Checkliste 2017

Frohes neues & gesundes Jahr 2017.

Seit ihr gewappnet?
Prüft es selbst ;)

zu 1) Mitglied Pensionskasse bzw. beim Versorgungswerk der Presse?
4 Prozent der Honorare legt der rbb jeweils drauf (in manchen Fällen sogar 7 Prozent), wenn man Mitglied bei der Pensionskasse Rundfunk oder beim Presseversorgungswerk ist und dort ebenfalls für die Altersversorgung einzahlt. Umgekehrt gilt: wer nicht Mitglied ist, verschenkt 4/7 Prozent des Einkommens.

»Empfehlung der Freienvertretung: Unbedingt machen!

zu 2) Wahlerklärung bei der Krankenkasse abgegeben?
Nur wer in der gesetzlichen Krankenversicherung zum „allgemeinen Beitragssatz“ versichert ist, hat nach sechs Wochen noch Anspruch auf Krankengeld und Mutterschaftsgeld. Leider meldet der rbb uns standardmäßig zum „ermäßigten Beitragssatz“ an – der ist zwar 0,6 Prozentpunkte billiger (14 Prozent statt 14,6 Prozent), führt bei längeren Erkrankungen aber direkt in die Armut. Der Weg in den allgemeinen Beitragssatz führt über eine sogenannte Wahlerklärung bei der Krankenkasse. Wer seinen Status herausfinden will, guckt einfach in die Honorarabrechnung. Ist die erste Ziffer des „SV-Schl.“ eine 1, ist alles gut. Steht dort eine 3, besteht Handlungsbedarf.

»Empfehlung der Freienvertretung: Unbedingt Wahlerklärung abgeben.

zu 3) Monatliche Meldung bei der Sozialversicherung?
Wer regelmäßig für den rbb arbeitet, sollte monatlich zur Sozialversicherung gemeldet werden. Allerdings meldet der rbb viele Freie nur tageweise – das führt nicht nur zu Versicherungslücken bei der Rente und Krankenversicherung, sondern sorgt auch in der Regel für eine niedrige Rente. Grund: bei der täglichen An- und Abmeldung liegt die Beitragsbemessungsgrenze viel niedriger. Das ist schön für den Arbeitgeber rbb, weil er nur wenig abführen muss. Nicht so schön wird es für alle, die später von der niedrigen Rente leben müssen.

»Tipp der Freienvertretung für Freie im Programm: wer einen Rahmenvertrag hat, wird
monatlich gemeldet. Wer keinen hat, sollte deswegen auf seinen Chef zugehen.
»Tipp für alle „Nicht Programm Gestaltenden“ (da gibt es keine Rahmenverträge): lasst
euren Status im Rahmen der Aktion legalize-it.rbbpro.de prüfen.

zu 4) Noch Resturlaub?
Resturlaub aus dem Jahr 2016 kann noch bis zum 30. April beantragt und genommen werden – allerdings nicht mehr rückwirkend an Tagen in 2016, sondern nur in Tagen 2017.

»Tipp: zügig die alten Tage verbrauchen, dann erst an den neuen Urlaub gehen.

zu 5) Bildschirmbrille vorhanden?
Wer Bildschirmarbeit macht, hat bei Bedarf Anspruch auf eine geeignete Bildschirmbrille. Auch für Freie übernimmt der rbb die Kosten auf Fielmann-Niveau oder zahlt einen Zuschuss.

»Tipp: Termin beim Betriebsarzt machen (und vorher das richtige Formular ausfüllen)

zu 6) Termin für ein Perspektivgespräch vereinbart?
Was dem Festen sein Mitarbeitergespräch, heißt für Freie „Perspektivgespräch“. Jeder Freie, der in einem Bereich mindestens 72 Tage arbeitet, hat (leider nur alle drei Jahre) Anspruch auf ein Gespräch mit dem Chef unter vier Augen.

zu 7) Fortbildungsbedarf?
Wer auf dem Laufenden bleiben will, muss sich selbst darum kümmern. Es gibt zum einen die Angebote der Medienakademie. Zum anderen immer die Möglichkeit, dem Chef zu sagen, was man lernen möchte, vielleicht auch gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen. Wenn der rbb sich nicht überzeugen lässt: Bildungsurlaub kann man bei bestimmten Themen immer nehmen.

zu 8) Frisches Arbeitszeugnis vorhanden?
Arbeitszeugnisse nennt der rbb bei Freien „Beurteilungen“, es steht aber dasselbe drin. Seit dem Herbst gilt ein neues Verfahren. Wer so ein (Zwischen)Zeugnis haben möchte, kann sich beim Chef oder bei der Personalabteilung melden.

zu 9) Nicht Programm gestaltend?
Wer „Nicht Programm gestaltend“ (NPG) beim rbb arbeitet (vor allem in Produktion und Betrieb, aber auch als Assistenz in den Redaktionen und in der Verwaltung) ist eigentlich ein Fall für eine Festanstellung. Der rbb wird wohl bald mit ver.di einen Tarifvertrag aushandeln, Ende Januar gibt es die nächste Sondierung.

»Tipp: Wer noch nicht auf der Liste steht – Informationen gibt es unter
legalize-it.rbbpro.de.

zu 10) Fragebogen zur Steuer- und Sozialversicherung verstanden?
Alle Jahre wieder verschickt der rbb seinen Fragebogen zur Steuer- und Sozialversicherungspflicht. In diesem Jahr in einer leicht geänderten Fassung. Wir meinen: das geht noch viel verständlicher. Wer Fragen hat, kann sich gerne an uns wenden.

»Tipp: wenn sich nichts geändert hat, braucht man den Bogen auch nicht ausfüllen – dann bleibt alles beim Alten.

zu 11) Freienkongress 2017 vorgemerkt?
In diesem Jahr findet der ARD/ZDF-Freienkongress in Stuttgart beim SWR statt
– 21./22. April 2017.