Erstmal: Zeitzuschläge gibt es nur für Dienste/Schichten, nicht für Stücke. Selbst dann nicht, wenn für sie zwingend am Sonntag, an Feiertagen oder in der Nacht gearbeitet werden muss. Kleines Trostpflaster für Stückemacher, aber ganz was anderes: Der Online-Zuschlag.
Zweite schlechte Nachricht: Zuschläge gibt es nur bis zu einer (viel zu niedrigen) Kappungsgrenze. Wer mehr verdient, bekommt keine Zuschläge (und auch die gleistete Mehrarbeit verfällt einfach).
Immerhin: Zuschläge gibt es
- bei Mehrarbeit: Überstunden werden Viertelstundengenau abgerechnet und auf der Basis des Tagessatzes bezahlt, darauf kommen noch 25 Prozent Zuschlag.
- Nachts: 25 Prozent für alle Arbeiten, die zwischen 22 Uhr und 6 Uhr liegen.
- Sonntags: 50 Prozent
- an Feiertagen: 100 Prozent
Wenn mehrere Zuschläge zusammenkommen (Ostersonntagnacht z.B.), zählt immer nur der höchste (hier 100 Prozent).