„Rechtsweg ungeklärt“: neue Richterschelte für das Freienstatut

„Freienstatut nach Gutsherrenart!“ – war das nicht was? Nach der vernichtenden Kritik des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am rbb-Freienstatut im vergangenen Jahr, hat das Berliner Verwaltungsgericht jetzt noch einen draufgelegt.

In ihrem Beschluss vom 13. September 2017 stellt die Kammer fest:
„Der Gesetzgeber muss selbst das Wesentliche regeln und kann es nicht einem Dienststellenleiter frei überlassen, Inhalt, Zweck und Ausmaß einer Interessenvertretung und den gerichtlichen Rechtsschutz zu bestimmen.“

Im Klartext: Die Landesregierungen in Berlin und Potsdam haben versäumt, der für das Freienstatut verantwortlichen ehemaligen Intendantin Dagmar Reim vorzuschreiben, wie im Konfliktfall juristisch zu verfahren ist.

Rechtsstreit zwischen Freienvertretung und rbb
Hintergrund für diese Klatsche ist der Rechtsstreit zwischen Freienvertretung und rbb um unser Mitbestimmungsrecht bei Fortbildungen. Das Verwaltungsgericht hat jetzt festgestellt, dass es eigentlich gar nicht zuständig ist, sondern wir uns ans Arbeitsgericht wenden müssen. Dagegen wird die Freienvertretung allerdings Beschwerde  einlegen! Nächste Instanz: das Oberverwaltungsgericht!

Der Grund für die Verwirrung laut Gerichtsbeschluss:
„Der Gesetzgeber hat es schlicht versäumt, eine Regelung darüber zu schaffen, ob überhaupt und wenn ja, welches Gericht über etwaige Streitigkeiten der institutionellen Interessenvertretung (‚Freienvertretung‘) zu entscheiden hätte.“

Evaluation des Freienstatuts überfällig
Zum Hintergrund: Im Juli 2016 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg festgestellt, dass die Freienvertretung laut Statut gar kein Klagerecht hat – also als Interessenvertretung ein völlig zahnloser Tiger ist. Dieser Passus wurde zwar nachträglich ergänzt. Allerdings wurde nicht festgelegt, welches Gericht künftig für uns zuständig sein soll.

Und das, so die Richter jetzt, dürfe der Gesetzgeber auch nicht der Intendantin überlassen, sondern müsse es selbst regeln. Höchste Zeit also für die Parlamente in Berlin und Brandenburg, endlich die längst überfällige Evaluation des Freienstatuts abzuschließen. Wir brauchen dringend eine effektive Interessenvertretung für die rbb-Freien mit gesetzlicher Grundlage und vollen Mitbestimmungsrechten!

2017-09-20 rbb VZ AZ 110_16 Beschluss VG vom 13.09.2017 (spannend ab Seite 3 letzter Absatz)