Es ist eine schallende Ohrfeige für das von Ex-Intendantin Reim geschaffene Freienstatut: Heute, am 25. August 2016 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die dort geregelten Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte der rbb-Freienvertretung größtenteils nicht gerichtlich überprüfbar sind. Während die Klagefähigkeit für den Personalrat gesetzlich geregelt sei, fehlten die nötigen Formulierungen im Freienstatut, so das Gericht. In der mündlichen Anhörung verglich der Vorsitzende Richter die Rechte aus dem rbb-Freienstatut daher mit den Wohltaten, die ein Gutsherr seinen Arbeitern gnadenhalber etwa zu Weihnachten gewähre. Er bestätigte damit die von Beginn an von der Freienvertretung geäußerte Kritik an den Unzulänglichkeiten des Statuts: Dieses schafft für die rund 1.500 arbeitnehmerähnlichen rbb-Freien lediglich einen „Personalrat light“, der nicht nur deutlich weniger Rechte hat als der „echte“ Personalrat für die Festen, sondern diese im Konfliktfall nun noch nicht einmal einklagen kann!
Klagerecht vergessen?
Die stellvertretende Justiziarin Dr. Skiba, die den rbb in der Anhörung juristisch vertrat, äußerte dort ihr Bedauern über diesen eklatanten Mangel des Freienstatuts, der ihr erst jetzt aufgefallen sei. Es sei immer der Wille der Geschäftsleitung gewesen, der Freienvertretung einklagbare Rechte zu geben. Die entsprechenden Formulierungen im Freienstatut seien lediglich „vergessen“ worden, weil dieses Ende 2013/Anfang 2014 unter so großem Zeitdruck entstanden sei.
Mitwirkung bei Beendigung vor Gericht
Grund für den Beschluss des OVG war eine Beschwerde der Freienvertretung gegen die Missachtung ihrer Mitwirkungsrechte bei der Beendigung oder Einschränkung freier Mitarbeit: Wir bemängelten, dass wir erst dann mitwirken dürfen, wenn die Beendigungsmitteilungen bereits verschickt und die Entscheidungen damit kaum noch beeinflussbar sind. In der Sache hat das OVG nicht entschieden, sondern die Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen, da die Freienvertretung wegen der genannten Mängel des Statuts in diesem Punkt nicht klagefähig sei. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat das Gericht aber eine Rechtsbeschwerde zugelassen. So ist eine höchstrichterliche Entscheidung zum Klagerecht der Freienvertretung durch das Bundesverwaltungsgericht möglich.
Freienstatut sofort überarbeiten!
Die Freienvertretung fordert die sofortige Überarbeitung des Freienstatuts im Sinne des Gerichtsbeschlusses! Bislang hat die rbb-Geschäftsleitung Veränderungen des Statuts stets ausgeschlossen, solange die – laut Staatsvertrag eigentlich schon für Mai 2016 – vorgesehene Evaluierung durch die Landesparlamente nicht abgeschlossen ist. Darauf können wir nun nicht mehr warten. Das Klagerecht der Freienvertretung muss umgehend im Statut festgeschrieben werden, damit wir die Interessen der rbb-Freien auch weiterhin effektiv vertreten können: Die Freienvertretung braucht einklagbare Rechte – keine Almosen von Intendantinnen Gnaden!
Eure Freienvertretung