Achtung, Frist für Ausgleichszahlung endet

Für viele Kollegen ist das Jahr 2014 schlechter gelaufen als 2013. Das dürfte mit dem allgemeinen Auftragsrückgang zu tun haben (steigende Kosten bei gleichen Rundfunkgebühren = weniger Aufträge für Freie), und vielleicht auch, weil durch den Wegfall der Zwangspause mehr Freie an Bord sind als bis dahin.

Aus welchen Gründen auch immer: Wenn die Differenz zwischen 2013 und 2014 25 Prozent oder größer ist, stockt der rbb das Einkommen für einige Monate auf (die Einzelheiten findet ihr hier). Aber nur auf Antrag.

Wer diesen Antrag noch nicht gestellt hat: Die Frist beträgt ein halbes Jahr – wie immer beim Tarifvertrag für Arbeitnehmerähnliche. Wer bis Ende Juni den Antrag für 2014 nicht gestellt hat, geht leer aus.

Also bitte zügig prüfen, ob die eine wesentliche Einschränkung vorlag – und den Antrag stellen. Formlos an die Honorarabteilung. Die Freienvertretung unterstützt gerne: -80503.