Das erste Schiedsverfahren wegen angemessener Fortbildungshonorare für Freie ist unentschieden ausgegangen. Die schlechte Nachricht: Aus formalen Gründen wird die Schiedsstelle in den jetzt verhandelten Fällen keine Entscheidung mehr treffen. Die gute: Der Vorsitzende, Arbeitsrichter Dr. Ronald Pahlen, hat deutliche Hinweise gegeben, wie wir in der nächsten Runde Erfolg haben können.
Hintergrund: Die Freienvertretung hatte bei elf überprüften Seminaren ihre Zustimmung verweigert, weil der rbb den Freien kein angemessenes Ersatzhonorar zahlen wollte. Dies hatte der rbb aber regelmäßig ignoriert, weil er der Freienvertretung in dieser Frage kein Mitbestimmungsrecht zugestehen will. Das wollte die Geschäftsleitung jetzt auch durch die Schiedsstelle feststellen lassen, ist damit aber klar gescheitert: Der Vorsitzende ließ bei der Sitzung am Dienstag keinen Zweifel daran, dass die Schiedsstelle sehr wohl zuständig für Honorarfragen bei Fortbildungen sei – jedenfalls wenn es um die Entscheidung im Einzelfall geht. Insofern wird es wohl auch in Zukunft weitere Schiedsverfahren in Honorarfragen geben.
Nachhilfe gab es aber auch für die Freienvertretung: Unstrittig ist, dass wir dazu da sind, die Benachteiligung von Freien zu verhindern. Allerdings hatten wir unser Veto bei Fortbildungen zu allgemein damit begründet, dass die Teilnehmer anders als Feste kein Geld für einen Seminartag bekommen und dadurch benachteiligt würden. Der Vorsitzende ist aber der Auffassung, dass es eine Benachteiligung bei der Auswahl nur dann gibt, wenn Freie deshalb gar nicht an der Fortbildung teilnehmen können. Er hat uns ermutigt, der Schiedsstelle zukünftig solche Einzelfälle vorzulegen.
Darum bitten wir euch: Wenn Ihr zu einem Fortbildungsseminar eingeladen werdet, Euch aber entscheidet, wegen des fehlenden Honorars nicht daran teilzunehmen, meldet Euch bei der Freienvertretung! Nur in diesem Fall können wir unsere Zustimmung erfolgreich verweigern und dann über ein Schiedsstellenverfahren gerechte Honorare für alle durchsetzen.