Impfung + Bestandsschutz für alle + voller Onlinezuschlag

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

jippijajey! Wenige Wochen vor der Sommerpause dreht der Laden nochmal richtig hoch.

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First things first: Ab nächster Woche wird geimpft! In Berlin und Potsdam. Für Feste und Freie. Mit Biontech. Außendienstler und Großraum-Insassen bitte zuerst, Montag um 9 Uhr wird der Link zum Buchungssystem im Intranet veröffentlicht. In der ersten Woche reichen die Vorräte für 336 Kolleg*innen, die anderen kommen später dran. Die Einzelheiten stehen im Intranet. Wer dem Zugriff von extern schon mal für Montagmorgen üben will: https://mein.rbb-online.de/intranet

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Auch super gelaufen: Die Infoveranstaltung zum Bestandsschutz bzw. zu Statusklagen am Dienstag. 90 Teilnehmer*innen! So viel Interesse gab es in den fast sieben Jahren Freienvertretung für keine unserer Infoveranstaltungen.

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Botschaft Nummer 1 der der geladenen Experten: Bestandsschutz für alle ist möglich (der SWR beweist es), muss keine Mehrkosten mit sich bringen und gewährleistet auch das Abwechslungsbedürfnis des Senders. Botschaft Nummer 2 (nur für den Fall, dass so ein Tarifvertrag nicht zustande kommen sollte): Auch Programmgestaltende können sich erfolgreich eine feste Stelle durch eine Statusklage beim Arbeitsgericht sichern. In der Tat: Die Aussichten sind in vielen Fällen zwar (richtig) schlecht, aber bei 900 PG-Freien im rbb bleiben immer noch hunderte, für die sie gut genug sind. Wer wissen will, wie die Chancen im eigenen Einzelfall stehen – die Gewerkschaften bieten Beratung an, und …

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… wer das alles erstmal noch genauer wissen will und die einmalige Infoveranstaltung verpasst hat, kann das Wichtigste nachlesen. Die Freienvertretung hat mitgeschrieben und die Zusammenfassung hier veröffentlicht (und der Bequemlichkeit halber gleich hier unten an diese Mail drangehängt, aber wer liest schon so weit runter …).

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Noch ein Tipp für Programmgestaltende: Der volle Onlinezuschlag. Nur die Älteren erinnern sich an die finsteren Zeiten, in denen die Sender ihre Beiträge maximal für 7 Tage ins Internet stellen durften. Damals war die Aufteilung des Onlinezuschlags sinnvoll: 2,75 Prozent gibt es für Radio– und Fernsehbeiträge pauschal. Wenn das Stück länger als 7 Tage online steht (damals die absolute Ausnahme), kommen noch 2,5 Prozent dazu. Das gilt bis heute. Und weil der rbb es immer wieder vergisst (um nicht zu sagen: grundsätzlich unterlässt), diesen nutzungsabhängigen Zuschlag von sich aus auszuzahlen, gibt es nur einen Weg, um das zu ändern: Fordert den rbb ausdrücklich zur Zahlung auf. Wenn ihr nachweisen könnt, dass ein Radio- oder Fernsehbeitrag (für reine Online-Stücke gibt es leiderleider keinen Onlinezuschlag) länger als 7 Tage im Netz stand oder steht (einschließlich Mediatheken, offizielle Youtube-Kanäle o.ä), muss diese Nutzung angemessen vergütet werden.

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Last not least: Bitte merkt euch unsere Freienversammlung vor. Übernächsten Dienstag, 15.6., 10 bis 12 Uhr, auf Teams. Wir wollen mit unserer Intendantin Patricia Schlesinger besprechen, wie es nach „Frei im Mai“ zwischen den Freien und der Geschäftsleitung vernünftig weitergehen soll. Die Teilnahme während der Arbeitszeit ist ausdrücklich erlaubt.

Jetzt aber erstmal: Schönes Wochenende!

Eure Freienvertretung