Corona + Honorarprobleme + Konfliktkommission

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Corona-Pandemie hat auch den rbb fest im Griff. Die aktuelle Lage dazu ändert sich quasi stündlich. Daher sind alle Informationen zum Thema von äußert begrenzter Haltbarkeit. Heute ganz aktuell: Ab Montag schließen Schulen und Kindertagesstätten in Berlin und Brandenburg –  was das für freie Mitarbeiter*innen bedeutet, die nicht arbeiten können, weil sie Kinder betreuen müssen, ist noch völlig unklar. Wir halten euch auf dem Laufenden.

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Erste Erfahrungen gibt es dagegen mit behördlich verordneter Quarantäne. Auch einige freie Kolleg*innen sind davon betroffen. Wir wünschen natürlich gesundheitlich alles Gute – finanziell gibt es denselben Zuschuss wie bei Krankheit, zu beantragen auf demselben Formular. Statt Attest bitte die Quarantäneanordnung beifügen. Wenn der reale Verdienstausfall davon nicht kompensiert wird, erstattet u.U. die Gesundheitsbehörde den Rest.

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Wir wollen hier nicht die umfangreichen Informationen im offiziellen Corona-Blog der Geschäftsleitung im Intranet doppeln. Aber ein paar Dinge unterstreichen bzw. ergänzen:

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Ausfallhonorare: Die muss es geben, wenn der rbb einen bereits vereinbarten Dienst absagt. Zum Beispiel, weil keine Besucherführungen mehr stattfinden oder die CNC-Simulation ausfällt. Ausnahme: Der rbb kann „zeitnah“ einen Ersatzauftrag anbieten.

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Dasselbe gilt auch für die „Trennung der Standorte“. Wer so umdisponiert wurde, dass man den Einsatz nicht annehmen konnte, muss ebenfalls ein Ausfallhonorar (bzw. einen Ersatzauftrag) bekommen.

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Wer sich krank fühlt, muss für das Attest nicht zum Arzt gehen. Bei Erkältungsbeschwerden darf der Hausarzt die Krankschreibung auch nach telefonischer Abklärung ausstellen. Der rbb erkennt auch vorübergehend die so genannte Online-AU an.

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Wer denkt, dass die Arbeit genauso gut von Zuhause aus erledigt werden kann (ganz ohne Infektionsrisiko auf dem Arbeitsweg oder im Großraumbüro), sollte sich an die Chefs wenden – die sind gehalten, darüber zu entscheiden und nach Kräften möglich zu machen.

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Unser letzter Corona-Tipp für alle „freien Freien“ (ohne arbeitnehmerähnlichen Status): Wer krank ist, bekommt zwar nicht den üblichen Zuschuss. Es gibt aber noch den Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung, wenn  man mehre Tage hintereinander disponiert war. Und siehe oben: Im Falle von Quarantäne kann man den Verdienstausfall direkt von der Gesundheitsbehörde erstattet bekommen.

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Ja, ein paar anderen Themen gibt es auch noch.

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Die Brutto=Netto-Krise hat ihren Höhepunkt hoffentlich inzwischen überschritten. Nicht, dass die Personalabteilung von der Übergangsfrist bis Ende März abrücken würde – aber eine gewisse Bewegung spüren wir trotzdem. Bisher noch ungelöste Fälle (und das sind viele, wie wir von euch wissen) sollen unabhängig von der Frist geklärt werden, sichert die Personalabteilung zu. Die Finanzämter bzw. die Clearingstelle der Rentenversicherung tanzen eben nicht nach dem Rhythmus, den der rbb gerne hätte. Wie lange der Sender an der Fiktion noch festhalten will, wissen wir nicht – höchste Zeit, diese Realität anzuerkennen.

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Am heutigen Freitag tagte zum zweiten Mal die „Honorarrahmenkommission“ von rbb und Gewerkschaften, die sich mit Konflikten bei der Auslegung des Tarifvertrags befasst – zeitgemäß in Form einer Videokonferenz. Immerhin gab es erste Annäherungen bei der Definition von „hoher Verantwortung für Programminhalte“ – eine Voraussetzung, um Redaktionsdienste mit „erhöhten Anforderungen“ eingestuft und honoriert zu bekommen: Eine Einbeziehung von Planer*innen könnte sich der rbb hier unter bestimmten Umständen vorstellen. Auch bei der Definition von „Alleindiensten“ will sich der rbb bewegen und kündigte für die nächste Sitzung einen Kompromissvorschlag an. Erheblichen Dissens gibt es weiterhin bei der Frage, wie Live-Reporter*innen tariflich einzustufen sind und wie sich „außerordentlicher Zeitdruck“ definiert. Immerhin hat der rbb ausdrücklich versichert, dass alle möglicherweise noch erzielten Vereinbarungen rückwirkend zum 1. Januar 2020 gelten sollen. Die nächste Runde steht am 23. April an – schauen wir mal, wie sich die Corona-Lage bis dahin entwickelt hat.

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Und für alle, die lange auf ihre Februarabrechnung gewartet haben (oder vielleicht immer noch warten?): Schuld an der erneuten Verzögerung waren Computerprobleme in der Honorarabrechnung. Sie sind inzwischen behoben, für März sollen die Abrechnungen wieder pünktlich kommen.

Erstmal wünschen wir euch ein schönes Wochenende – bleibt gesund!
Eure Freienvertretung