Im Wortlaut: Unser Antrag zu Fortbildungsleitlinien

Um das Angebot und die Ausgestaltung von Fortbildungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu optimieren und transparenter zu machen, beantragt die Freienvertretung nach § 34 (1) des Freienstatuts als „Maßnahme, die dem rbb und seinen arbeitnehmerähnlich Beschäftigten dient“, gemeinsame „Leitlinien zur Fortbildung“. Diese sollen eine systematische Planung und bessere Abstimmung zwischen den zuständigen Abteilungen und der Freienvertretung bewirken sowie die Möglichkeiten für Freie verbessern, ihren eigenen Fortbildungsbedarf einzubringen und zu realisieren. Außerdem sollen sie einen Rahmen vorgeben, in dem die Freienvertretung ihr Mitwirkungsrecht in allgemeinen Fragen der Fortbildung gemäß § 40 des Freienstatuts effektiver ausüben kann.

Wir beantragen folgende Leitlinien:

  1. Die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Bereiches erörtern regelmäßig unter Einbeziehung der jeweiligen Freiensprecher den Fortbildungsbedarf in Bezug auf ihre Tätigkeit in diesem Bereich. Ihre Anregungen und Vorschläge nimmt der Bereichsverantwortliche auf und stimmt mindestens einmal im Jahr mit den Freiensprechern und der für Fortbildung zuständigen Abteilung (derzeit Personalstrategie und -entwicklung) einen Fortbildungsplan ab, der die geplanten Maßnahmen des Bereichs in den kommenden 12 Monaten beschreibt.
  2. Fortbildungswünsche und -vorschläge freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über den Bedarf des Bereiches hinausgehen bzw. rbb-übergreifend realisiert werden können, erhebt die Fortbildungsabteilung darüber hinaus mindestens einmal im Jahr, u.a. mit Hilfe von Fragenbögen. Außerdem hält sie alle Führungskräfte an, die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig nach Fortbildungswünschen zu befragen und diese an die Fortbildungsabteilung weiterzuleiten.
  3. Die Fortbildungsabteilung informiert die Freienvertretung frühzeitig – d.h. unmittelbar mit der Beantragung durch einen Bereich – über die von den Bereichen geplanten oder gewünschten Fortbildungen, die freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen.
  4. Mindestens einmal im Quartal erörtert die Fortbildungsabteilung mit der Freienvertretung den auf diese Weise festgestellten Fortbildungsbedarf von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den langfristigen, strategischen Fortbildungsbedarf, der z.B. durch geplante Umstrukturierungen, Einführung neuer Technik oder Programmreformen anfällt.
  5. Auf dieser Grundlage entwickeln Freienvertretung und Fortbildungsabteilung einen gemeinsamen Fortbildungsplan, der quartalsweise abgestimmt und aktualisiert wird. Er weist sowohl konkret beschlossene Fortbildungsmaßnahmen als auch mittel- und langfristig geplante Schulungen und Fortbildungsschwerpunkte aus.
  6. Bevor die Zustimmung zu einer Fortbildungsmaßnahme beantragt wird, stimmen sich Fortbildungsabteilung und Freienvertretung darüber ab, ob diese den rbb-Kriterien für eine Honorierung entspricht. Das Ziel ist, hierbei zu einer verbindlichen gemeinsamen Festlegung zu kommen.
  7. Danach werden die Fortbildungsangebote in einem transparenten Verfahren (z.B. durch Veröffentlichung im Intranet, Aushänge am Schwarzen Brett des Bereiches, per Mailverteiler) allen infrage kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich gemacht. Diese können sich dann für eine Teilnahme bewerben. Die Auswahl der Teilnehmer/innen nimmt die Fortbildungsabteilung in Abstimmung mit der Freienvertretung vor.