Newsletter: Update Leistungen für Freie

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die zweite von der Corona-Pandemie geprägte Woche geht zu Ende – und nach wie vor ändern sich die Dinge fast täglich. „Learning by doing“ – ist das Motto der Stunde – egal, ob wir mit den Tücken des Homeoffice kämpfen, die Vorsichtsmaßnahmen bei Außendrehs umzusetzen versuchen oder in Erfahrung bringen wollen, wie genau wir bei coronabedingten Auftragseinbußen abgesichert sind.

Vor allem zu letzterem verdichtet sich mittlerweile die Informationslage – heute hat die Personalabteilung ihre Antworten auf „häufig gestellte Fragen“ – FAQs – im Intranet veröffentlicht (hier der Link, falls ihr im rbb seid und hier der Zugriff von außerhalb).

Nach Rücksprache mit der Personalabteilung fassen wir noch einmal zusammen:  Grundsätzlich soll jede*r arbeitnehmerähnliche Freie, die oder der dem rbb prinzipiell zur Verfügung steht, mindesten 80% ihres/seines durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monate bekommen. Wie viel genau und wie berechnet, hängt von der Art der Beauftragung ab. Wichtig: Die Umsetzung soll dezentral von den jeweiligen Bereichen geregelt werden, die auch die (Ausfall-)Honorare anweisen. Damit das klappt und vor allem nicht zu lange dauert, hat die Personalabteilung zugesagt, alle Führungskräfte eingehend zu informieren. Also, wendet euch mit euren Ansprüchen erstmal zeitnah an euren Chef/eure Chefin. Falls es hakt, stehen Herr Nimptsch von der Personalabteilung und natürlich die Freienvertretung euch mit Rat und Tat zur Seite.

Die Regelungen nochmal im Einzelnen:

1.  Bereits disponierte bzw. fest zugesagte Dienste, die der rbb absagt, werden zu 100 Prozent honoriert. Für künftige Dienstpläne werden mindestens 80 Prozent der üblichen Einsätze zugesagt.

2. Freie mit Bestandsschutz erhalten pro Monat Honorar für 1/12 ihrer jährlichen Einsatzgarantie unabhängig von den tatsächlichen Einsätzen. Sie geben wie bisher ihre Verfügbarkeiten an, werden in einem „virtuellen Dienstplan“ disponiert und stehen dem rbb an diesen Einsatztagen zur Verfügung. Honorierte Tage werden auf die Bestandsgarantie angerechnet. Zuschläge werden nur gezahlt, wenn auch tatsächlich an Sonn- und Feiertagen oder nachts gearbeitet wird oder Überstunden geleistet werden.

3. Bei wegbrechenden Aufträgen, die nicht in Dienstplänen stehen, besteht Anspruch auf 80 Prozent des monatlichen Durchschnittseinkommens des vergangenen Jahres (1.3.1019 – 29.3.2020 (ohne Zuschläge, Mehrarbeit und Sozialleistungen). Dafür müsst ihr euch dann ggf. an bestimmten Tagen für Einsätze bereithalten. Wichtig: Auch diese Honorare werden von den beauftragenden Bereichen angewiesen, entsprechende Verfügbarkeiten von ihnen disponiert. Wendet euch also rechtzeitig an eure Chefin/euren Chef, wenn ihr Auftragseinbrüche feststellt oder befürchtet.

4. Bei allen Formen von „Mischtätigkeit“ (mit und ohne Dienstplan, Einsätze für unterschiedliche Bereiche) sollen die Ansprüche anteilig berechnet werden. Wer im Haus viele Standbeine hat, muss sich also bei Auftragseinbußen möglicherweise an mehrere Redaktionsleiter*innen oder Wellenchef*innen wenden, die die jeweils fälligen Ausfallhonorare anweisen. Das ist u.U. etwas kompliziert, aber momentan angeblich nicht anders leistbar.

5. Freie, die sogenannten Risikogruppen angehören (Ü60, Schwangere, Vorerkrankte), müssen sich nicht für Einsätze beim rbb verfügbar halten. Wenn sie ihre Arbeit nicht im Homeoffice leisten können, werden sie nach der jeweiligen Regelung honoriert (Ausfallhonorar, 80%, 1/12). Sie müssen ihre verantwortliche Führungskraft darüber informieren, dass sie zur Risikogruppe gehören, aber keinen Antrag auf Leistungen im Krankheitsfall oder Urlaubsentgelt stellen.

6. Kolleg*innen, sie sich in behördlich angeordneter Quarantäne befinden oder vom rbb wegen eines erhöhten Ansteckungsrisikos nach Hause geschickt werden, bekommen für diese Zeit Leistungen im Krankheitsfall.

7. Die Regelungen gelten erstmal bis Ende April, bei Bedarf wird es eine Verlängerung oder Nachfolgeregelung geben. Ob und ggf. ab wann die Leistungen rückwirkend gelten, konnte uns der rbb noch nicht sagen. Nach unserer Wahrnehmung brachen ca. ab Mitte März Aufträge in größerem Umfang weg. Das würde sich dann folglich ab Anfang April in den Honorarabrechnungen bemerkbar machen. Bitte meldet euch, wenn es Probleme bei der Kompensation von Ausfällen in diesem Zeitraum gibt.

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So weit, so kompliziert – und hoffentlich in jedem Punkt richtig und verständlich erklärt. Der rbb hat uns jedenfalls versichert, das kein*r „durchs Rost“ fallen solle. Das freut uns! Wenn ihr Fragen oder Probleme habt, meldet euch. Uns erreicht ihr auch weiterhin zu den üblichen Zeiten unter 030 – 97993 80503 oder unter freienvertretung@rbb-online.de

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Wenn ihr über die Entwicklungen im rbb  immer aktuell informiert sein wollt, empfehlen wir neben dem regelmäßigen Blick ins Intranet auch das rbb-interne Corona-Update per E-mail. Dafür könnt ihr euch hier registrieren.

Soweit erstmal für heute – passt auf euch auf!

Eure Freienvertretung