Die Freienvertretung im Berliner Abgeordnetenhaus: Anhörung im Medienausschuss zur Evaluation

Hat das Freienstatut die Rechte der Freien im rbb gestärkt? Wo gibt es noch Luft nach oben? Und: Wäre eine Vertretung der Freien durch den Personalrat womöglich doch die bessere Lösung? Diese und andere Fragen könnten im Zuge der Evaluierung des Freienstatuts geklärt werden, die der Rundfunkstaatsvertrag spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Statuts vorsieht – also eigentlich bis Anfang Juni 2016. Immerhin hat sich der Medienausschuss des Abgeordnetenhauses jetzt erstmals mit der Frage beschäftigt, wann, wie genau und durch wen eigentlich evaluiert werden soll. Dazu hat er am Mittwoch den Vorsitzenden der Freienvertretung, Christoph Reinhardt, sowie die rbb-Intendantin Dagmar Reim angehört. Erwartungsgemäß gab Frau Reim zu Protokoll, dass das Freienstatut sich auf ganzer Linie bewährt habe, während unser Vertreter auch auf die zahlreichen Mängel des Statuts hinwies, die uns die Arbeit erschweren: So funktioniere zwar die tägliche Beratungstätigkeit der Freienvertretung auf Grundlage des Statuts ganz gut. Für eine wirksame Interessenvertretung fehlten aber u.a. relevante Mitbestimmungsrechte etwas in Honorarfragen, bei der Dienstplangestaltung oder beim Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wir hoffen deshalb, dass das Freienstatut sehr bald durch eine unabhängige Stelle evaluiert wird – und es in der Folge Verbesserungen der Interessenvertretung für die rbb-Freien gibt. Die Chancen scheinen nicht schlecht: Wir hatten den Eindruck, dass die Ausschussmitglieder großes Interesse am Thema haben und unseren Argumenten gegenüber sehr aufgeschlossen sind. Senatskanzleichef Björn Böhning erklärte dem Ausschuss abschließend, dass er sich bereits an die Brandenburgische Landesregierung gewandt habe, um die Evaluierung nun gemeinsam in Angriff zu nehmen.