Regelaufwände Honorarrahmen Programm ++ Ausgleichszahlung Bestandsschutz ++ Impfung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist schon eine merkwürdige Zeit, momentan. Irgendwie zwischen Sommerloch und steigenden Corona-Inzidenzen. Eigentlich alles ziemlich entspannt – mit Blick auf die Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen im Arbeitsalltag – dann doch wieder nicht so richtig!

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Und dann hätte es in dieser Woche doch noch einen Höhepunkt geben können, kurz vorm Wochenende. Die Tarifparteien – also rbb und Gewerkschaften – haben sich heute getroffen, um den Honorarahmen Programm, genauer gesagt, die sog.  „Regelaufwände“ unter die Lupe zu nehmen. Diese Evaluierung nach anderthalb Jahren war beim Abschluss des Tarifvertrages verabredet worden. Doch dann war die Verhandlungsrunde heute ziemlich schnell am Ende, weil aus Sicht der Gewerkschaften keine Daten vorlagen, die man hätte evaluieren können. Dumm gelaufen! Was war passiert?

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Die auf dem Prüfstand stehenden Regelaufwände sind seinerzeit in den Honorarrahmen hineingeschrieben worden, um den tatsächlichen Arbeitsaufwand bei der Erstellung eines Beitrages angemessen zu honorieren. Dabei sollten „Werke“ und „Dienste“ vergleichbar sein, damit eine Redaktion nicht automatisch die günstigere Variante einkauft. Im Honorarrahmen ist die Regel deshalb der „8-Stunden-Dienst“, für den ein bestimmtes Honorar hinterlegt ist. Ein „Werk“, also ein HF- oder FS-Beitrag orientiert sich an dieser Marke. Kann das Werk jedoch nicht in 8 Stunden geschafft werden, muss die Höhe des Mehraufwandes im Vorhinein besprochen und festgelegt werden. Und hier scheint etwas mächtig schief gelaufen zu sein! Offensichtlich ist der Mehraufwand in den Redaktionen nicht dokumentiert worden – oder sollte es ihn so gut wie nie gegeben haben? Kann nicht sein, wie wir von Kolleg*innen wissen! Jetzt will die Kommission prüfen, ob womöglich ein weiterer Untersuchungszeitraum von einem Jahr aussagekräftigere Daten liefern könnte. Nun unter der konkreten Maßgabe, den tatsächlichen Aufwand für einen Beitrag konsequent aufzuschreiben.

Dafür brauchen wir auch UNBEDINGT eure Mithilfe! Bitte meldet euch (massenhaft) bei der Freienvertretung und sagt uns, welche Erfahrungen ihr mit den sog. „Regelaufwänden“ gemacht habt. Kriegt ihr die Beiträge im Rahmen der hinterlegten Zeiten hin? Fällt Mehraufwand an? Wenn ja, in welchem Maße? Wie dokumentiert ihr die zusätzliche Arbeit? Was macht die Redaktion mit den Angaben?

Mitte September tritt die Kommission erneut zusammen, um zu beschließen, wie es weitergeht. Wäre toll, von euch bis dahin schon entsprechende Rückmeldungen zu bekommen!

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Gemeldet haben sich schon bestandsgeschützte Kolleg*innen, die aufgrund der pandemischen Auftragslage oder aufgrund von Umstrukturierungen weniger Einsätze als geplant bekommen. Tariflich zugesichert können sie auf eine Ausgleichszahlung am Ende des Jahres hoffen.  Doch bei nicht wenigen fehlt im laufenden Jahr das nötige Kleingeld, um pünktlich die Miete bezahlen zu können.  Die betroffenen Kolleg*innen können zwar einen Antrag auf Abschlagszahlung stellen. Der wird in der Regel auch positiv beschieden, wenn er begründet ist. Die Abschlagszahlungen sind jedoch deutlich geringer als die regulären Honorare, betragen max. die Hälfte. Für etliche Kolleg*innen zu wenig. Die Personalabteilung, mit der wir das Thema besprochen haben, kann das nachvollziehen und hat zugesichert, über die Höhe der Abschlagszahlungen noch einmal nachzudenken und ggf. nachzubessern. Wir halten euch auf dem Laufenden.

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Im rbb gelten ja (mindestens) bis Ende September noch die erlernten AHA-Maßnahmen und die 3G-Formel! Alle, die aus irgendwelchen Gründen  bislang keine Gelegenheit hatten, ihre Zweitimpfung zu bekommen, können das (über den rbb) noch nachholen. Allerdings wird nicht mehr an den Standtorten in Berlin oder Potsdam geimpft. Der betriebsärztliche Service des rbb, die Medical-Airport-Services, bietet immer freitags einen Impftermin in der Prinzenallee in Gesundbrunnen an. Termine können über arbeitsmedizin-B@medical-gmbh.de direkt vereinbart werden.

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Womöglich ist es den Urlaubsheimkehrern unter euch zu früh, jetzt schon wieder an Urlaub zu denken? Obwohl, Vorfreude soll ja die schönste Freude sein… Nach dem Entspannungsurlaub auf Malle könnte nun zum Beispiel Fitness für die grauen Zellen angesagt sein? Stichwort: Bildungsurlaub! Der wurde lange Zeit wg. Corona nicht genehmigt. Seit einiger Zeit kann er nun wieder beantragt werden. Arbeitnehmerähnlichen freien Kolleg*innen stehen 5 Tage pro Jahr oder 10 Tage in zwei Jahren zu. Wichtig ist, dass der Antrag 6 Wochen vor der geplanten Maßnahme eingereicht wird, und zwar bei gabriele.krenge@rbb-online.de. Unabhängig vom Standort gilt das Berliner Bildungsurlaubsgesetz. Die entsprechende Maßnahme sollte der beruflichen oder politischen Weiterbildung dienen und von der Senatsverwaltung als Bildungsurlaub anerkannt sein. Wer noch Inspirationen braucht, findet sie womöglich hier: Maßnahmen. Den Bildungsurlaub gibt es zusätzlich zu den 43 Urlaubstagen, die allen arbeitnehmerähnlichen Freien zustehen. Hier noch einmal alle Infos kompakt zusammengefasst.

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Wir wussten es ja schon lange, aber jetzt hat es auch die Geschäftsleitung erkannt: die Freienvertretung ist gut für die Gesundheit (der Freien)! Ein Kollege hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass in der neuen Jobbörse light für freie Mitarbeitende mit Namen „Freies Brett“ im Intranet (wir berichteten im Newsletter vom 16. Juli) ausdrücklich mit dem gesundheitlichen Benefit durch die pure Existenz der Freienvertretung geworben wird! Dort heißt es unter der Überschrift „Uns ist wichtig“:

„Ihre Gesundheit: Unseren freien Beschäftigten bieten wir Sportgemeinschaften, einen betriebsärztlichen Dienst, eine Kantine sowie eine eigene Interessenvertretung für freie Mitarbeitende.“

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Jawoll! Da bleibt uns nur noch, euch ein gesundes ;) und entspanntes Wochenende zu wünschen

Eure Freienvertretung