rbb hält an Beendigungen fest

Das wochenlange Warten hat sich nicht gelohnt: In dieser Woche hat die Intendantin zwar endlich auf die Einwendungen der Freienvertretung gegen die Beendigung bzw. Einschränkungen der Tätigkeiten von zwölf freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Inforadio, Kulturradio und Fritz geantwortet. Aber in keinem einzigen Fall wird die getroffene Entscheidung revidiert. In einigen Fällen konnten lediglich andere Tätigkeiten für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen gefunden werden, meist auf deren eigene Initiative hin.

Unsere Kritik an der fehlenden Sozialauswahl wurde ebenso zurückgewiesen wie unsere Forderung, die Freienvertretung noch vor der Auswahl und Benachrichtigung der betroffenen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu hören. Damit zeigen sich schon im ersten Konfliktfall die Unzulänglichkeiten des Freienstatuts: Die Freienvertretung soll zwar hier und da mal mitreden dürfen, auf die Entscheidung der Geschäftsleitung hat das aber offenbar keinen Einfluss. Wenn wir die Interessen der Freien ernsthaft vertreten sollen, brauchen wir mehr Mitbestimmungsrechte!

Erster Prüfstein für die Freienvertretung

Zur Erinnerung: Kaum hatte sich die Freienvertretung im Oktober 2014 konstituiert, legten drei Radiowellen ein Sparprogramm auf. Bei Inforadio, Kulturradio und Fritz reichte das Geld nicht, Programm wurde eingestellt, mehr als 40 freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten gehen. Die entsprechenden Schreiben gingen raus, ohne die Freienvertretung vorab zu informieren – obwohl uns gemäß Freienstatut ein Mitwirkungsrecht zusteht. „Ein Irrtum“, beruhigte uns damals die Personalabteilung und versicherte, das Verfahren werde auf Null gesetzt, Fristen für eventuelle Ausgleichszahlungen erst nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens gestartet. Auf Antrag prüfte die Freienvertretung die Fälle der betroffenen Freien, forderte Erklärungen zu deren Auswahl ein und mahnte die stärkere Berücksichtigung sozialer und fachlicher Kriterien an. Unsere Überzeugung: Für seine langjährigen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat der rbb gerade als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber eine soziale Verantwortung – vor allem, wenn es sich um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit kleinen Kindern handelt.

Fehlende Sozialauswahl

Auf unsere Kritik an fehlender Sozialauswahl antwortet uns die Intendantin jetzt pauschal, dass sehr wohl soziale Gründe eine Rolle gespielt hätten. Allerdings wird an keiner Stelle ausgeführt, wo und wie diese sozialen Gründe denn nun konkret bei der Auswahl berücksichtigt wurden. Tatsächlich betonten die Wellenverantwortlichen in den Anhörungen gegenüber der Freienvertretung immer wieder, die Beendigungen der Tätigkeiten „ohne Ansehen der Person“ ausgesprochen zu haben. Als Beleg für ihr soziales Gewissen muss nun herhalten, dass sie sich bei anderen Redaktionen im Haus oder bei anderen Sendern für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt hätten. Hier wird die Zuständigkeit nur weitergeschoben – verantwortungsvolles Handeln stellen wir uns anders vor!

Freie als Verschiebemasse?

Wir haben ebenfalls kritisiert, dass Haushaltsprobleme im rbb vornehmlich auf dem Rücken freier Mitarbeiter gelöst werden – andere Sparpotenziale werden oft gar nicht ernsthaft geprüft. Nach Überzeugung unserer Intendantin liegt es aber einfach in der „Natur der Sache“, dass sich sinkende Etats vor allem auf die Beschäftigung freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswirken. Hier gibt es für uns offenbar wirklich noch viel zu tun: Bei den Festen können die „Naturgewalten“ ja auch gezähmt werden, indem der rbb komplett auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet – eine begrüßenswerte Praxis, die wir uns so ähnlich auch für die Freien im rbb wünschen würden!

Nachträgliches Mitwirkungsrecht?

Anders als uns zu Beginn des Verfahrens fest zugesichert wurde, hält der rbb die Mitwirkung der Freienvertretung vor dem Versenden der Beendigungsmitteilung nicht mehr für nötig. Stattdessen sollen wir erst dann mitwirken dürfen, wenn diese (An-)Kündigungsfrist schon läuft. Wir lehnen diese Sichtweise ab: Wie können wir gemäß Freienstatut ergebnisoffen an einer Entscheidung des rbb mitwirken, wenn dieser die Entscheidung bereits ohne uns gefällt hat? Möglicherweise hilft nur ein Gerichtsurteil gegen diese eigenwillige Rechtsauffassung.

Unser Fazit: Wir müssen offenbar noch viele dicke Bretter bohren, um unsere Rechte und Interessen als Freie gegenüber der rbb-Geschäftsleitung durchzusetzen. Weil uns das Freienstatut dafür nur wenige Mittel gibt, geht das letztlich nur mit der Hilfe und dem Engagement aller Freien im rbb!

Die Freienvertretung