Am Dienstag Vormittag ist zum zweiten Mal die Schiedsstelle unter Vorsitz des leitenden Arbeitsrichters Dr. Pahlen zusammengetreten, um über die Mitbestimmungsrechte der Freienvertretung in Sachen Fortbildungen zu verhandeln. Erneut ging es dabei um die Frage, ob die Freienvertretung ihre Zustimmung zu der Auswahl von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Fortbildungen verweigern kann, wenn die fehlende bzw. nicht ausreichende Honorierung zu Benachteiligungen führt. Zur Verhandlung stand der Fall eines freien Mitarbeiters, der sich wegen des geringen Ersatzhonorars von € 75 nicht leisten konnte, an der Fortbildung teilzunehmen und damit auf einen wesentlich besser honorierten Redaktionsdienst zu verzichten.
Wie schon im ersten Schiedsstellenverfahren gab es auch dieses Mal aus formalen Gründen keine Sachentscheidung der Schiedsstelle. Der Grund heute: die lange Verfahrensdauer. Das Seminar hatte schon im Dezember 2015 ohne den betreffenden Kollegen stattgefunden. Eine rückwirkende Entscheidung sah der Vorsitzende Dr. Pahlen allerdings nicht durch das Freienstatut gedeckt. Nun werden wir mit einem neuen Fall erneut vor die Schiedsstelle gehen – wichtig ist dann, dass die Schiedsstelle entscheidet, bevor die umstrittene Fortbildung stattfindet
Die Freienvertretung