Absage Konfliktkommission +++ „Corona-Knigge“ +++ Freienstatistik

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch in der Freienvertretung haben wir uns ja schon fast an das Arbeiten unter Coronabedingungen gewöhnt: überwiegend Homeoffice, Beratung nur noch per e-mail und Telefon, Sitzungen und Besprechungen als Videoschalten. Auch wenn uns natürlich der persönliche Kontakt vor allem zu euch fehlt, müssen wir feststellen: Es funktioniert irgendwie – und immerhin schafft es der rbb ja auch, unter diesen Bedingungen zu senden bzw. wie man heute sagt: auszuspielen – und das zum Teil mehr als sonst.

Umso enttäuschter waren wir, dass der rbb die für vergangenen Donnerstag geplante Videokonferenz der Konfliktkommission zum Honorarrahmen Programm kurzfristig abgesagt hat. Okay, Verschiebungen wegen der „engen Corona-Terminlage“ können derzeit immer mal vorkommen. Dann muss man eben so schnell wie möglich einen neuen Termin finden. Den Vorschlag des rbb allerdings, mit der nächsten Verhandlungsrunde zu warten, bis man sich wieder persönlich gegenübersitzen kann, finden wir sehr unbefriedigend. Gerade jetzt, wo die Freie unter extremen Bedingungen alles fürs Programm geben, finden wir es besonders wichtig, die Konflikte um den Honorarrahmen schnellstmöglich zu lösen. Auf die Einlösung dieses Versprechens warten viele Programmfreie sehnsüchtig. Es wäre ein verheerendes Signal, das jetzt auf die lange Bank zu schieben. Die Gewerkschaften haben den rbb gebeten, zeitnah Ersatztermine anzubieten – ggf. auch für eine Videokonferenz. Bis zum Redaktionsschluss dieses Newsletters gab es noch keine Antwort.

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Auch jenseits der Frage, ob und wie Tarifverhandlungen geführt werden sollten: Alle Regeln für das Verhalten im rbb in der Coronakrise hat der Krisenstab noch einmal gebündelt. Der „Abstandsknigge“, den wir euch im Anhang mitschicken, fasst Hygiene- und Abstandsregeln, Empfehlungen zum Maskentragen und zur Kontaktminimierung sowie weitere Verhaltenstipps zusammen. Wir unterstützen das Bemühen der Geschäftsleitung um kollegiales, rücksichtsvolles und gesundheitsbewusstes Verhalten in Pandemiezeiten. Allerdings hören wir immer noch regelmäßig von Kolleg*innen, dass am ein eigen Arbeitsplätzen nach wie vor die Voraussetzungen für das Einhalten von Abstands- und Hygieneregeln fehlen. Bitte meldet euch bei uns, wenn es Probleme gibt – wir leiten Beschwerden weiter und behandeln sie auf Wunsch auch vertraulich.

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Bezüglich der Leistungen für Freie, denen in der Coronakrise Aufträge wegbrechen, gab es in der zurückliegenden Woche nur noch wenige Fragen und Beschwerden von Euch. Möglichweise schleift sich bei der Umsetzung der hochkomplizierten Regelungen ja inzwischen eine gewisse Routine ein. Missverständnisse gab es allerdings an einem Punkt: Anders als in unserem letzten Newsletter berichtet, müssen ab Mai alle Freien, die aufgrund eines besonderen Gesundheitsrisikos zuhause bleiben müssen und nicht die Möglichkeit zum Homeoffice haben, dem rbb eine ärztliche Bescheinigung darüber vorlegen. Das betrifft auch Kolleg*innen, die diese Leistungen schon jetzt bekommen. Eine „Altfalllösung“, über die wir berichtet haben, gibt es nun doch nicht. Ausgenommen sind nur Personen, die bereits im Homeoffice arbeiten und das auch weiterhin tun werden

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Große Schwierigkeiten haben oft Eltern, die ihre Kinder wegen geschlossener Schulen und Kitas zuhause betreuen müssen und nicht die Möglichkeit zum Home-Office haben. Gerade alleinerziehende Freie bringt das manchmal in existenzielle Schwierigkeiten. Hierzu nochmal der Hinweis, dass die Arbeit beim rbb auch von Freien häufig als „systemrelevant“ eingeschätzt wird und dementsprechend ein Anspruch auf Notbetreuung in Schulen oder Kitas besteht. Die Geschäftsleitung hat versichert, bei der Ausgabe entsprechender Bescheinigungen großzügig zu sein. Wer trotzdem nicht auf Notbetreuung zurückgreifen kann, hat unter Umständen Anspruch auf staatliche Ausfallentschädigung. Diese beträgt 67 Prozent des Verdienstausfalls, höchstens 2016 € pro Monat und muss von uns Freien bei der zuständigen Behörde beantragt werden. In Berlin wird an dem entsprechenden Formular noch gearbeitet, Brandenburger*innen finden hier alle nötigen Informationen.

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Endlich sind sie da: Zahlen, Daten und Fakten über die rbb-Freien für das Jahr 2019. In diesem Jahr – vielleicht auch wegen Corona – mit mehrmonatiger Verspätung und daher vielleicht schon wieder überholt? Trotzdem interessant: Gut 1500 arbeitnehmerähnliche Freie waren im vergangenen Jahr an durchschnittlich 169 Tagen (unverändert zu 2018) für den rbb im Einsatz und haben in dieser Zeit 36.915 € verdient – knapp drei Prozent mehr als im Jahr davor bei. Auch im Jahr 2019 erfreuten sich die arbeitnehmerähnlichen Freien einer überdurchschnittlich guten Gesundheit: 840 haben sich nicht für einen einzigen Tag krank gemeldet (2018 waren es noch fast 1000). Eine bemerkenswerte Veränderung gibt es beim Urlaub:  2018 hatten noch über 300 Arbeitnehmerähnliche keinen Antrag auf Urlaubsentgelt gestellt, 2019 waren es nur noch 140. Könnte das womöglich auch ein bisschen mit der Arbeit der Freienvertretung zu tun haben? Wir empfehlen jedenfalls den verbliebenen 140 Kolleg*innen: Noch könnt ihr Urlaubstage aus 2019 beantragen – entgegen anderslautenden Gerüchten auch bis Ende Juni 2020. Wir beraten gerne bei der Antragsstellung!

Viele Grüße und ein schönes Wochenende!

Eure Freienvertretung