rbb stoppt 12a-Tarifverhandlungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

leider heute eine schlechte Nachricht für alle arbeitnehmerähnlichen Freien.

Der rbb hat den nächsten Verhandlungstermin mit den Gewerkschaften für den 12a-Tarifvertrag abgesagt. Weil es bisher keine weiteren Termine gibt, bedeutet das, dass eine kritische Lücke im Tarifvertrag auf nicht absehbare Zeit bestehen bleibt.

Worum geht es?

Der „Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen“ (TVaäP/12a-TV) regelt unter anderem die Ansprüche auf Urlaubsentgelt, Zahlung im Krankheitsfall oder bei Schwangerschaft. Außerdem legt der TVaäP fest, wie viel Frist langjährige Freie bekommen, um sich einen anderen Job zu suchen, wenn der rbb sie nicht mehr beschäftigen will.

Das Problem: Der Tarifvertrag stammt aus einer Zeit, in der sich kaum jemand ernsthaft jahrzehntelange „freie“ Tätigkeit vorstellen konnte. Er hat etliche Regelungslücken. Davon eine besonders schwere, die praktisch jedem von uns zum Verhängnis werden kann.

So geht der Tarifvertrag davon aus, dass Mitarbeiter, die mindestens fünf Jahre für den rbb gearbeitet haben, bei Krankheit auch länger als sechs Wochen Geld bekommen. Ist eine Krankheit aber so schwer, dass man im dem betroffenen Kalenderjahr weniger als 72 Tage beim rbb arbeitet, führt diese Fehlzeit dazu, dass alle Beschäftigungsjahre vor der Krankheit ersatzlos verfallen. Im darauffolgenden Jahr bekommt man im günstigsten Fall noch sechs Wochen lang Geld. Wer dann nicht wieder gesund ist, steht ohne Einkommen da und hat auch keinen Anspruch mehr auf eine Wiederbeschäftigung nach der Genesung, denn an die zuvor erreichte Beendigungsfrist muss sich der rbb dann ebenfalls nicht mehr halten.

Wir haben den rbb vor zwei Jahren auf diese kritische Lücke hingewiesen. Dass diese geschlossen werden muss, war Konsens zwischen der Freienvertretung, der Personalabteilung und Intendantin Reim. Beide Gewerkschaften haben sich bereit erklärt, an dieser Stelle unkompliziert und schnell den Tarifvertrag zu ändern.

Leider lehnt der rbb dies jetzt ab und will einer Änderung nur zustimmen in Verbindung mit einer Lösung der Klagewelle der Nicht-Programm-gestaltenden Kolleginnen und Kollegen.

Wenn es nach dem rbb geht, werden die 12a-Verhandlungen erst fortgesetzt, wenn sich ver.di und der rbb auf einen Tarifvertrag für NPG-Freie geeinigt haben. Selbst der rbb rechnet nicht damit, dass dies innerhalb des nächsten halben Jahres möglich ist.

Was ist jetzt zu tun?

  • Während NPG-Freie im Fall der Fälle mit guten Aussichten zum Arbeitsgericht gehen können, um Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz im Rahmen einer Statusklage durchzusetzen, ist dieser Weg bei den meisten programmgestaltenden Freien aussichtslos.
  • Wir bitten euch dringend, sicherzustellen, dass ihr zumindest Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenkasse hat. Der rbb meldet Freie grundsätzlich zum Billigtarif ohne Anspruch auf Krankengeld an. Wer noch keine Wahlerklärung abgegeben hat, sollte das unbedingt tun.
  • Bitte werft einen Blick auf eure Honorarabrechnung. Wenn oben rechts beim SV-Schlüssel der vierstellige Code mit einer „3“ beginnt, gibt es ein Problem. Dort muss eine „1“ stehen.
  • Wer die Möglichkeit hat, einen Rahmenvertrag abzuschließen, sollte das tun. Er führt dazu, dass der rbb einen bei der Sozialversicherung „durchversichern“ muss.
    Wer durch den rbb nur tageweise bei der Sozialversicherung angemeldet wird, kann bei seiner Krankenkasse prüfen lassen, ob tatsächlich keine Dauerbeschäftigung vorliegt.
  • Bitte prüft, wie lange der rbb euch im Krankheitsfall tatsächlich die Zahlung im Krankheitsfall gewähren wird. In vielen Fällen führen nicht nur längere Krankheiten, sondern auch Mutterschutz und Elternzeit dazu, dass langjährige Anspruchszeiten längst verfallen sind. Gerade Freie mit Prognose müssen beachten, dass nur die Tage mitzählen, an denen tatsächlich gearbeitet wurde – Urlaubs- und Krankheitstage berücksichtigt der rbb bei den 72 Tagen ausdrücklich nicht. Wer unsicher ist, von welchen Fristen der rbb ausgeht, kann sich entsprechende Unterlagen und Bescheinigungen durch die Personalabteilung ausstellen lassen.

Bei allen Fragen steht natürlich auch die Freienvertretung gerne zur Verfügung.

Beste Grüße,

Eure Freienvertretung