Beschäftigungssicherung: rbb will 20 Jahre – und betriebsbedingte Kündigungen

Der rbb hat in der zweiten Verhandlungsrunde über einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für arbeitnehmerähnliche Freie sein Angebot geändert. 

Demnach könnte ein Beendigungsschutz für Freie nach mindestens 20 Jahren ununterbrochener Tätigkeit für den rbb greifen. Für diese im Vergleich zum ersten Angebot (25 Jahre) günstigeren Frist will der rbb allerdings weitere Bedingungen knüpfen: Neben Regelungen, die geschützte Mitarbeiter*innen ggf. zu Umschulungen bzw. zur Annahme für fachlich zumutbare Tätigkeiten veranlassen sollen, fordert der rbb die Möglichkeit von betriebsbedingten Kündigungen.

Dieses Angebot geht weit an den Bedürfnissen der Freien vorbei, die Gewerkschaften haben es abgelehnt. Wir haben unsere Forderung für eine Beschäftigungssicherung erneuert: Nach maximal sechs Jahren müssen auch programmgestaltende Freie die Sicherheit vor Beendigungen haben. Für nicht programmgestaltende Kolleg*innen, die bisher keinen Bestandsschutz haben, halten wir zwei Jahre für angemessen.

So selbstverständlich wir offen für Regelungen sind, die den festen Freien Sicherheit vor Beendigung und wesentlicher Einschränkung verschaffen, so selbstverständlich werden wir keiner Regelung zustimmen, die den Schutz vor Beendigungen gleich wieder aushebelt. Wir sind überzeugt: Das Bedürfnis der Freien nach Sicherheit bis zum Renteneintritt und die Flexibilität des rbb bzw. seiner Programme und Angebote sind vereinbar. Dass die Möglichkeit „betriebsbedingter Kündigungen“ ein geeignetes Instrument ist, bezweifeln wir. Der rbb hat zugesagt, bis Mitte Dezember einen prüffähigen Entwurf so einer Regelung vorzulegen. Die Verhandlungen sollen Anfang Januar fortgesetzt werden, ein Termin steht noch nicht fest.

Euer Verhandlungsteam
ver.di: Marika Kavouras, Kathlen Eggerling, Dagmar Bednarek, Andrea Mavroidis
DJV: Christoph Reinhardt, Christoph Hölscher, Lojain Al Holu