Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch in dieser Woche haben uns etliche Fragen erreicht. Manche Antworten haben uns selbst erstaunt.
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Z.B. darf im Künstlerhof in Berlin seit einer Weile nicht mehr geraucht werden. Warum eigentlich nicht? Antwort: Letztlich ist der Klimawandel schuld. Also, der heiße Sommer. Bzw. die Klimaanlage. Deren Ansaugöffnung den Rauch im Künstlerhof fachgerecht einsaugte, herunterkühlte und dann im Haus (Rauchverbot!) verteilte. Wo man jetzt stattdessen rauchen soll? Gute Frage – nächste Frage.
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Warum fangen so viele Chefs eigentlich an, herumzudrucksen, wenn man sie auf die neuen Honorare und Regelaufwände anspricht? Das werden wir auf unserer #Sommertour immer wieder gefragt. Hm. Höchstwahrscheinlich, weil die Chefs auch noch nicht wirklich durchgestiegen sind durch die 72 Seiten Tarifvertrag (hier nochmal zum Nachlesen). Die Personalabteilung vermittelt es ihnen derzeit nach Kräften, und bis Oktober sollen alle Tätigkeiten eingruppiert sein. Also – habt etwas Geduld mit euren Chefs, aber erklärt ihnen zügig, wie sie eure Arbeit einzuschätzen haben.
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Die Gretchenfrage für das Arbeitsgericht ist bei einer Festanstellungsklage ja immer: Ist die Tätigkeit programmgestaltend oder eben nicht? Im Falle des Kollegen einer bekannten rbb-Musikredaktion liegt uns jetzt die schriftliche Begründung des nunmehr rechtskräftigen Urteils vor: „Sitz und Stimme“ in einer fünfköpfigen Redaktion zu haben und Vorschläge einbringen zu können ist nicht dasselbe wie eine freie, eigene Entscheidung – und welche Musik tatsächlich ins Programm kommt, war eben nicht die individuelle Entscheidung des Klägers, sondern der Redaktion. Nicht programmgestaltend! Diese Antwort freut uns nicht nur für den Kollegen, der rückwirkend eine feste Stelle bekommen hat. Sondern auch für viele andere, die in ähnlichen Konstellationen arbeiten. Es muss ja nicht immer eine Festanstellung sein – Bestandsschutz wäre auch etwas sehr Schönes!
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Sonst noch Fragen? Immer gerne, aber erstmal:
Schönes Wochenende!
Eure Freienvertretung