Schritt in die richtige Richtung bei Tarifverhandlungen zur Beschäftigungssicherung

Bei der Verhandlungsrunde am 4. September hat die rbb-Delegation den Gewerkschaften ver.di und DJV Entgegenkommen bei der bisher strittigen Berechnung von Ausgleichsansprüchen signalisiert. Im Rahmen einer Gesamtlösung sei der rbb bereit, den Durchschnitt der zurückliegenden drei Kalenderjahre einschließlich der seitdem erfolgten Tarifsteigerungen als Basis des Bestandsschutzes heranzuziehen. Das ist aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber noch nicht aus. Der Tarifvertrag sieht bei vergleichbaren Fällen fünf Jahre vor. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass dieser Zeitraum die oft unregelmäßigen Beschäftigungsverläufe gerechter abbildet als drei Jahre.

Wir haben einen neuen Verhandlungstermin am 21. September verabredet und wollen dort Kompromissmöglichkeiten für zwei weitere Knackpunkte finden. Neben der Einrichtung einer paritätischen Konfliktkommission, die über Härtefälle entscheiden soll, fordern die Gewerkschaften u. a., dass analog zu Angestellten nach 15 Jahren Beschäftigungszeit eine Beendigung nur noch aus wichtigem Grund erfolgen darf.

Eure gewerkschaftliche Verhandlungsdelegation

ver.di: Marika Kavouras
DJV: Michael Hirschler, Christoph Hölscher, Christoph Reinhardt