversammlung am 14. Juli kommt. Die Einladung ist raus und zu besprechen gibt es wahrlich genug! Die Honorierung von Fortbildungen für Freie ist nur ein wichtiges Thema von vielen. Im Moment arbeiten wir noch daran, die KollegInnen in den Außenstudios per Videoschaltung einzubeziehen. Sollten wir als Medienanstalt wohl hinkriegen, oder?!

Immer mehr Redaktionen und Abteilungen kriegen jedenfalls hin, Freiensprecher zu wählen. Zuletzt sind drei neue Kolleginnen in Frankfurt dazu gekommen. Gerade im Moment krempeln die Cutterinnen und Cutter am Standort Berlin die Ärmel hoch, um auch in ihrem Bereich Freiensprecher zu wählen. Es geht voran!

 

 

Save the date:

Ab in den Urlaub ….

aber nicht, ohne vorher einen Urlaubsantrag gestellt zu haben! Alles, was Ihr rund um den Urlaub wissen müsst

  • Kann ich Urlaub beantragen?
  • Wie wird mein Urlaubsgeld berechnet?
  • Was, wenn ich im Urlaub krank werde?
  • Und…und…und…

sagen wir Euch am

Dienstag, den 7.7.2015 um 17 Uhr im Foyer des Fernsehzentrums, Berlin.

Studio Frankfurt: Freiensprecher gewählt

Nach dem Rücktritt vor vier Wochen hat die Freienversammlung im Studio Frankfurt Donnerstagabend drei Nachfolger für Dorett Kirmse und Wilko Döll gewählt. Vielen Dank an die Vorgänger und herzlichen Glückwunsch an

  • Sabine Uy
  • Michael Lietz
  • Anne Schmidt.

Die Freienvertretung freut sich auf die Zusammenarbeit!

Ab Juli: 75 Euro für Fortbildungen

Der rbb will ab Juli 75 Euro für die Teilnahme an einer Fortbildung zahlen, jedenfalls wenn die Maßnahme im besonderen Interesse des rbb ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Wir sehen das mit einem lachenden und einem weinenden Auge.

:-) Auf jeden Fall ist es ein echter Fortschritt, dass sich der rbb überhaupt dazu bekennt, dass Fortbildungstage im Auftrag des rbb honoriert werden müssen.

:-( 75 Euro sind natürlich viel zu wenig, es müsste der übliche Tagessatz gezahlt werden – so wie der rbb es zum Beispiel bei Schulungen der Freienvertretung handhabt.

Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass Freie in Zukunft angemessene Ersatzhonorare bekommen und bitten euch um Unterstützung.

Unsere offizielle Stellungnahme findet ihr hier. Und diskutieren wollen wir die Fortbildungsfrage mit euch auf der Freienversammlung am 14. Juli.