Vielen Dank für das große Interesse an unserer Mail zu den 12a-Verhandlungen. Eine erfreuliche Nebenwirkung der unerfreulichen Nachricht: Viele Kolleginnen und Kollegen haben geprüft, wie im Krankheitsfall ihr Schutz eigentlich aussehen wird. Ganz wichtig für gesetzlich Versicherte: Die Wahlerklärung, um zum allgemeinen Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeld versichert zu sein.
Die Personalabteilung hat uns auf einen Fehler hingewiesen. Die in der Mail genannte Telefonnummer war falsch, leider hat eine Mitarbeiterin etliche Anrufe abbekommen, die gar nicht für eure Fragen zuständig ist. Das war nicht unsere Absicht, wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.
Im Übrigen lässt die Personalabteilung ausrichten: einen Auskunftsanspruch gibt es für Freie nicht (eine weitere Lücke im Tarifvertrag). Wer wissen möchte, auf wie viele Tage Zuschuss im Krankheitsfall man sich einstellen soll oder wie lange die Ankündigungsfrist ist (beides ergibt sich daraus, wie lange man ununterbrochen beim rbb ist), kann die zuständigen Sachbearbeiter natürlich höflich fragen. Ob es eine Antwort gibt, ist in jedem Einzelfall eine Frage der Kulanz. In der Vergangenheit haben wir die Personalabteilung als großzügig kennengelernt.
Apropos Kulanz: nach unserem Schreiben will die Intendanz jetzt zügig prüfen, ob man bis zum Abschluss der 12a-Tarifverhandlungen die verhängnisvolle Regelungslücke auf dem Kulanzweg umschiffen kann. Das würden wir sehr begrüßen. Zumindest im Zusammenhang mit der Fernsehreform hat der rbb angekündigt, auch Erziehungszeiten nicht mehr als Unterbrechungen der Beschäftigung zu werten. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – auch wenn am Ende natürlich eine belastbare Regelung stehen muss. Wir halten euch auf dem Laufenden.