Mehrarbeit

Ein Tagesatz gilt für maximal 8 Stunden plus Pausenzeiten. Wird mehr gearbeitet, muss mehr gezahlt werden. Abgerechnet wird dabei im Viertelstundentakt, pro 15 Minuten gibt es 1/32 des Tagessatzes sowie einen Zuschlag von 25 Prozent.

Aber Achtung: Das gilt nur für Dienste, nicht Beiträge! Und nicht, wenn der Tagessatz über der Kappungsgrenze liegt.