Newsletter: ++ Gesunde BA-Kolleg*innen ++ Freienvertretung vor Gericht ++ Sommertour

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

während viele von euch sich – ganz offensichtlich – in den wohlverdienten Sommerurlaub verabschiedet haben (freie Fahrradständer, freie Parkplätze…) hält die Freienvertretung die Stellung. Und das ist auch gut so! So waren wir beim Workshop der BA-Kolleg*innen dabei. Es sollten Maßnahmen gegen schlechte und/oder beeinträchtigende Arbeitsbedingungen entwickelt werden. Die BA-Kolleg*innen – fest wie frei – sind einer sog. „Gefährdungsbeurteilung“ (= GBU) unterzogen worden. Diese GBUs sind gesetzlich vorgeschrieben. Der Arbeitgeber muss sie regelmäßig durchführen! Jetzt waren also die Brandenburger Kolleg*innen dran. Auch wenn die Freienvertretung von der Art der Datenerhebung nicht sonderlich überzeugt ist, konnten dennoch etliche Missstände identifiziert werden.

Von der nervigen Akustik über Stress im Großraumbüro bis hin zum ungesunden Raumklima. Den Joker aber haben die freien Mitarbeiter*innen gezogen. Obwohl im rbb höhenverstellbare Tische für Wechselarbeitsplätze schon lange vorgeschrieben sind, sucht man sie im Arbeitsraum der Freien vergeblich. Auch einen zweiten Bildschirm, der für die Arbeit an Fernsehbeiträgen unerlässlich ist, fehlt auf den Schreibtischen der Freien. Da muss schnell Abhilfe geschaffen und die gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen „nur noch“ im Sinne der Kolleg*innen umgesetzt werden. Wir werden ein Auge darauf haben!

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Die Freienvertretung stand vor Gericht – allerdings nicht unfreiwillig. Verhandelt wurde vor dem Berliner Verwaltungsgericht, das sich vor zwei Jahren nicht zuständig fühlte. Vom Oberverwaltungsgericht war es jetzt dazu verdonnert worden, sich doch mit den Anliegen der Freienvertretung zu befassen. Worum ging es? Gleich um zwei Themen. Thema eins: Fortbildung für freie Mitarbeiter*innen. Sind die eigentlich benachteiligt, wenn sie eine Fortbildung für schmales Geld machen (sollen) und dafür ein normales Honorar sausen lassen müssen? Thema zwei: Wieviel darf die Freienvertretung über die Freien wissen, die sie vertritt? Es war eine laaange Verhandlung und das Urteil steht noch aus. Ein Erfolg für die Freienvertretung wäre eine echte Überraschung. Denn der Richter hat letztendlich keinen Zweifel daran gelassen, dass er das Freienstatut nicht als gesetzliche Grundlage betrachtet – das es ja auch nicht ist. Aber ohne gesetzliche Grundlage ist das mit der Datenweitergabe so eine Sache. Wir lassen uns gerne von einem anderslautenden Urteil der 71. Kammer überraschen und halten euch auf dem Laufenden.

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Schon einen Termin für unsere #Sommertour gemacht? Sprecht mit euren Kolleg*innen, findet einen gemeinsamen Termin und ruft bei der Freienvertretung an: rbb-Durchwahl 80503! Wir kommen in eure Redaktion, euren Bereich, um mit euch über eure individuelle Eingruppierung im Rahmen des neuen Honorarrahmens Programm zu sprechen.

Schönes Wochenende und schönen Sommer wünscht

Eure Freienvertretung