Onlinezuschlag

Anders als bei anderen Sendern besteht der rbb-Onlinezuschlag aus zwei Komponenten: Ein Teil ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Beitrags durch den rbb, ein zweiter Teil wird fällig, wenn ein Werk länger als sieben Tage online genutzt wird.

  • Auf alle Leistungen von Urhebern und Mitwirkenden wird ein Zuschlag von 2,75 Prozent des Honorars fällig – unabhängig, ob das Werk tatsächlich online gestellt wird. (Beispiel: Bei einer Leistung, die mit 100 Euro honoriert wird, zahlt der rbb  2,75 Euro zusätzlich.)
  • Bei allen Werken, die länger als sieben Tage online sind, wird ein weiterer Zuschlag von 2,5 Prozent des Honorars fällig.  (Beispiel: Bleibt der 100-Euro-Beitrag länger  als eine Woche online, zahlt der rbb 5,25 Euro mehr). Achtung: Oft verzichtet der Sender einfach darauf, diesen weiteren Zuschlag von sich aus zu zahlen. Dann hilft leider nur: In jedem Fall nachhaken, solange bis 5,25 Prozent auf dem Konto sind.

Urheber-Honorare erkennt man in der Honorarabrechnung in der Spalte Vertragsart („VA“) an der Abkürzung UV, Mitwirkenden-Honorare an dem Abkürzung MV.

Weil der rbb (in Absprache mit den anderen ARD-Sendern) davon ausgeht, dass diese Zuschläge keine Honorare (für Arbeit) sind, sondern eher wie Lizenzen (für die Rechtverwertung) zu behandeln sind, unterliegen sie weder der Lohnsteuer noch der Sozialversicherungspflicht, werden also generell brutto=netto ausgezahlt. Einkünfte sind es trotzdem und müssen beim Finanzamt erklärt bzw. bei der KSK gemeldet werden.

Den Zuschlag gibt es auf Honorare für alle Werke, die Online gestellt werden können.  Übrigens ausdrücklich auch im Falle von Dienst-Honoraren, wenn in den Diensten Werke enstehen, etwa bei einer Reporterschicht.

Nicht zuschlagpflichtig sind Honorare für Leistungen, die man nicht online stellen kan (etwa Planungsdienste oder die Arbeit als Ablaufredakteur).

Problematisch wird es allerdings bei gemischten Diensten - dann setzt der rbb den Anteil des Honorars, auf den der Zuschlag gezahlt wird, einfach fest (zuweilen auch auf Null). Wenn es dabei Konflikte gibt, hilft die Freienvertretung gerne.