rbb: „Wir ändern das Statut.“ Freienvertretung: „Dann aber richtig!“

Ungewohnt schnell hat die rbb-Geschäftsleitung auf die vernichtende Kritik des Oberverwaltungsgerichts an ihrem Freienstatut und die Forderung der Freienvertretung nach einer Überarbeitung reagiert. Während es bislang immer hieß, Änderungen am Statut seien erst nach einer – in ungewisser Zukunft stattfindenden – Evaluation durch die Landtage möglich, soll nun dem Rundfunkrat schon am kommenden Donnerstag eine geänderte Fassung zur Zustimmung vorgelegt werden. „Selbstverständlich sollte die Freienvertretung die Möglichkeit haben, immer dann vor Gericht zu gehen, wenn sie meint, in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Dies war immer unser gemeinsames Ziel“, äußerte die stellvertretende Justiziarin Dr. Skiba. Nun soll das offenbar ausdrücklich und ganz schnell im Statut festgeschrieben werden. Dieser Plan ist die Reaktion auf den gestrigen Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg, dass die Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte der Freienvertretung wegen fehlender Ausführungen im Freienstatut nicht gerichtlich überprüfbar seien. Eine Beschwerde der Freienvertretung gegen die Missachtung ihrer Mitwirkungsrechte bei der Beendigung freier Mitarbeit wurde deshalb als unzulässig zurückgewiesen.

Die Freienvertretung begrüßt die Ankündigung der Geschäftsleitung. Wir erwarten, dass die geplante Neufassung uns bei Bedarf eine gerichtliche Überprüfung aller durch das Freienstatut geregelten Rechte, Verfahren und Entscheidungen ermöglicht. Allerdings reicht diese Änderung des „Intendantinnenstatuts“ (O-Ton des Vorsitzenden Richters) bei weitem nicht aus: Es enthält der Freienvertretung auch abgesehen vom Klagerecht wichtige Beteiligungsrechte vor – etwa beim Arbeits- und Gesundheitsschutz oder bei der Beendigung freier Mitarbeit – und macht sie damit zu einer Interessenvertretung zweiter Klasse.

Wir fordern deshalb: Wenn schon überarbeitet wird, dann auch gleich richtig! Um die Freien im rbb auf Augenhöhe zur Geschäftsleitung vertreten zu können, brauchen wir Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte analog zu denen des Personalrates. Respekt und Rechte für Freie statt Almosen von Intendantinnen Gnaden!

Eure Freienvertretung