Honorare für Fortbildungen (Runde 2)

Der Streit um angemessene Ersatzhonorare für Fortbildungen geht in die zweite Runde. Nachdem im Sommer das erste Schiedsstellenverfahren aus formalen Gründen unentschieden ausging, wollen wir am 13. Januar 15. März mehr erreichen.

Die Schiedsstelle wird dabei den Fall unseres Vorsitzenden Christoph Reinhardt zu beurteilen haben. Christoph war mit seiner Redaktion für eine wichtige Fortbildung ausgewählt worden („im besonderen Interesse des rbb“), sollte aber lediglich 75 Euro „Ersatzhonorar“ bekommen. Dem hatte er widersprochen, weil er deswegen auf seinen deutlich höheren üblichen Tagessatz hätte verzichten müssen. Weil der rbb sich weigerte, das Ersatzhonorar auf eine angemessene Höhe aufzustocken, konnte er an der Fortbildung nicht teilnehmen. Wir sehen darin einen Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit, weil unter diesen Rahmenbedingungen nur diejenigen eine Chance auf Fortbildung haben, die sich einen Honorarverzicht in dreistelliger Höhe leisten wollen bzw. können.

Die Freienvertretung hat deswegen die Schiedsstelle angerufen. Sie soll entscheiden, ob der rbb verpflichtet ist, ein angemessenes Ersatzhonorar zu zahlen, um die Voraussetzung für einen chancengleichen Zugang zu Fortbildungen zu schaffen. Für angemessen halten wir z.B. einen Tagessatz in Höhe des Vorjahresdurchschnitts.

Für die Schiedsstelle benennen der rbb bzw. die Freienvertretung jeweils drei Beisitzer. Den Ausschlag geben dürfte die Position des neutralen Vorsitzenden. Der rbb und die Freienvertretung haben sich auf den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Dr. Ronald Pahlen geeinigt.