Newsletter: Honorarrahmen Programm, Paraphierung, Start 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die ARD würde jetzt wohl langsam über eine Sondersendung diskutieren, die Freienvertretung dagegen zieht den Freitags-Newsletter kurz entschlossen um einen Tag vor. Wir haben Breaking News:

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Der Honorarrahmen Programm ist heute tatsächlich fertig geworden. Die Gewerkschaften und der rbb haben sich auf den Start zum 1.1.2020 geeinigt. Mittwoch wird das Vertragswerk in aller Form paraphiert, dann müssen die Gremien zustimmen. Dass es bis zur Bescherung noch siebeneinhalb Monate dauern soll, weckt natürlich die Ungeduld. Aber verglichen mit den fast 14 Jahren, die sich die Verhandlungen hingezogen haben, sitzen wir sieben Monate einfach auf einer Backe ab, oder?

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Irgendwelche Haken an der Sache? Aber reichlich! Die Arbeitszeitlücke (im Wert von 4 Prozent des Honorars) haben die Tarifparteien beherzt vertagt. Dass die Zielhonorare (Erfahrungsstufe 8 der Gehaltstabelle aus den Gruppen C bis F) erst nach mehreren Stufen erreicht werden sollen, war ja schon länger klar. Und weil es dabei völlig offen ist, ob die Angleichung auf Festangestelltenniveau in 3, 5 oder 15 Jahren erreicht ist, muss man fest im Glauben sein, dass tatsächlich alles einmal besser wird. Immerhin gibt es eine solide Bestandssicherung – bis es einmal soweit ist, dürfen die jetzt üblichen Honorare nur noch steigen und nicht mehr sinken.

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Aber ausnahmsweise wollen wir mal nicht mäkeln: Der Honorarrahmen ist ein großer Wurf, der rbb rechnet mit mehr als 10 Millionen Euro zusätzlichen Honorarmitteln (die Freienvertretung eher mit 15). Also, unter Gremienvorbehalt: Hoch die Tassen!

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Partylaune gibt es in dieser Woche auch bei radioeins. Zwei langjährige Freie sind frisch gebackene Feste – noch nicht rechtskräftig, aber mit den besten Aussichten auf Erfolg, wie die Freienvertretung als Prozessbeobachterin bezeugen kann. Glückwunsch!

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Okay, jeder Fall vor Gericht ist ein Einzelfall. Aber was vor allem der Richter am Montag dem rbb-Vertreter mitgegeben (bzw. geradezu an den Kopf geworfen) hat, geht alle an, die vielleicht doch nicht wirklich überzeugt sind, programmgestaltend zu sein, nur weil auf der Abrechnung „Red. Mit.“ steht. Dass jemand PG-Status hat, muss der rbb beweisen, nicht nur behaupten. In der Redaktionssitzung mitreden dürfen ist etwas ganz anderes als persönlich über die Inhalte zu bestimmen. Wir freuen uns auf die schriftliche Begründung und raten allen, die wie die beiden radioeins-Kollegen als Online- oder Musikredakteure eingesetzt werden, zumindest über einen Antrag auf Bestandsschutz nachzudenken. Gerne gemeinsam mit uns.

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Eine Statusklage kann man dann ja immer noch machen. Wie die 15 POC-Redakteur*innen. Ihre skandalöse Einstufung in die Gehaltsgruppe F hat jetzt der Personalrat an sich gezogen. Wir sind guter Hoffnung, dass der rbb ein Einsehen hat und nicht gleich die nächste Klagewelle provozieren wird. Oder wie der Richter am Arbeitsgericht Kühn am Montag zu Protokoll gab: „Der rbb hat in diesem Haus seit drei Jahren keinen einzigen Prozess mehr gewonnen.“

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In diesem Sinne: Die Zeiten ändern sich. Schönes Wochenende allerseits!

Eure Freienvertretung