Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein Sicherheitsnetz sollte Hochseilartist*innen das gute Gefühl vermitteln, im Falle eines Absturzes nicht hart aufzuschlagen, sondern aufgefangen zu werden – und sie damit womöglich erst in die Lage versetzen, das Publikum ohne Furcht mit waghalsigen Kunststücken zu unterhalten. Diese Funktion kann das Netz allerdings nur erfüllen, wenn es im Bedarfsfall auch wirklich hält und bei einem Absturz nicht zerreißt.
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Ähnliche Qualitätsanforderungen würde die Freienvertretung auch an das „Sicherheitsnetz“ Bestandsschutz für freie Mitarbeiter*innen stellen: Er muss vor allem dann funktionieren, wenn es am dringendsten gebraucht wird – vor allem bei größeren Sparrunden, Etatkürzungen, Programmeinstellungen. Genau das scheint der Knackpunkt bei den Verhandlungen um einen Beendigungsschutz aka Bestandsschutz für Freie zu sein, die am heutigen Freitag in eine weitere Runde ging – hier die Ergebnisse aus Sicht der Gewerkschaften.
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Während sich der rbb offenbar grundlegend auf das von den Gewerkschaften vorgeschlagene Stufenmodell einlassen will, ist vor allem die Frage noch ungeklärt, ob und in welchen Fällen der rbb sich womöglich sogar von geschützten Freien trennen kann. Der rbb möchte sich auch für diese ein Recht auf „betriebsbedingte Beendigungen“ vorbehalten. Die Gewerkschaften haben klargemacht: Das darf allenfalls in sehr seltenen, extremen Ausnahmesituationen möglich sein, in denen auch die betriebsbedingte Kündigung von Festangestellten möglich wäre (die es in der Geschichte des rbb bisher noch nie gab). In den nächsten Verhandlungsrunden ab Anfang Juni wird es wohl darum gehen, das mit einvernehmlichen und rechtssicheren Formulierungen sicherzustellen. Klar ist: Ein Netz, dass vor allem aus großen Löchern besteht, bietet keine Sicherheit.
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Während rbb und Gewerkschaften sich beim Bestandsschutz also langsam anzunähern scheinen, ist das bei den Tarifverhandlungen um Honorar- und Gehaltssteigerungen eher nicht der Fall: Keinerlei Entgegenkommen letzte Woche Freitag trotz des erfolgreichen Warnstreiks am Tag davor. An diesem Montag haben freie und feste Kolleg*innen aus fast allen Bereichen darüber beraten, wie sie mit dieser Verweigerungshaltung des rbb umzugehen ist. Wie die Freienvertretung gehört hat, sollen weitere Protestaktionen schon in Vorbereitung sein. Freie, die nicht so lange warten wollen, können sich hier schon mal für den „faulen Sommer gegen faule Kompromisse“ anmelden.
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Ob die aktuellen Tarifkonflikte abgeschlossen sein werden, wenn der Rundfunkrat eine Intendantin bzw. einen Intendanten für die nächsten fünf Jahre wählt? Wir sind da eher skeptisch, seit der Zeitplan dafür bekanntgeworden ist: Am 8. Juni sollen sich die von der Findungskommission ausgewählten Kandidat*innen dem Rundfunkrat vorstellen, am 16. Juni soll dieser dann seine*n Favorit*in wählen. Die aktuelle Interimsintendantin macht keinen Hehl daraus, dass sie ihr Amt durchaus über die Beschränkung auf ein Jahr hinaus ausüben möchte. In genau sieben Wochen werden wir vermutlich wissen, wer das Rennen gemacht hat.
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Auch wenn die Belegschaft nicht mitwählen darf: Wir wollen wissen, welche Kompetenzen und Eigenschaften ihr euch von eure*r künftigen Intendant*in wünscht – und wie ihr die Aufarbeitung der rbb-Krise einschätzt. Vor einem guten halben Jahr haben wir euch das schon mal gefragt, jetzt wollen wir wissen: Was hat sich seitdem verändert? Zusammen mit Personalrat, Frauenvertretung und Redaktionsausschuss rufen wir zur großen Belegschaftsumfrage auf. Macht alle mit, damit es ein aussagekräftiges Bild gibt! Hier nochmal der Link ohne Umweg übers Intranet.
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Der Monatswechsel von April zu Mai an diesem verlängerten Wochenende ist ein besonderer: Nicht nur, weil der rbb am 1. Mai sein 20-jähriges Bestehen, nun ja, „feiert“. Auch, weil das 49-Euro-Deutschlandticket an den Start geht, das es auch für arbeitnehmerähnliche Freie als rbb-Firmenticket gibt. Sondern auch, weil nach dem 30. April nicht genommener Resturlaub aus dem Jahr 2022 verfällt. Also: Wenn ihr gerade schon im Intranet seid: Schnell noch einen digitalen Urlaubsentgeltantrag ausfüllen. Und bitte beachten: Urlaubsentgelt für 2022 kann rückwirkend, aber nur für arbeitsfreie Tage zwischen dem 1. Januar und dem 30. April 2023 beantragt werden.
Jetzt erstmal einen schönes Wochende!
Eure Freienvertretung
Probleme mit den Intranet-Links? Wer von außen auf das Intranet zugreift, ersetzt den URL-Anfang (https://intranet.rbb-online.de/) durch https://mein.rbb-online.de:11005/.