Lockdown + Zuschuss + Zweites Standbein

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

was für eine Adventszeit! Das hätte wohl niemand von uns noch im Sommer für möglich gehalten, wo wir „gefühlt“ auf dem Weg zurück in eine (neue) Normalität waren. Stattdessen befinden wir uns mitten in einem vorweihnachtlichen Lockdown. Und der hat auch im rbb weiterhin Auswirkungen auf alle Arbeitsbereiche.

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Nach wie vor gilt: wer nicht unbedingt im Sender sein muss, arbeitet von zuhause. Das sollte auch den freien Kolleg*innen möglich gemacht werden, wann und wo immer es geht. Denn auch im rbb sind wieder neue Infektionsfälle hinzu gekommen. In der letzten Zeit sei es im Fernsehzentrum in Berlin zu voll geworden, klagt die Corona-Task-Force und bittet dringend um Beschränkung und unbedingte Einhaltung der AHA-Regeln. Eine gute Nachricht für alle, die vor Ort Arbeiten MÜSSEN: die Kantinen bleiben auf, allerdings mit Einschränkungen. In Berlin findet die Essensausgabe nur noch oben im Kasino statt (mo-fr).

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Der Lockdown trifft die Eltern – vor allem kleinerer Kinder – vermutlich noch härter als alle anderen. Bei den Kitas besteht nämlich kein Rechtsanspruch auf Betreuung; jede Einrichtung regelt das individuell. Wer jedoch wegen seiner Arbeit dringend eine Betreuungsmöglichkeit braucht, kann bei den Führungskräften eine Bescheinigung über die „Notwendigkeit des Vor-Ort-Arbeitens“ beantragen. Bei Ausgangssperren (wie in Brandenburg) sollte der rbb-Hausausweis als „Passierschein“ ausreichen. Es gibt jedoch zusätzlich die Möglichkeit, die bereits aus dem ersten Lockdown bekannten „Passierscheine“ anzufordern. Auch das wieder über die Führungskräfte.

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Für die Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter unter euch noch einmal der Hinweis, dass der rbb 100€ zuschießt, wenn man ein ergonomisches Büromöbel anschafft (bis Juni 2021) oder bereits angeschafft hat (seit März 2020). ABER: es muss ein Gegenstand sein, der zuhause GESUNDES Arbeiten ermöglicht – und nicht nur schick aussieht! Stichwort „Ergonomie“, s.o. Übrigens gibt es den Zuschuss auch für Second-Hand-Möbel. Hauptsache es liegt eine offizielle Rechnung vor, die in Kopie mit dem formlosen Anschreiben an gesundheitsschutz@rbb-online.de (Chef*innen bitte in cc setzen) geschickt wird.

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Gibt es außer Corona eigentlich keine anderen Themen? Oh doch! Gerade erreicht die Freienvertretung der geballte Unmut der freien Kolleg*innen aus den aktuellen Fernsehredaktionen (Brandenburg Aktuell und Abendschau) in Form einer Ankündigung: viele der Freien wollen sich am 15., 16. und 17. Januar um ihr „zweites Standbein“ kümmern, wie sie den Redaktionsleitungen nun mitgeteilt haben. Die Kolleg*innen der Landespolitik im Hörfunk sind auch dabei. Grund ist die seit kurzem im Intranet nachzulesende Erklärung der Honorarkommission. Nach 10-monatiger Verhandlungszeit über die Auslegung des neuen Honorarrahmens lautet ein mageres Ergebnis: „außerordentlicher Zeitdruck“ soll nicht besser honoriert werden. Wertschätzung sieht in den Augen der freien Kolleg*innen – die auch während der Corona-Zeit tagtäglich unterwegs sind – anders aus.

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Anders wünschen sich die arbeitnehmerähnlichen Freien auch die Einbindung in den Geltungsbereich des BPerVG – des Bundespersonalvertretungsgesetzes. Das ist die gesetzliche Grundlage für die Personalräte der Mehrländeranstalten, also auch für den rbb. Besagtes Gesetz soll bekanntermaßen novelliert werden und die arbeitnehmerähnlichen Freien haben die Hoffnung, dass nun auch sie auf gesetzlicher Grundlage vertreten werden können. Stichwort #freieindenpersonalrat. Doch auch im nun vorliegenden Kabinetts-Entwurf ist immer noch nicht klar, welche Freie gemeint sind. Jene, die „maßgeblich an der Programmgestaltung beteiligt“ sind, sollen außen vor bleiben. Eine eindeutige Definition fehlt. Für den rbb könnte das schlimmstenfalls bedeuten, dass die Kolleg*innen aus der Produktion, die sog. nicht Programm gestaltenden Freien vom Personalrat vertreten werden können, die freien Programm-Mitarbeiter*innen aber nicht. Damit würde eine Mehrklassengesellschaft in Hinblick auf die Personalvertretung zementiert. Die Gewerkschaften lehnen das ab und auch der ARD-Freienrat appelliert an den Bundestag sicherzustellen, dass ausnahmslos alle arbeitnehmerähnlichen Personen in den Geltungsbereich des BPersVG fallen. #tobecontinued

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Jetzt aber erst einmal einen schönen 4. Advent und ein wunderschönes Weihnachtsfest – wie es unter den gegebenen Umständen eben möglich ist – wünscht

Eure Freienvertretung