Corona + Honorarprobleme + Freienstatut

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als ob es nicht schon genügend Probleme geben würde: bei rbbKultur werden (An-)Kündigungen eingetütet – Honorarzahlungen bleiben liegen – der KEF-Bericht lässt neues Unheil  erwarten. Die Vorbereitungen auf den Corona-Virus legen auf alles noch einmal eine Schippe drauf.

+++

Schon wieder Ärger mit der Honorarabrechnung. Erst im Januar, dann im Februar und jetzt im März. Wieder sind ungezählte Girokonten ins Dispo gelaufen, weil die Honorarabrechnung mit SAP nicht in Ordnung ist. Die Einzelheiten kennen wir noch nicht, und bei allem Mitgefühl für die vom Umzug, Krankheit und IT-Stress geplagte Abteilung: So kann es nicht weitergehen! Wenn der rbb mit den vorhandenen Mitteln keine zuverlässigen Honorarzahlungen gewährleisten kann, muss es Verstärkung geben.

+++

„Gibt es eigentlich einen neuen Stand für die Brutto=Netto-Frage?“, werden wir oft gefragt. Leider nicht: Manche Finanzämter stempeln die Vorlage ab, manche nicht. Die Clearingstelle der Rentenversicherung dämpft die Hoffnung, dass Entscheidungen in den eigentlich vorgesehenen drei Monaten realistisch seien. Die Personalabteilung kommt mit den Einzelfallberatungen nicht hinterher. Noch drei Wochen bis zum Ende der Übergangsfrist – und dann? Die Freienvertretung fordert natürlich eine Verlängerung auf ein realistisches Maß (und freut sich sehr, dass die Programmchefs das ganz ähnlich sehen). In der kommenden Woche besprechen wir das mit der Personalabteilung.

+++

Ob es bei rbbKultur (fka Kulturradio) bald mal bergauf geht, ist derzeit nicht abzusehen. In der vergangenen Woche waren erstmal die Tiefschläge dran:  Über das neue Sendeschema am Tag ist immerhin so viel bekannt, dass von den heutigen Moderator*innen die Hälfte nicht mehr benötigt wird. Viele haben bereits mündlich erfahren, dass sie sich etwas anderes suchen müssen, die schriftlichen Beendigungsmitteilungen folgen wohl bald.  Wer noch nicht bei uns war: Die Freienvertretung berät selbstverständlich über die verbliebenen Optionen.

+++

Und wenn wir ein paar Minuten Leerlauf haben, schmökern wir im jüngsten KEF-Bericht. Man reibt sich die Augen: Vor Tränen wegen des Beitragsvorschlags natürlich, aber auch, weil die KEF plötzlich die Zahl der Freien um fast 30 Prozent nach oben korrigiert hat. Rund 11.000 Vollzeit-Äquivalente bei ARD und ZDF – das kommt der Wahrheit schon deutlich näher als die Schönfärberei der vergangenen Jahre. Der ARD-Freienrat hat jedenfalls zuletzt 18.000 feste Freie (Personen) gezählt, in VZÄ umgerechnet dürfte es um mindestens 12.000-15.000 „Stellen“ gehen.

+++

Wer nun aber denkt, im KEF-Bericht gibt es nur trockene Zahlen – weit gefehlt! Dort werden mit innovativen Metaphern geradezu sinnliche Bilder aus dem Innenleben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gemalt. Zum Beispiel der „sich verfestigende Personalkörper„. (Bitte mal kurz die Augen schließen und sich für ein, zwei Sekunden ausmalen, wie der wohl aussieht.) Respekt, liebe KEF, so sexy muss man Bestandsschutz-Tarifverträge oder längere Ankündigungsfristen erstmal darstellen! Btw: Wir fordern Bestandsschutz für programmgestaltende Freie.

+++

Und wir fordern mehr Rechte auch für die Interessenvertretung der Freien, bald auch wieder im Brandenburger Landtag. Wer in der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses dabei sein möchte, kann sich schon mal den 25. März, 11 Uhr, vormerken. Neben unserer Intendantin Patricia Schlesinger werden die langjährige frühere freie Personalrätin von Radio Bremen, Hanna Möllers, unser Abendschau-Kollege und DJV-Landesvorsitzende Christian Walther sowie die Freienvertretung angehört.

+++

Letzte Woche hatten wir gehofft, spätestens heute verbindliche Antworten zu den wichtigsten Corona-Fragen liefern zu können. Genau sieben Tage später hat die Task Force tatsächlich auch für Freie Fragen und Antworten nachgelegt. Leider kann man nicht mit allen Antworten etwas anfangen.

+++

Dass man z.B. auch bei einer Corona-Erkrankung den üblichen Zuschuss im Krankheitsfall bekommt, ist nicht wirklich überraschend. Interessanter wäre die Antwort auf die Frage, was bei Quarantäne (ohne krank zu sein) geschieht, denn in diesem Fall habe ich ja kein ärztliches Attest, um den Zuschuss zu beantragen.  Die Antwort steht aus, die Freienvertretung ist aber sicher: Ja, den Zuschuss muss es auch geben, wenn man wegen Quarantäne nicht arbeiten kann.

+++

Auch die kulant gedachte Regelung, dass bis auf Weiteres ein Attest erst nach fünf Tagen nachgereicht werden muss, wirft mehr Fragen auf als Antworten, da diese nur bei „Nachweis einer konkreten Beschäftigung“ gelten soll. Selbst wenn man diese unglückliche Formulierung so versteht, dass für den betreffenden Tag ein Einsatz fest vereinbart gewesen sein muss, wird sie wohl praktisch niemanden dazu bewegen, sich in Ruhe auszukurieren, ohne zum Arzt zu gehen. Wir raten euch jedenfalls davon ab, denn ihr würdet in der Regel einen Honorarverluste haben: der Zuschuss beträgt maximal 1/365 der letzten 12 Monate, das ist deutlich weniger als ein durchschnittliches Honorar pro Beschäftigungstag. Fair ist das nur, wenn der niedrige Satz auch an Tagen ohne Beschäftigung gezahlt wird – das schließt der rbb aber ohne Attest aus. Wir haben vorgeschlagen, den zweiten Satz einfach zu streichen.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Eure Freienvertretung