Kranken(tage)geld

Wenn der Sender nach 6 Wochen aufhört, den Zuschuss zur Krankenversicherung zu zahlen, ist man hoffentlich wieder gesund - oder man hat als gesetzlich Versicherter rechtzeitig vor der Erkrankung eine Wahlerklärung bei seiner Krankenkasse abgegeben!

Denn nur dann ist man zum allgemeinen Beitragssatz versichert.

Und nur dann bekommt man ab der 7. Woche noch Krankengeld.

Und Mutterschaftsgeld. Und Kinderkrankengeld. Und Beitragsfreiheit in der Krankenkasse.

Sonst NICHT!

Und der Zuschuss des rbb, den man vielleicht noch hat, wird gekürzt um den AOK-Höchstsatz, das sind 112,88 Euro (Stand 2022).

Darum muss sich jeder selbst kümmern:

Der rbb meldet einen standardmäßig nämlich zum etwas günstigeren ermäßigten Beitragssatz an. Wer das nicht ändert, kann ab der 7. Krankheitswoche echte Probleme bekommen.

Übrigens: Die Begriffe "Krankengeld" und "Krankentagegeld" gehen im rbb traditionell ein bisschen durcheinander und bedeuten für Freie leider nicht dasselbe wie in der Welt der Festangestellten. Nicht irritieren lassen:

  • Wir haben ja keine Lohnfortzahlung, sondern bekommen stattdessen einen "Zuschuss pro Krankheitstag" - weil das aber keiner verstehen würde, ist die Rede oft vom "Krankengeld". So wiederum heißt bei Festen die Leistung der Krankenkasse, wenn der Arbeitgeber nach 6 Wochen aufhört zu zahlen.
  • Zur  Abgrenzung sagen viele Freie darum zu den Leistungen der Krankenkasse ab der 7. Woche "Krankentagegeld", dabei ist es eigentlich "Krankengeld".
  • "Krankentagegeld" ist eigentlich eine private Versicherung. Und hier überhaupt nicht gemeint. Noch Fragen?